Vom Smartphone ins Gericht — Wie digitale Beweise Völkerstraftaten vor Gericht bringen

Worum es geht

Ein Tweet, ein Prahlvideo, ein heimlich gefilmtes Geständnis: Wie digitale Beweise einen Münchner Scharfschützen belasten — und warum die Bundesanwaltschaft trotzdem nicht ermittelt. Der Völkerstrafrechtler Alexander Schwarz (ECCHR) und der Investigativjournalist Frederik Obermaier (paper trail media) rekonstruieren auf der re:publica 26 einen konkreten Fall aus Gaza: von der ersten Social-Media-Spur über Geolokalisierung und Todesurkunden bis zur 130-seitigen Strafanzeige. Ihre These: Straflosigkeit ist heute weniger eine Frage fehlender Beweise als fehlender Nutzung.

Anlass — Welttag der internationalen Strafjustiz (17. Juli)

Am 17. Juli 1998 wurde in Rom das Römische Statut angenommen — der Gründungsvertrag des Internationalen Strafgerichtshofs, des ersten ständigen Weltstrafgerichts der Geschichte. 2010 beschloss die Vertragsstaatenversammlung in Kampala, diesen Tag jährlich als Welttag der internationalen Strafjustiz zu begehen. Er ist kein Jubeltag, eher ein Prüfstein: Die mächtigsten Staaten — USA, Russland, China — sind dem Statut nie beigetreten, und der Vorwurf, das internationale Strafrecht treffe nur die Schwachen, begleitet den Gerichtshof seit seinem ersten Fall. Der Tag hält die unbequeme Frage wach, ob Gerechtigkeit vor Macht bestehen kann — oder ob sie ihr immer einen Schritt hinterherläuft. Diese Note zeigt die Frage im Konkreten.

Quelle: re:publica 26: Vom Smartphone ins Gericht — Wie digitale Beweise Völkerstraftaten vor Gericht bringen (20.05.2026, CC BY-SA 4.0)

Wer spricht?

Alexander Schwarz — Völkerstrafrechtler, leitet beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin den Programmbereich Völkerstraftaten. Das ECCHR dokumentiert nicht nur Völkerrechtsverletzungen, sondern versucht, Täter mit den Mitteln des Rechts vor Gericht zu bringen. → DenkerVita

Frederik Obermaier — Investigativjournalist, Mitgründer und Leiter des Newsrooms paper trail media (recherchiert u.a. für Spiegel und ZDF). Bekannt durch die Panama Papers und das Ibiza-Video; mehrfach ausgezeichnet, Teil eines Pulitzer-Preis-Teams. → DenkerVita


Inhalt

Ein Tweet als Ausgangspunkt

▶ 1:32 — Es beginnt, wie investigative Arbeit heute oft beginnt: nicht mit einem Informanten in einer Tiefgarage, sondern mit einem Tweet. Ende 2023, Israel ist nach dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober in den Gazastreifen einmarschiert, stößt Obermaier auf X auf eine Mini-Doku des Palästinensers Yunis Tirawi. Der Vorwurf: Eine Scharfschützeneinheit des israelischen Militärs — die sogenannte Ghost Unit — soll mehrere unbewaffnete Zivilisten erschossen haben. Und einer der Schützen soll einen Bezug nach Deutschland haben, genauer: nach München.

Dazu kursierte ein zweites Video, von einem israelischen Soldaten selbst ins Netz gestellt, mit heroischer Musik unterlegt: Nahkampfszenen, Menschen, die nach Schüssen zusammensacken, Leichen am Straßenrand. An mehreren Stellen sieht man, wie Menschen erschossen werden — einer stirbt, als er an einer Kreuzung eine Leiche bergen will.

„Selten gibt es Filmmaterial, in dem nicht nur Tötungen als solche dokumentiert werden, sondern auch mutmaßliche Tatbeteiligte konkrete Tötungshandlungen zugeben und Kontext zu den Tötungen selbst liefern.”▶ 3:49

Aber — und das ist der Satz, der den ganzen Vortrag trägt: Ein Video, selbst ein sehr gutes, ist noch kein Beweis. Gerichte fragen: Ist das Material echt? Wo wurde es aufgenommen? Wen sieht man? Lässt sich das unabhängig überprüfen?

