Worum es geht
Ein Jahr lang hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte ihr Gutachten als ergebnisoffenes Projekt geführt — sie wusste selbst nicht, wo es enden würde. Am 25. Juni 2026 steht das Urteil in der Bundespressekonferenz: Die AfD ist verfassungswidrig nach Art. 21 II GG, ein zulässiger Verbotsantrag hätte „wahrscheinlich Erfolg”. Getragen wird das Ergebnis von zwei Säulen, die unabhängig voneinander stehen — Demokratiefeindlichkeit und Menschenwürde —, und die erste davon ist neu in der ganzen Debatte: Die AfD will ihre politischen Gegner strafrechtlich verfolgen. Bemerkenswert ist, was das Gutachten nicht mitzählt.
Quelle: AfD verfassungswidrig? Vorstellung des Gutachtens der GFF — Bundespressekonferenz, 25.06.2026
Wer spricht?
Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner — Juristin, Professorin für Öffentliches Recht, Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Sie eröffnet die Pressekonferenz und ordnet das Gutachten als rechtswissenschaftliches Forschungsprojekt ein.
Dr. Bijan Moini — Legal Director der GFF und Projektleiter des Gutachtens, promoviert bei Hans-Jürgen Papier, mehrfach Prozessbevollmächtigter vor dem Bundesverfassungsgericht. Er trägt das Ergebnis und die juristische Begründung vor.
GFF — Gesellschaft für Freiheitsrechte: 2015 gegründeter gemeinnütziger Verein, der Grund- und Menschenrechte mit strategischer Prozessführung verteidigt — über 45 Verfassungsbeschwerden, finanziert ausschließlich durch private Mittel, bewusst ohne Staatsgelder.
Die Auflösung eines Cliffhangers
Diese Note ist das Nachher zu Moini und Chiofalo — GFF AfD-Verbotsgutachten (re:publica, Mai 2026). Dort war das Gutachten „so gut wie fertig” und seine ganze moralische Architektur war Ergebnisoffenheit — niemand wusste, ob am Ende ein Ja oder ein Nein stehen würde. Hier steht das Ergebnis.
Vom Nichtwissen zum Urteil
▶ 5:46 — Im Mai war der bemerkenswerteste Zug des Projekts seine Offenheit: Das Gutachten könnte auch zu dem Schluss kommen, dass die AfD nicht verboten werden kann, und nur dann hätte es einen Wert, wenn auch Skeptiker am Ende sagen: Das hat uns überzeugt. Diese Offenheit war kein rhetorisches Ornament. Sie war das Risiko, das die ganze Arbeit erst seriös machte.
Jetzt, dreizehn Monate und drei Millionen Datenpunkte später, ist das Risiko eingelöst — in die eine Richtung:
„13 Monate lang hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte mit einem achtköpfigen Expertenteam 3 Millionen Datenpunkte ausgewertet und kommt auf der Grundlage von mehr als 2.500 Belegen zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist. Das bedeutet, dass ein zulässiger Verbotsantrag nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg hätte.” — Bijan Moini
Acht Autorinnen und Autoren, einstimmig im Ergebnis — und einstimmig in jedem Satz, der am Ende drinstand. „Wir haben viel gerungen während der ganzen Zeit”, sagt Moini auf die Frage nach Minderheitenvoten, „aber zum Ergebnis war sie am Ende einstimmig.” Die Ergebnisoffenheit selbst wurde von außen beglaubigt: Die Staatsrechtler Christoph Möllers und Sophie Schönberger prüften in einem Zweitgutachten, ob die GFF wirklich offen gearbeitet hat — und bestätigten es.
Was sich zwischen Mai und Juni verschoben hat, ist nicht nur das Ergebnis. Es ist die ganze Beweisarchitektur. Die Mai-Note kreiste um den ethnisch-kulturellen Volksbegriff, die Ausbürgerung, die Islamfeindlichkeit — alles Menschenwürde. Das fertige Gutachten ruht auf zwei Säulen, und die zweite war in der ganzen öffentlichen Debatte bis dahin praktisch abwesend.
