Biografie

  • Beruf: Rechtswissenschaftlerin und Hochschullehrerin
  • Position: Seit 2025 Inhaberin der Professur für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt im öffentlichen Wirtschaftsrecht und Recht der Transformation an der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg
  • Geboren: 1989, Deutschland
  • Studium: Rechtswissenschaft (2008–2014) an der Universität Hamburg, dazu Genderkompetenz im Nebenfach
  • Promotion: 2020 an der Universität Hamburg mit der Arbeit Das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung (Betreuung: Ulrike Lembke), ausgezeichnet u. a. mit dem Marie-Elisabeth-Lüders-Wissenschaftspreis des Deutschen Juristinnenbunds
  • Referendariat: 2018–2020 am Oberlandesgericht Celle
  • Werdegang: wissenschaftliche Mitarbeiterin an der HSU Hamburg · 2017 Visiting Researcher am Kent Centre for Law, Gender and Sexuality (University of Kent) · Vertretung einer Juniorprofessur an der Justus-Liebig-Universität Gießen · 2022–2025 Juniorprofessorin für Öffentliches Recht an der Universität Rostock (dort u. a. mit einem Förderpreis für Lehre ausgezeichnet)
  • Forschungsschwerpunkte: Verfassungs- und Verwaltungsrecht (insbesondere Grundrechte), Legal Gender Studies, Recht der sozial-ökologischen Transformation
  • Ämter & Engagement: Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) · seit 2013 Mitglied im Deutschen Juristinnenbund (djb), 2021–2023 dessen Vizepräsidentin · Mitglied im Forschungsnetzwerk für reproduktive Gerechtigkeit ReproGerecht · seit 2023 Vertrauensdozentin der Friedrich-Ebert-Stiftung · Young Academy Fellow der Akademie der Wissenschaften in Hamburg

Bücher & Publikationen

TitelJahrBeschreibung
Das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung2021Dissertation (Nomos). Rekonstruiert das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gewährleistungsdogmatisch und begründet ein Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung.
Kommentar zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)2026Kommentar zum Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (C. H. Beck), hrsg. mit Bettina Rentsch.

Weitere ausgewählte Aufsätze: „Living together” — Zum Pluralismuskonzept des EGMR (mit Sarah Leyli Rödiger, AVR 2015) · Wahlvorschlagsrecht in der Krise? Unterschriftenquoren im Wahlrecht (AöR 2022) · Paritätsgesetze. Gleichberechtigung in der repräsentativen Demokratie (JöR 2023). Sie schreibt regelmäßig auf dem Verfassungsblog.

Empfehlenswerte Videos & Vorträge

Kernthesen

  • Grundrechte als Schutz der Selbstbestimmung. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit trägt ein eigenständiges Grundrecht auf sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung — der Staat hat es zu gewährleisten, nicht nur nicht zu stören.
  • Gleichheit braucht strukturelle Antworten. Paritätsgesetze und die Frage, wie Geschlechtergleichstellung in der repräsentativen Demokratie verankert wird, sind keine Randthemen, sondern Verfassungsfragen.
  • Recht als Motor der Transformation. Das Recht ist Hebel gesellschaftlicher Veränderung — sozial-ökologisch wie in Gleichstellungsfragen.
  • Wehrhafte Demokratie. Beim GFF-Gutachten (25.06.2026) vertritt sie: Mit der nun vorliegenden, breit belegten Untersuchung sei das Argument, ein AfD-Verbotsantrag würde vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, „nicht mehr haltbar” — die Partei sei nach Art. 21 II GG verfassungswidrig.

Politische / fachliche Einordnung

Valentiner steht für eine grundrechtssensible, gleichstellungsorientierte Rechtswissenschaft mit feministischer Prägung (Legal Gender Studies, djb, ReproGerecht). Ihr Engagement bei der GFF und der Friedrich-Ebert-Stiftung verortet sie im progressiven, bürgerrechtlich-demokratieschützenden Spektrum. Fachlich argumentiert sie aus dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht heraus — die politische Stoßrichtung ergibt sich aus den Themen (Selbstbestimmung, Parität, wehrhafte Demokratie), nicht aus Parteinähe.

Verbindungen zu anderen Denkern

(wird von Montaigne befüllt)

Gedankenwelten-Notes