Die Falle: ein Geständnis in der Interviewpause

▶ 4:34 — Das brisanteste Stück Material ist ein Interview mit einem israelischen Soldaten aus Chicago — und es war eine Falle. Ein israelischer Friedensaktivist hatte dem Soldaten vorgespiegelt, er nehme an einer Doku über „Heldentaten” des israelischen Militärs teil. In einer Interviewpause zeigte ihm der Interviewer auf dem Handy Clips aus dem Drohnen- und Wärmebildmaterial. Der Soldat, im Glauben, die Kamera sei aus, fing an zu reden — und zwar viel. Er erklärte, dass eine der dokumentierten Tötungen seine eigene war, seine erste, und eine weitere die eines Kameraden — mutmaßlich des Mannes aus München.

Weitergedacht

Das entscheidende Beweisstück entstand durch eine Täuschung — ein Aktivist erschlich sich ein Geständnis, das kein Ermittler je bekommen hätte. Heiligt die Straflosigkeitslücke dieses Mittel? Und: Würde dieselbe Methode auch dann als legitim gelten, wenn sie gegen die eigene Seite eingesetzt würde?

Obermaier und seine Kollegen verhandelten monatelang mit dem Interviewer, bis sie das mehrstündige Rohmaterial bekamen — denn wenige Minuten Ausschnitt könnten geschnitten, manipuliert, aus dem Zusammenhang gerissen sein. Erst der Gesamtkontext machte das Material journalistisch verwendbar.

Handwerk: Stills, Street View, ein gekritzelter Teufel

▶ 6:51 — Dann beginnt das, was OSINT-Arbeit im Kern ist: Geduld. Obermaiers Kollegen zerlegten die Videos in Stills und suchten tagelang nach Merkmalen, die sich verorten lassen — bis sie fündig wurden: die Muntazir-Straße in Gaza-Stadt, ein großer Platz, den Einheimische Barcelona-Park nennen. Dorthin ging eine palästinensische Kollegin, deren Namen Obermaier bewusst nicht nennt — sie ist noch im Gazastreifen, und zu viele Journalisten sind dort in den letzten Jahren ums Leben gekommen.

Sie fand in dem Gebäude, von dem aus geschossen wurde, hebräische Kritzeleien, Skizzen mit Entfernungsangaben — und einen kleinen gezeichneten Teufel: das inoffizielle Logo der Einheit des Münchner Scharfschützen. Zugespielte Fotos zeigten dessen Kameraden vor einer markanten rosa Wand mit Wanddurchbruch — exakt denselben Wanddurchbruch fand die Kollegin im selben Gebäude wieder. Die Beweiskette schließt sich am Ort selbst: Ein Krieg, der digital dokumentiert wird, bleibt trotzdem auf Menschen angewiesen, die hingehen.

Linkage Evidence — woran Völkerstrafverfahren scheitern

▶ 9:54 — Schwarz benennt den Punkt, an dem die meisten Verfahren sterben: die Linkage Evidence, die Verbindung zwischen konkreter Tat und verantwortlicher Person. Dass Taten passiert sind, weiß man oft — zerstörte Häuser, Angriffe auf Zivilisten, Gewalt. Die schwierige Frage lautet: Wer genau hat gehandelt, in welcher Einheit, in welcher Rolle, mit welchem Vorsatz — und wer ist das Opfer?

„Es gibt Bilder einer Tat, aber keinen Täter. Oder es gibt mögliche Täter, aber keine klar beweisbare Tat. Oder beides liegt vor, aber es fehlt an der Verbindung dazwischen.”▶ 10:39

In diesem Fall aber laufen mehrere unabhängige Stränge auf dieselben Personen zu: das Prahlvideo, das heimliche Geständnis, die Geolokalisierung, die Funde im Gebäude. Und die Opferseite verdichtet sich ebenso: Augenzeugen erinnerten sich an einen Tag, an dem an einer Kreuzung besonders viele Männer erschossen wurden — teils beim Bergen von Leichen. Nach Wochen beschaffte die Kollegin Todesurkunden: Die Männer starben am 22. November 2023, zwei Tage vor dem Waffenstillstand — exakt passend zur Aussage des Soldaten, die Taten hätten sich „ein oder zwei Tage davor” ereignet. Unter den Toten: Salem und Mohammed Muntasir Doghmush, aus einer Großfamilie, die seit Jahren mit der Hamas im Klinch liegt — der Vorwurf, hier seien Hamas-Kämpfer getroffen worden, trägt bei dieser Familie besonders schlecht.