Die neue Säule: Die AfD will ihre Gegner einsperren
▶ 7:18 — Das eigentlich Neue, sagt Moini auf die Frage, welcher Beleg bisher keine Rolle spielte, ist der Nachweis der Demokratiefeindlichkeit: Die AfD möchte Politikerinnen und Politiker anderer Parteien strafrechtlich verfolgen. Sie ruft nach Haftbefehlen, nach der Anklagebank, nach langjährigen Gefängnisstrafen — nicht für Straftaten, sondern für demokratisch legitimierte Entscheidungen zur Migration, zur Coronapolitik, zum Atomausstieg, zur Ukraine.
Der Nährboden ist eine Ideologie, die den politischen Gegner nicht als Mitbewerber sieht, sondern als Volksverräter — als Vasallen Amerikas, als Marionetten, die Krieg gegen die eigene Bevölkerung führen. Diese Ideologie allein, betont Moini, ist nicht demokratiefeindlich; auch maßlose, faktenwidrige Polemik ist im demokratischen Streit erlaubt. Demokratiefeindlich wird es an der Stelle, wo aus dem Feindbild die Maßnahme folgt: der Gegner soll aus der politischen Willensbildung ausgeschlossen werden, mit den Mitteln des Strafrechts.
„Alice Weidel sagte 2019, sie werde persönlich dafür sorgen, dass Angela Merkel letztendlich vor einem Gericht lande. Stefan Brandner sagte 2022 in Bezug auf Merkel und Olaf Scholz, irgendwann habe man mal einen schneidigen Justizminister und einen schneidigen Staatsanwalt, die sich das Ganze mal vornehmen.”
Mehr als 220 ernstzunehmende Belege — Bilddarstellungen von Lauterbach und Merkel in Handschellen, der Wunsch, Deniz Yücel die Staatsbürgerschaft abzuerkennen, Höckes „Mitgehangen, mitgefangen” an die Adresse des Verfassungsschutzes. Geteilt vom Bundesverband und mehreren Landesverbänden, von den Bundessprechern abwärts — und ohne jede Gegenstimme in der Partei.
Ein Journalist hält dagegen, was ein AfD-Sympathisant denken würde: Lass sie doch Merkel verklagen wollen — wir haben eine unabhängige Justiz. Moinis Antwort zielt nicht auf das Gericht, sondern auf den Schatten, den die Drohung wirft:
„Es ist hochgradig einschüchternd. Eine freie Demokratie ist einfach nicht mehr vorstellbar, wenn man für politische Entscheidungen — nicht für strafwürdiges Verhalten — Sorge haben muss, verfolgt zu werden und im Gefängnis zu landen.”
Und der Hebel ist real: Staatsanwälte sind in Deutschland weisungsgebunden. Sobald ein Justizminister der AfD eine Weisung erteilt, bleibt es am einzelnen Staatsanwalt, sie zu verweigern. Das ist kein hypothetisches Endspiel — das ist der Rechtsstaat an einer dünnen Stelle.
Weitergedacht
Wenn allein die Drohung mit politischer Strafverfolgung einen Chilling-Effekt erzeugt, der Menschen aus dem demokratischen Wettbewerb drängt — ab wann ist scharfe Opposition noch legitim und ab wann schon Angriff auf die Willensbildung?
Die zweite Säule: Klassen von Menschen
▶ 9:34 — Die zweite Säule ist die Menschenwürde, und ihr Kern ist eine Unterscheidung, die in der Mai-Note schon angelegt war, hier aber ihre Schärfe bekommt: Es geht nicht darum, dass die AfD ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis hat — das wäre von der Meinungsfreiheit gedeckt. Es geht darum, dass sie es realisieren will.
