Biografie

  • Menschenrechtsanwalt und Völkerstrafrechtler, Co-Program Director des Programmbereichs International Crimes and Accountability am ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights, Berlin) — seit Oktober 2023.
  • Studium der Rechtswissenschaft und Philosophie in Heidelberg und Santiago de Chile.
  • Tätigkeit am Max-Planck-Institut für Völkerrecht in Heidelberg; Associated Professor am Institut für Völkerrecht der Universität Leipzig.
  • Promotion (Dr. jur.) am Institut für Internationales Strafrecht der Universität Göttingen — zum Thema sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt vor internationalen Gerichten.
  • Nach dem Referendariat Begleitung von Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip vor deutschen Gerichten (Schwerpunkt sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt).
  • Zuvor Senior Legal Advisor der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Tunis.
  • Am ECCHR begleitet er u.a. Verfahren zu Menschenrechtsverbrechen in Libyen, deutsche Waffenexporte nach Israel und die menschenrechtlichen Folgen von Abschiebungen für Migrant:innen.
  • Deutscher; lebt und arbeitet in Berlin.

Öffentliche Arbeit, Kanäle & Engagement

Bücher & Publikationen

TitelJahrBeschreibung
Das völkerrechtliche Sexualstrafrecht2019Aus der Göttinger Dissertation hervorgegangene Monografie (Duncker & Humblot) über die strafrechtliche Erfassung sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt im Völkerstrafrecht.
Die Stärke des Rechts (Gastbeitrag, nd/ECCHR)2024Essay über die Handlungsfähigkeit des Völkerrechts angesichts von Straflosigkeit und politischem Druck.
Der Nahostkonflikt im Fokus der internationalen Justiz2025Wissenschaftlicher Beitrag zu IGH- und IStGH-Verfahren rund um den Nahostkonflikt.

Empfehlenswerte Videos & Vorträge

Kernthesen

  • Digitale Beweise verändern die Völkerstrafjustiz. Smartphone-Videos, Satellitenbilder und Social-Media-Material können — verifiziert und rechtssicher aufbereitet — Völkerstraftaten vor Gericht bringen, wo klassische Zeugenbeweise fehlen oder zu gefährlich sind.
  • Verifikation entscheidet über Beweiskraft. OSINT-Material braucht sorgfältige Authentifizierung (Metadaten, Geolokalisierung, Chain of Custody), sonst bleibt es vor Gericht wertlos.
  • Das Weltrechtsprinzip als Hebel gegen Straflosigkeit. Deutsche Gerichte können Völkerstraftaten verfolgen, auch wenn Tat und Täter keinen Deutschland-Bezug haben — ein Instrument, wenn internationale Gerichte blockiert sind.
  • Sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt gehört ins Zentrum, nicht an den Rand der völkerstrafrechtlichen Aufarbeitung.
  • Das Völkerrecht ist stark, wenn Staaten es anwenden — schwach, wenn sie es politisch umgehen. Deutsche Waffenexporte in Konfliktgebiete stellen die eigene Rechtstreue auf die Probe.

Politische / ideologische Einordnung

Menschenrechtsjurist mit klarer Position für die Durchsetzbarkeit des Völkerrechts gegenüber staatlicher Realpolitik. Kritisch gegenüber deutschen Waffenlieferungen in Konfliktgebiete (Israel/Gaza), soweit sie gegen völkerrechtliche Pflichten verstoßen könnten. Seine Arbeit am ECCHR ist Teil einer zivilgesellschaftlich getragenen, an Betroffenenrechten orientierten strategischen Prozessführung — kein Parteiengagement.

Verbindungen zu anderen Denkern

Cortex-Notes