Verifikation: Zweifel als Methode

▶ 15:56 — Bevor irgendetwas veröffentlicht wurde, ließen die Rechercheure die entscheidenden Interviewpassagen intern und extern prüfen — vom Fraunhofer-Institut, „für ein bisschen viel Geld für meine Verhältnisse” (Obermaier). Gibt es übersehene Schnitte? Wurde der Ton nachträglich geändert, das Bild manipuliert? Ergebnis: kein Hinweis auf Manipulation. In einer Zeit, in der Videos leicht zu fälschen sind, ist die Verifikation nicht Beiwerk der Recherche — sie ist die Recherche.

Die juristische Einordnung: die imaginäre Linie

▶ 16:42 — Schwarz ordnet nüchtern ein: Das humanitäre Völkerrecht unterscheidet nicht danach, wo sich eine Person aufhält, sondern wer sie ist — Kombattant oder Zivilist. Zivilisten dürfen nicht erschossen werden; sie verlieren diesen Schutz nur, wenn sie unmittelbar an Kampfhandlungen teilnehmen. Auf den Aufnahmen: Menschen in ziviler Kleidung, keine sichtbaren Waffen, keine Kampfhandlungen — einer birgt eine Leiche, was ihn ausdrücklich nicht zum militärischen Ziel macht. Die Beweislast liegt beim Schützen, nicht beim Opfer; im Zweifel gilt die Person als Zivilist.

Besonders schwer wiegt die Aussage des Soldaten über das Tatkonzept: Geschossen werde, wenn jemand eine „unbekannte imaginäre Linie” überschreitet.

„Wenn das zutrifft, dann reden wir nicht über einen einzelnen Schuss, sondern über eine systematische Praxis […]. Ein Gebiet kann nicht einfach pauschal zur rechtsfreien Zone erklärt werden.”▶ 18:14

Schwarz fasst beweistechnisch zusammen: ein verdichtetes Beweisgefüge. Das heißt nicht, die Schuld sei bewiesen — es gilt die Unschuldsvermutung. Aber die Schwelle zum Anfangsverdacht, zur ernsthaften strafrechtlichen Prüfung, ist deutlich überschritten.

Die Leerstelle: eine Behörde beobachtet

▶ 21:18 — Die Recherche erschien im September 2025, gemeinsam mit Guardian, De Tijd, dem arabischen Netzwerk Arij, ZDF und Spiegel. Ein Sprecher des UN-Generalsekretärs nannte die Bilder „erschütternd” und forderte, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Israelische Medien berichteten, der mutmaßliche Münchner Schütze sei bei Erscheinen der Recherche noch in München gewesen — und dann überstürzt ausgereist, aus Furcht vor Ermittlungen.

Im September 2025 reichten ECCHR und palästinensische Menschenrechtsorganisationen eine 130-seitige Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft ein, zwei Monate vor dem Vortrag legten sie mit weiteren Beweisen nach. Die Reaktion: „wenig bis nichts”. Bis heute existiert kein Ermittlungsverfahren — nur ein „Beobachtungsvorgang” mit Aktenzeichen.

Schwarz setzt den Kontrast: Nach der russischen Vollinvasion in der Ukraine eröffnete dieselbe Bundesanwaltschaft binnen Wochen ein breites Strukturermittlungsverfahren, mit eigens abgestellten Staatsanwälten, systematischer Beweissicherung, internationaler Koordination. Mehr als zwei Jahre nach Beginn des Gaza-Kriegs gibt es dagegen kein einziges Ermittlungsverfahren wegen Verbrechen in Gaza — trotz IStGH-Haftbefehlen gegen Netanjahu und den früheren Verteidigungsminister, trotz eingereichter Strafanzeigen, trotz möglicher Beteiligung deutscher Staatsangehöriger.

„Dieser Kontrast wirft die unbequeme Frage auf, ob das Weltrechtsprinzip tatsächlich universell gilt — oder dort endet, wo es politisch heikel wird.”▶ 24:21

Weitergedacht

Wenn dieselbe Behörde bei der Ukraine binnen Wochen und bei Gaza jahrelang gar nicht ermittelt — ist das noch Ermessensspielraum oder schon ein Rechtsbruch durch Unterlassen? Und was richtet dieser sichtbare Doppelstandard bei denen an, die dem deutschen Rechtsstaat glauben sollen?