„Während das Grundgesetz nur ein Staatsvolk kennt, das Bürger:innen gerade nicht nach ihrer Herkunft klassifiziert, können wir der AfD auf der Grundlage von mehreren hundert Belegen nachweisen, dass sie ein davon abweichendes Volksverständnis vertritt. Deutscher in ihrem Sinne sind nicht alle, die einen deutschen Pass besitzen, sondern nur die mit entsprechenden Vorfahren.”
Aus der Ideologie werden Maßnahmen, und die Maßnahmen etablieren Klassen:
- Ausbürgerung — Straffällige mit zweiter Staatsangehörigkeit, wohl auch Eingebürgerte mit nur einer, sollen ausgebürgert, ihres Wahlrechts beraubt, ausgewiesen werden. Eine moderne Form der Verbannung. Schon die Drohung versetzt jene, die ihre zweite Staatsangehörigkeit nicht ablegen können, in einen dauerhaft abgewerteten Bürgerstatus.
- Selektive Familienförderung — die Bundestagsfraktion forderte 2025 einen zinslosen Kredit von bis zu 10.000 € je Geburt, erlassen ab dem dritten Kind, aber nur bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Eltern. Die AfD Sachsen will ein Begrüßungsgeld nur zahlen, wenn beide Eltern Deutsche sind und kein Elternteil eine weitere Staatsangehörigkeit hat. Bestimmte deutsche Kinder aus nicht „hinreichend deutschen” Familien werden symbolisch ausgeschlossen.
- Muslime — Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen (das für manche faktisch wie ein Betretungsverbot für Schulen, Rathäuser, Krankenhäuser wirkt), Minarettbau-, Muezzinruf-, in Sachsen sogar generelles Moscheebauverbot.
- Schutzsuchende — Abschiebung trotz drohender Folter, Sonderklassen für Flüchtlingskinder über die ganze Schullaufbahn (Klassen bis zu 40 Kinder, Lehrer aus den Herkunftsländern), Betretungsverbote für Weihnachtsfeste und Konzerte in Brandenburg.
- Trans Personen — deren Menschenwürde schon gegenwärtig durch das Verhalten von Anhängern verletzt wird.
Jede dieser Maßnahmen für sich genügt nicht. Erst das Konzept — die systematische Aufteilung in Bürger erster und zweiter Klasse — trägt. Und dann legt das Gutachten dieses Konzept neben das, was das Bundesverfassungsgericht 2017 zur Verfassungsfeindlichkeit der NPD angeführt hat. Für praktisch jede rassistisch geprägte Forderung der NPD findet sich bei der AfD eine Entsprechung — oft konkreter, teils weitergehend. Mit dem entscheidenden Unterschied: Die NPD scheiterte 2017 daran, zu klein zu sein, um ihre Ziele je durchzusetzen. Die AfD, bei knapp 30 Prozent, in Sachsen-Anhalt mit Aussicht auf eine Alleinregierung, mit 70.000 Mitgliedern und über 40 Millionen Euro Vermögen, hat dieses Potenzial.
Wer diese „Klassen von Menschen” liest, hört einen alten Klang. Die Sonderklassen für Flüchtlingskinder über die ganze Schullaufbahn sind fast wörtlich die separate but equal-Schule, die der US Supreme Court 1954 in Brown v. Board kippte; die Familienförderung, die „Mischehen” ausschließt, spiegelt die Anti-Miscegenation-Gesetze (gefallen erst 1967, Loving v. Virginia); die Ausbürgerung ist der Wahlrechtsentzug, nur über den Pass statt über den literacy test. Der Unterschied liegt nicht in der Architektur, sondern in der Sichtbarkeit: Jim Crow hängte Schilder auf — „Whites Only”. Die AfD sortiert über Staatsangehörigkeit, „Integration”, „Remigration”, nie offen über Herkunft. Das ist dieselbe Bewegung, die die USA selbst nach 1965 vollzogen: weg von der offenen Kaste hin zur getarnten (Michelle Alexanders The New Jim Crow). Die Tarnung ist kein Beiwerk — sie ist die Methode, und genau deshalb musste die GFF die ethnische Realisierung hinter nominell neutralen Forderungen erst mühsam nachweisen.
