Biografie
- Beruf: Rechtswissenschaftlerin und Hochschullehrerin
- Position: Seit 2025 Inhaberin der Professur für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt im öffentlichen Wirtschaftsrecht und Recht der Transformation an der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg
- Geboren: 1989, Deutschland
- Studium: Rechtswissenschaft (2008–2014) an der Universität Hamburg, dazu Genderkompetenz im Nebenfach
- Promotion: 2020 an der Universität Hamburg mit der Arbeit Das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung (Betreuung: Ulrike Lembke), ausgezeichnet u. a. mit dem Marie-Elisabeth-Lüders-Wissenschaftspreis des Deutschen Juristinnenbunds
- Referendariat: 2018–2020 am Oberlandesgericht Celle
- Werdegang: wissenschaftliche Mitarbeiterin an der HSU Hamburg · 2017 Visiting Researcher am Kent Centre for Law, Gender and Sexuality (University of Kent) · Vertretung einer Juniorprofessur an der Justus-Liebig-Universität Gießen · 2022–2025 Juniorprofessorin für Öffentliches Recht an der Universität Rostock (dort u. a. mit einem Förderpreis für Lehre ausgezeichnet)
- Forschungsschwerpunkte: Verfassungs- und Verwaltungsrecht (insbesondere Grundrechte), Legal Gender Studies, Recht der sozial-ökologischen Transformation
- Ämter & Engagement: Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) · seit 2013 Mitglied im Deutschen Juristinnenbund (djb), 2021–2023 dessen Vizepräsidentin · Mitglied im Forschungsnetzwerk für reproduktive Gerechtigkeit ReproGerecht · seit 2023 Vertrauensdozentin der Friedrich-Ebert-Stiftung · Young Academy Fellow der Akademie der Wissenschaften in Hamburg
Bücher & Publikationen
| Titel | Jahr | Beschreibung |
|---|---|---|
| Das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung | 2021 | Dissertation (Nomos). Rekonstruiert das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gewährleistungsdogmatisch und begründet ein Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung. |
| Kommentar zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) | 2026 | Kommentar zum Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (C. H. Beck), hrsg. mit Bettina Rentsch. |
Weitere ausgewählte Aufsätze: „Living together” — Zum Pluralismuskonzept des EGMR (mit Sarah Leyli Rödiger, AVR 2015) · Wahlvorschlagsrecht in der Krise? Unterschriftenquoren im Wahlrecht (AöR 2022) · Paritätsgesetze. Gleichberechtigung in der repräsentativen Demokratie (JöR 2023). Sie schreibt regelmäßig auf dem Verfassungsblog.
Empfehlenswerte Videos & Vorträge
- Justitias Töchter — der djb-Podcast — feministische Rechtspolitik, seit 2020 gemeinsam mit Selma Gather produziert (laufende Reihe).
- GFF: Vorstellung des AfD-Gutachtens (Bundespressekonferenz, 25.06.2026) — Valentiner und Bijan Moini präsentieren das GFF-Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD. (Projektseite mit Materialien; eine konkrete Video-Aufzeichnung der BPK konnte nicht eindeutig verifiziert werden.)
Kernthesen
- Grundrechte als Schutz der Selbstbestimmung. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit trägt ein eigenständiges Grundrecht auf sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung — der Staat hat es zu gewährleisten, nicht nur nicht zu stören.
- Gleichheit braucht strukturelle Antworten. Paritätsgesetze und die Frage, wie Geschlechtergleichstellung in der repräsentativen Demokratie verankert wird, sind keine Randthemen, sondern Verfassungsfragen.
- Recht als Motor der Transformation. Das Recht ist Hebel gesellschaftlicher Veränderung — sozial-ökologisch wie in Gleichstellungsfragen.
- Wehrhafte Demokratie. Beim GFF-Gutachten (25.06.2026) vertritt sie: Mit der nun vorliegenden, breit belegten Untersuchung sei das Argument, ein AfD-Verbotsantrag würde vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, „nicht mehr haltbar” — die Partei sei nach Art. 21 II GG verfassungswidrig.
Politische / fachliche Einordnung
Valentiner steht für eine grundrechtssensible, gleichstellungsorientierte Rechtswissenschaft mit feministischer Prägung (Legal Gender Studies, djb, ReproGerecht). Ihr Engagement bei der GFF und der Friedrich-Ebert-Stiftung verortet sie im progressiven, bürgerrechtlich-demokratieschützenden Spektrum. Fachlich argumentiert sie aus dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht heraus — die politische Stoßrichtung ergibt sich aus den Themen (Selbstbestimmung, Parität, wehrhafte Demokratie), nicht aus Parteinähe.
Verbindungen zu anderen Denkern
(wird von Montaigne befüllt)