Das Netz als Archiv folgenloser Taten

▶ 25:06 — Am Ende weiten beide den Blick: Smartphones und Satellitenbilder haben die Wahrnehmung von Kriegen verändert — Kriegsverbrechen werden vor den Augen von Tausenden begangen, in Echtzeit. Aber Sichtbarkeit bedeutet noch nicht Verantwortlichkeit.

„Wenn Beweise nicht zu Ermittlungen führen, dann droht das Netz zu einem Archiv folgenloser Taten zu werden. Und für die Täter entsteht die fatale Botschaft, dass ihre Taten straflos bleiben.”▶ 25:52

Das ist die eigentliche These des Vortrags, und sie kehrt das übliche Klagelied um: Nicht die Beweise fehlen — die Nutzung fehlt. Das Netz ist Tatort, Archiv und Ermittlungsraum zugleich; die Straflosigkeit ist eine Entscheidung.


Publikumsfragen

Was können Normalbürger tun, damit ermittelt wird? — Schwarz: öffentlichen Druck machen, Bundestagsabgeordnete anschreiben, Kleine Anfragen anstoßen, unter Angabe des Aktenzeichens bei der Bundesanwaltschaft nachfragen — und deutlich machen, dass es um Selektivität und Doppelstandards geht, die über den Einzelfall hinausweisen (▶ 26:37).

Warum wird nicht ermittelt? — Obermaier, sichtlich vorsichtig: Es sei politisch „extrem heikles Terrain”, auch wegen der deutschen Geschichte — die aus seiner Sicht aber gerade eine Verantwortung begründe, denselben Standard anzulegen wie bei Foltergenerälen aus Syrien oder Afrika, wo dieselben Institutionen sehr effektiv sind. Sein zweiter Appell geht an die Öffentlichkeit selbst: Der Fall sei international breit aufgegriffen worden, deutschlandweit dagegen kaum — „Fragen Sie doch mal Ihre Journalistinnen und Journalisten, ob sie nicht dazu mal was machen wollen” (▶ 28:56).


Faktencheck

Transparenzhinweis: Beide Sprecher sind Partei — das ECCHR ist Mitersteller der Strafanzeige, paper trail media Mitautor der Recherche. Die Prüfung stützt sich daher bewusst auf unabhängige Quellen.

Bestätigt — Recherche „Ghost Unit / Münchner Scharfschütze", September 2025

Die Recherche über eine israelische Scharfschützeneinheit („Ghost Unit” / Refaim, 202. Fallschirmjäger-Bataillon) und die Tötung von Mitgliedern der Doghmush-Familie in Gaza-Stadt erschien im September 2025 als Fünf-Monats-Gemeinschaftsrecherche von Guardian, Spiegel, ZDF, paper trail media und dem arabischen Netzwerk ARIJ. Die Kern-Details (Schützen mit Chicago- bzw. München-Bezug, Tötungen am 22. November 2023, Geständnis-Interview per Fake-Doku, Todesurkunden) sind unabhängig belegt. Quelle: ARIJ — The Gaza family torn apart by IDF snipers from Chicago and Munich · ECCHR-Pressemitteilung

Bestätigt — 130-seitige Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft (Sept. 2025)

ECCHR reichte gemeinsam mit den palästinensischen Menschenrechtsorganisationen Al-Haq, Al Mezan und PCHR im September 2025 eine Strafanzeige beim Generalbundesanwalt ein. Der Seitenumfang und der Status „nur Beobachtungsvorgang, kein Ermittlungsverfahren” stammen allerdings von den Sprechern selbst — die zugleich die Anzeigenersteller sind (siehe Transparenzhinweis). Quelle: ECCHR — Palestinian civilians killed by snipers

Bestätigt — Bundesanwaltschaft eröffnete 2022 Strukturermittlungsverfahren zur Ukraine

Der Generalbundesanwalt begann bereits im März 2022, wenige Wochen nach der russischen Vollinvasion, ein Strukturermittlungsverfahren zu Völkerstraftaten in der Ukraine — mit systematischer Beweissicherung; ein erstes personenbezogenes Verfahren folgte im Juli 2022. Der Kontrast des Vortrags trifft die belegte Faktenlage. Quelle: Generalbundesanwalt — Völkerstrafrecht · LTO — GBA ermittelt zu Kriegsverbrechen in der Ukraine