Weitergedacht
Die AfD sortiert Menschen nicht mit Schildern wie „Whites Only”, sondern über Pass, „Integration” und „Remigration” — dieselbe Kaste, nur entkoppelt von der offenen Rassensprache. Wenn die Tarnung selbst zur Methode wird (vgl. The New Jim Crow): Macht das die demokratische Abwehr schwerer oder leichter als gegen das offen sichtbare Unrecht von 1950?
Was das Gutachten nicht mitzählt
▶ 14:04 — Hier liegt die Integrität des ganzen Unternehmens, und sie liegt im Verzicht. Ein parteiisches Gutachten hätte alles Belastende eingesammelt. Dieses lässt Schweres liegen, weil es am hohen Maßstab des Art. 21 II GG nicht trägt:
- Antisemitismus — die Partei ist strukturell antisemitisch geprägt, viele Funktionäre verbreiten antisemitische Verschwörungstheorien. Aber diese größtenteils codierten Äußerungen bleiben auf der Ideologieebene und übersetzen sich — anders als bei Muslimen — noch nicht in rechtliche Maßnahmen. Nicht gewertet.
- Behindertenfeindlichkeit — verbreitet, aber (mit Ausnahme der Forderung nach Abschaffung schulischer Inklusion in Sachsen-Anhalt) nicht in menschenwürdeverletzende Maßnahmen übersetzt. Weitgehend nicht gewertet.
- Abschaffung des Parlamentarismus — nicht nachweisbar. Die vom Verfassungsschutz als „Verächtlichmachung des Parlamentarismus” gewerteten Belege lassen diesen Schluss nicht zu.
- Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus — hätte Indizwirkung, aber die Schwelle wurde bewusst sehr hoch gesetzt. Höckes SA-Parole „Alles für Deutschland”, das HJ-Zitat „Jugend muss durch Jugend geführt werden”, selbst der tags zuvor publik gewordene Vorfall um den erhobenen Arm eines AfD-Abgeordneten: einzelne Datenpunkte, „sicher nicht prägend für die Partei”. Nicht festgestellt.
Und auch die Remigration, das emotionalste Wort der Debatte, wird juristisch entschärft. Politisch wirkt „millionenfache Remigration” wie eine Drohung gegen Deutsche mit Migrationsgeschichte. Aber, so Moini, man kann diese Millionen rechnen, ohne Deutsche einzubeziehen — es gibt mehrere Millionen Ausländer ohne dauerhaften Aufenthalt im Land. Den Schluss, dass auch Staatsbürger gemeint sein müssen, zieht das Gutachten dezidiert nicht — obwohl Gerichte (OVG Münster, BVerwG Leipzig) Sellners Remigrationskonzept „auch für Staatsbürger” klar als verfassungsfeindlich einordnen. Die GFF sieht die Beweislage als noch nicht hinreichend an, dass die Gesamtpartei dieses Sellner-Konzept übernimmt.
Das ist unbequem. Es enttäuscht das politische Gefühl. Und genau darin liegt die mögliche Durchschlagskraft: Wer auch Skeptiker überzeugen will, darf nur schreiben, was wirklich hält.
Weitergedacht
Das Gutachten lässt den strukturellen Antisemitismus der Partei bewusst unbewertet, weil er sich „noch nicht” in rechtliche Maßnahmen übersetzt — ist diese Zurückhaltung juristische Redlichkeit oder eine Blindheit des Rechts gegenüber Ideologie, die noch keine Gesetzesform gefunden hat?