Bestätigt — Waffenstillstand ab 24. November 2023

Die von Katar vermittelte Feuerpause trat am 24. November 2023 in Kraft (zunächst vier Tage, mehrfach verlängert). Die Tötungen am 22.11. lagen damit zwei Tage davor — passend zur Aussage des Soldaten, die Taten hätten „ein oder zwei Tage” vor dem Waffenstillstand stattgefunden. Quelle: 2023 Gaza war ceasefire — Wikipedia

Bestätigt — humanitäres Völkerrecht (Zivilistenschutz, Zweifelsregel)

Schwarz’ juristische Einordnung ist tragfähig: Der Schutz richtet sich nach dem Status (Kombattant vs. Zivilist), nicht nach dem Aufenthaltsort; Zivilisten verlieren den Schutz nur bei unmittelbarer Teilnahme an Feindseligkeiten (Art. 51 Abs. 3 ZP I). Die Zweifelsregel steht wörtlich in Art. 50 Abs. 1 ZP I: Im Zweifel gilt eine Person als Zivilist. Das Bergen einer Leiche ist keine unmittelbare Teilnahme. Die Formulierung „Beweislast liegt beim Schützen” ist eine zulässige Zuspitzung des Vorsichts- und Zweifelsgrundsatzes. Quelle: ICRC — Zusatzprotokoll I, Art. 50

Ungenau (im Vortrag) — „IStGH-Haftbefehl auch gegen den Finanzminister"

Der IStGH erließ am 21. November 2024 Haftbefehle nur gegen Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Gallant. Gegen Finanzminister Smotrich lag zum Vortragszeitpunkt kein erlassener Haftbefehl vor — die Anklagebehörde hatte am Vortag (19.05.2026) erst einen beantragt. Die Note nennt darum im Fließtext nur die beiden erlassenen Haftbefehle. Quelle: IStGH — Haftbefehle Netanjahu/Gallant (21.11.2024) · CNN — ICC prosecutor seeks warrant for Smotrich (19.05.2026)

Nicht unabhängig verifizierbar — UN-Sprecher nannte die Bilder „erschütternd"

Dass ein Sprecher des UN-Generalsekretärs die Bilder als „erschütternd” bezeichnete und Rechenschaft forderte, ist über den Vortrag hinaus nicht direkt auffindbar. Plausibel — der UN-Generalsekretär verurteilte im Spätsommer 2025 wiederholt die Tötungen in Gaza und verlangte Rechenschaft —, aber der konkrete Sprecher-Kommentar zu genau dieser Recherche: keine unabhängige Quelle gefunden. Quelle: Al Jazeera — UN chief condemns Gaza horrors, calls for accountability (29.08.2025) (nur zur allgemeinen UN-Haltung)

Nicht unabhängig verifizierbar — mutmaßlicher Schütze überstürzt ausgereist

Die Angabe, israelische Medien hätten berichtet, der Verdächtige sei bei Erscheinen der Recherche noch in München gewesen und dann aus Furcht vor Ermittlungen überstürzt ausgereist, stammt von Obermaier. Keine unabhängige Quelle gefunden.


Weiterführende Quellen

Aus der Video-Beschreibung:

Recherchiert (Sherlock):


Verbindungen

WDR Europaforum — Out of order Voelkerrecht

Die Schwester-Note vom selben Kairos-Tag: Was hier am konkreten Fall durchdekliniert wird — Beweise da, Ermittlung verweigert —, verhandelt das Europaforum-Panel als Grundsatzfrage: Ist das Völkerrecht out of order, oder wird es nur nicht benutzt? Kaleck (ECCHR-Gründer) ist dabei der institutionelle Hintergrund zu Schwarz’ Programmbereich.

Helen Keller — Voelkerrecht zahnloser Tiger

Kellers zentrale These — das Völkerrecht trage nicht durch Zähne, sondern durch das Eigeninteresse der Staaten an Einhaltung — kollidiert hier frontal mit dem Fall: Wenn das Eigeninteresse eines Rechtsstaats gerade im Nicht-Ermitteln liegt, greift Kellers Mechanismus ins Leere. Die neue Note ist der empirische Stresstest für Kellers optimistische Systemtheorie.