Wissenschaft, die sich weigert, Politik zu sein
▶ 19:24 — Der eindrücklichste Moment der Pressekonferenz ist eine Verweigerung, die sich über die ganze Fragerunde zieht. Fünf, sechs Mal versuchen Journalisten, der GFF eine politische Forderung zu entlocken: Wünschen Sie sich ein Verbotsverfahren? Werden Sie an die Antragsberechtigten herantreten? Was empfehlen Sie den Parteien? Jedes Mal dieselbe ruhige Mauer:
„Wir haben das jetzt geleistet, weil wir gemerkt haben, da ist eine Erkenntnislücke. Dieses Angebot dieser Erkenntnis ist jetzt auf dem Tisch, und die Parteien können damit machen, was sie für richtig halten.”
Eine Journalistin wird am Ende fast ungeduldig: Sie verstehe nicht, warum die GFF ausweiche, wo die Ergebnisse doch auf dem Tisch lägen. Valentiner, fast amüsiert: „Ich habe nicht erwartet, dass Ihnen das so wichtig ist, dass wir dazu Position beziehen.” Die GFF verortet das Gutachten im Vereinszweck Förderung von Wissenschaft und Forschung — nicht im politischen Aktivismus.
Das ist die Trennlinie, an der dieses Gutachten seine Autorität gewinnt oder verliert. Es ist auch die Stelle, an der ein Vorwurf ansetzt, den ein Reporter offen ausspricht: 18.000, am Ende über 20.000 Spender hätten dieses Gutachten gewollt — nicht als neutralen Beitrag, sondern als Signal für ein Verbot. Stand das Ergebnis nicht schon mit der Fragestellung fest? Moinis Antwort dreht den Spieß um:
„Das unterstellt ja wieder ein bisschen, dass wir wussten, was rauskommt — und das wussten wir eben nicht. Es hätte genauso gut sein können, dass wir sehr viele Erwartungen enttäuschen.”
Die zivilgesellschaftliche Dimension liegt für die GFF ohnehin woanders als beim Verbot. Tausende Vereine, Stiftungen, NGOs kämpfen um ihre Gemeinnützigkeit, weil sie sich gegen die AfD engagieren — mit dem Vorwurf, das sei nicht „neutral”. Wenn nun belegt ist, dass diese Partei sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, steht dieser Vorwurf „auf sehr tönernen Füßen”. Man kann nicht zugleich gemeinnützig sein und nichts gegen eine Partei tun dürfen, die sich gegen das Gemeinwohl richtet.
Weitergedacht
Die GFF liefert das schärfste denkbare Urteil und verweigert dann jede Handlungsempfehlung — ist diese Selbstbeschränkung die Stärke der Wissenschaft oder eine Lücke, in die das Schweigen der Politik genau hineinpasst?
Transparenz — Wer ist die GFF, und wer finanziert sie?
Ein Gutachten ist nur so glaubwürdig wie der Absender. Darum offen, beide Seiten.
Was sie ist. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte wurde am 14. September 2015 in Berlin gegründet — von Ulf Buermeyer (damals Richter am Landgericht Berlin, Vorstandsvorsitzender bis Frühjahr 2025) und Malte Spitz (Bürgerrechtler, Grünen-nah, Generalsekretär), nach dem Vorbild der amerikanischen ACLU. Ihr Werkzeug ist die strategische Prozessführung: ausgewählte Grundrechtsklagen bis vor das Bundesverfassungsgericht (über 45 Verfassungsbeschwerden). Bekannteste Erfolge: die BND-Auslandsüberwachung 2020 für verfassungswidrig erklärt, Verfahren gegen Staatstrojaner, Bestandsdatenauskunft, automatisiertes Data-Mining (Palantir/Hessendata) und zahllose Transparenzklagen (mit Frag den Staat). Heutiger Vorstand u. a. Nora Markard, Boris Burghardt, John Philipp Thurn, Felix Reda, Leonie Steinl — und Dana-Sophia Valentiner.
Woher das Geld kommt. Einnahmen 2023: rund 2,5 Mio. € (2017 noch ~200.000 €). Bewusst kein Cent Staatsgeld — gerade weil die GFF oft gegen den Staat klagt. Drei Säulen:
| Säule | Detail |
|---|---|
| Fördermitgliedschaften | ~4.500 regelmäßig Zahlende (2023); seit 2019 übertreffen diese Kleinbeiträge die Stiftungsgelder. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht und keinen Einfluss auf Fallauswahl/Inhalte. |
| Einzelspenden | u. a. das eigene Crowdfunding für dieses Gutachten (>1 Mio. €, >20.000 Spender) |
| Institutionelle Zuwendungen | offen gelistete Stiftungen — die größeren: Luminate (Omidyar) 550.000 USD (2018–22), Shuttleworth Foundation 385.000 USD (2020/21), Open Society Foundations (Soros) 40.000 USD/Jahr seit 2018, dazu Bewegungsstiftung, Bertelsmann Stiftung, Mercator, Robert Bosch Stiftung, Zeit-Stiftung, Mozilla, DuckDuckGo, Chaos Computer Club u. a. |
Kontrolliert wird das durch testierte Jahresberichte, die Initiative Transparente Zivilgesellschaft und das Lobbyregister (seit Feb. 2022; Pflicht, Spenden über 10.000 € und über 10 % offenzulegen — keine Einzelperson überschritt das 2018–2024).
Die Kritik (Yin-Yang). Von rechts läuft das Narrativ „Soros-finanzierte grüne NGO” — Open Society = Soros, Mitgründer Spitz bei den Grünen. Das gehört eingeordnet: Open Society sind 40.000 €/Jahr in einem 2,5-Mio-Budget; der Löwenanteil ist Mitglieder- und heimisches Spendengeld. Ernster ist der Unabhängigkeits-Einwand (etwa vom Medienanwalt Carsten Brennecke): Eine Organisation, die offen gegen die AfD steht und ihr Gutachten-Crowdfunding mit erklärten Verbots-Kampagnen-Partnern (Campact, Volksverpetzer) bündelte, liefert ein „ergebnisoffenes” Verdikt — das ist eine legitime Frage, kein bloßer Smear. Die GFF hält dagegen: Spender haben keinen inhaltlichen Einfluss, ausgewertet wurden nur öffentliche Daten, und das Zweitgutachten (Möllers/Schönberger) bestätigte die Ergebnisoffenheit. Wo man landet, muss jede Leserin selbst entscheiden — aber sie soll es mit offenen Zahlen tun.
Weitergedacht
Wenn die juristische Grundlagenarbeit gegen Verfassungsfeinde von einer spendenfinanzierten NGO statt vom Staat geleistet wird — macht das die Demokratie wehrhafter (weil unabhängig vom politischen Kalkül der Antragsberechtigten) oder verwundbarer (weil angreifbar über die Geldgeber)?
Das Urteil landet in einem gefrorenen Feld
Das Gutachten ist da — und die Politik steht still. Im Bundestag gibt es für einen Verbotsantrag keine Mehrheit. Die Regierung ist zerstritten: Die SPD will eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Belegsammlung, CDU und CSU bremsen. Kanzler Merz warnt, ein Verfahren rieche nach „politischer Konkurrentenbeseitigung”. Innenminister Dobrindt will die AfD „wegregieren” statt „wegverbieten”. Nur zwei CDU-Ministerpräsidenten — Wüst und Günther — zeigen sich offen.
In diese Lage trägt Moini den einen Satz, der nach all der Ergebnisoffenheit fast wie eine Provokation klingt:
„Egal auf welcher Seite der Verbotsdebatte man steht — das Argument, ein Verbotsantrag werde scheitern, ist nach unserer Einschätzung nicht mehr haltbar.”