MONITOR — Irankrieg und das Ende des Völkerrechts

Zwei Versagensmodi desselben Rechts: Bei MONITOR bricht eine Weltmacht das Völkerrecht offen und keiner kann sie zwingen — hier verweigert ein Rechtsstaat leise die Durchsetzung trotz erdrückender Beweise. Die laute Verachtung und das stille Wegsehen sind die zwei Enden derselben Straflosigkeit; zusammen zeigen sie, dass das Weltrechtsprinzip nicht an fehlenden Normen scheitert, sondern an fehlendem Willen.

Ronen Steinke — Meinungsfreiheit Voelkermord und Verfassungsschutz

Steinke ist selbst promovierter Völkerstrafrechtler (ICTY) und hat mit Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich genau die Selektivität seziert, die Schwarz hier an der Bundesanwaltschaft festmacht: das Recht, das je nach Person unterschiedlich hart zugreift. Beide Notes decken denselben blinden Fleck im deutschen Rechtssystem auf — aus juristischer Innensicht die eine, aus dem konkreten Ermittlungsvorgang die andere.

Adam Johnson - How to Sell a Genocide

Johnson quantifiziert die mediale Seite derselben Lücke — wie Redaktionen „Zeit kaufen” und den palästinensischen Blick systematisch aussparen; die neue Note zeigt das justizielle Gegenstück, wo Beweise zum „Archiv folgenloser Taten” werden. Obermaiers Klage, der Fall sei international breit, deutschlandweit aber kaum aufgegriffen worden, ist praktisch der lokale Beleg für Johnsons These vom organisierten Wegsehen.

Anat Saragusti — Zensur und Pressefreiheit in Israel

Saragusti beschreibt das Schweigen der israelischen Presse — nicht durch Verbot, sondern durch vorauseilende Selbstzensur; Obermaier beklagt fast spiegelbildlich das Schweigen der deutschen Öffentlichkeit vor einem Fall mit deutscher Beteiligung. Beide Notes zeigen, wie Straflosigkeit weniger von aktiver Vertuschung lebt als von der Bereitschaft, gar nicht erst hinzusehen.

Yonatan Zeigen — A Place For Us All

Beide Notes weigern sich, Zivilisten pauschal in Kombattanten aufzulösen: Schwarz juristisch (die Getöteten in ziviler Kleidung, beim Bergen von Leichen — keine „imaginäre Linie” macht ein Gebiet rechtsfrei), Zeigen politisch (Sicherheit nur durch Gleichheit, nicht durch Kollektivverdacht). Der Rechtsweg und der politische Weg sind zwei Antworten auf dieselbe Entmenschlichung.


Weiterdenken

Was Sokrates vielleicht gefragt hätte

  • Schwarz sagt, Straflosigkeit sei heute eine Frage fehlender Nutzung, nicht fehlender Beweise — aber wenn Behörden nachweislich nicht nutzen wollen: Ist die akribische Dokumentation dann Gerechtigkeitsarbeit oder ihr Ersatz, ein ruhigeres Gewissen für eine Öffentlichkeit, die zusieht?
  • Das Weltrechtsprinzip verspricht Strafverfolgung „ohne Ansehen der Person” — Helen Keller argumentiert, das Völkerrecht trage, weil Staaten ein Eigeninteresse an Einhaltung haben. Was aber, wenn das Eigeninteresse eines Staates gerade im Nicht-Ermitteln liegt?
  • Die Beweiskette dieses Falls hängt an einer Täuschung (dem Fake-Interview) und an einer anonymen Kollegin, die ihr Leben riskiert. Wie viel Zufall und persönlicher Mut steckt in dem, was wir „systematische Strafverfolgung” nennen?
  • Wenn das Netz zum „Archiv folgenloser Taten” wird — verändert die permanente, folgenlose Sichtbarkeit von Kriegsverbrechen am Ende auch uns, die Zuschauer? Stumpft Evidenz ab, die nie Konsequenz wird?
  • Obermaier und Schwarz fordern von Bürgern, Druck zu machen. Ist es ein gesundes Zeichen, wenn die Durchsetzung des Strafrechts vom zivilgesellschaftlichen Nachfragen abhängt — oder das Eingeständnis, dass sie längst politisch geworden ist?