Das Gutachten zwingt niemanden zum Handeln. Aber es nimmt dem Nichthandeln eine seiner bequemsten Begründungen. Wer jetzt gegen ein Verfahren ist, muss andere Gründe nennen als „das geht ohnehin schief” — und genau diese anderen Gründe (Spaltung, Märtyrernarrativ, eine neue Partei nach dem Vorbild KPD→DKP) bleiben offen und gewichtig. Das Schwert liegt vermessen auf dem Tisch. Ob jemand es hebt, ist eine andere Frage als die, ob es scharf genug ist.
Faktencheck
Bestätigt — Ergebnis, Umfang und Methodik
8-köpfiges Team, 13 Monate, ca. 1.500 Seiten Gutachten plus ~1.500 Seiten Anhang, über 3 Millionen Datenpunkte (u.a. 2,9 Mio. Social-Media-Posts, über 70.000 parlamentarische Drucksachen, über 50.000 Pressemitteilungen), gestützt auf mehr als 2.500 Belege, ausschließlich öffentlich zugängliche Daten. Ergebnis: verfassungswidrig nach Art. 21 II GG. Quelle: GFF — Pressemitteilung 25.06.2026 · afd-gutachten.de
Bestätigt — Zweitgutachten Möllers & Schönberger
Die Staatsrechtler Prof. Christoph Möllers und Prof. Sophie Schönberger bestätigten in einem Zweitgutachten, dass ergebnisoffen nach wissenschaftlichen Methoden gearbeitet wurde. Bei der inhaltlichen Bewertung trug Möllers die Menschenwürde-Argumentation „zu etwa 80 %”, Schönberger war kritischer; beide stützten die Demokratiefeindlichkeit. Da jede Säule das Ergebnis allein trägt, bleibt es unberührt. Quelle: Correctiv — FAQ zum Gutachten, 25.06.2026
Bestätigt — Finanzierung durch Privatspenden
Über 20.000 private Spender, in Summe über eine Million Euro, eigens 2025 für dieses Gutachten gesammelt (mit Campact, Volksverpetzer, Frag den Staat u.a.). Die GFF nimmt grundsätzlich keine Staatsgelder. Quelle: GFF — Pressemitteilung
Bestätigt — Politische Lage: kein Antrag in Sicht
Antragsberechtigt sind nur Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung; keiner hat einen Antrag gestellt. Im Bundestag keine Mehrheit. Merz: „politische Konkurrentenbeseitigung”; Dobrindt: „wegregieren” statt „wegverbieten”; SPD für eine Belegsammlung; offen u.a. Wüst und Günther (CDU). Quelle: Correctiv — FAQ
Einordnung — Remigration: die juristische Selbstbeschränkung
Das Gutachten erstreckt „millionenfache Remigration” nicht auf Deutsche mit Migrationsgeschichte, obwohl OVG Münster (Mai 2024) und BVerwG Leipzig Sellners Remigrationskonzept „auch für Staatsbürger” als verfassungsfeindlich einstufen. Die GFF sieht die Beweislage als noch nicht hinreichend an, dass die Gesamtpartei dieses Konzept übernimmt — eine bewusste Zurückhaltung, kein Faktenfehler. Quelle: Correctiv — FAQ
Weiterführende Quellen
- GFF — AfD-Gutachten, Projektseite — Hintergrund, Pressematerial, Zusammenfassung
- afd-gutachten.de — interaktive Aufarbeitung und Gutachten im Volltext
- Frag den Staat — AfD-Datenbank — alle Belege durchsuchbar (nach Person sortierbar)
- Correctiv — FAQ: 1.500 Seiten zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD
- Berliner Zeitung — Finanzierung und KI-Einsatz werfen Fragen auf
Transparenz — GFF selbst:
- GFF — Finanzen & Transparenz — vollständige Liste der institutionellen Förderer, Jahresberichte
- GFF im Lobbyregister des Bundestags · Wikipedia — GFF (Finanzierung)
Verbindungen
→ Moini und Chiofalo — GFF AfD-Verbotsgutachten
Die unmittelbare Vorgeschichte: Im Mai stellte dieselbe GFF das Gutachten als ergebnisoffenes Projekt vor — die Methodik (2 Mio. → 33.000 → händische Prüfung), den Maßstab des Art. 21 II GG, die Kunst der Zurechnung (Grundtendenz statt Einzelfall). Diese Note ist die Auflösung: Aus dem „wir wissen es noch nicht” wird ein zweistämmiges Ja, und die Demokratiefeindlichkeit — in der Mai-Note noch nicht im Bild — wird zur tragenden, neuen Säule.
→ NoAfD
Das NoAfD-Panorama fragt unter „Offene Fragen” direkt: „Wird das AfD-Verbotsverfahren eingeleitet — und wenn ja, stärkt oder schwächt es die Partei?” Dieses Gutachten beantwortet die juristische Vorfrage (ein Antrag hätte wahrscheinlich Erfolg) und lässt die politische offen. Es liefert das Fundament für den Panorama-Abschnitt „Das Verbotsverfahren — Aufklärung statt Erlösungsfantasie”.
→ Kevin Kühnert — Lobbyist für die Zivilgesellschaft
Kühnerts Yin-Yang-Warnung trifft genau die Lücke, die die GFF offen lässt: Ein gescheitertes Verfahren verschaffe der AfD „einen heiligen Schein”. Das Gutachten entkräftet das Scheiter-Argument juristisch — aber die politischen Risiken (Märtyrernarrativ, neue Partei), zu denen die GFF konsequent schweigt, bleiben Kühnerts Thema.
→ Ronen Steinke — Meinungsfreiheit Voelkermord und Verfassungsschutz
Steinke beschreibt die institutionelle Vorgeschichte des Methodenproblems — das V-Leute-Desaster, das das NPD-Verfahren sprengte. Die GFF löst es durch radikale Öffentlichkeit: ausschließlich frei zugängliche Daten, jeder Beleg nachprüfbar. „Je mehr der Staat weiß, desto weniger kann er vor Gericht verwenden” — die GFF dreht den Satz um, indem sie nur nutzt, was alle sehen können.
→ MONITOR — AfD-Erfolg trotz Skandalen
MONITOR dokumentiert, dass die Öffentlichkeit den Unterschied zwischen Empörung und Nachweisbarkeit kaum noch wahrnimmt — Skandale prallen ab. Das Gutachten ist der Gegenversuch: das Diffuse in 2.500 gerichtsfeste Belege zu übersetzen. Die offene Frage beider Notes: Erreicht juristische Sorgfalt eine Bewegung, deren Kraft aus der Ablehnung dieser Sorgfalt schöpft?
→ Brockschmidt & Nocun — Codes der extremen US-Rechten
Genau der Mechanismus hinter der „getarnten Kaste”: Brockschmidt & Nocun zeigen, wie die extreme Rechte Menschenfeindlichkeit in nominell neutrale Codes übersetzt — „Remigration” statt Vertreibung, pseudowissenschaftlicher Klang statt offener Rassensprache. Das Gutachten ringt juristisch mit exakt dieser Tarnung: Es musste die ethnische Realisierung hinter Forderungen nachweisen, die an der Oberfläche von Staatsangehörigkeit und „Integration” sprechen. Dieselbe Bewegung, die die USA von Jim Crows Schildern zum New Jim Crow führte — Kaste ohne Kastensprache.
→ Matthias Quent und Maja Goepel — Extremismus NEU DENKEN
Quent leitet aus Löwensteins Faschismus-Definition die Notwendigkeit institutioneller Abwehrinstrumente ab — wie das Parteiverbot. Das GFF-Gutachten ist dieser Hebel in der Praxis. Quents These erklärt zugleich, warum die neue Säule so schwer nachzuweisen war: Die strafrechtliche Verfolgung der Gegner steht in keinem Programm, sie musste aus hunderten Einzeläußerungen als Grundtendenz erst herausgearbeitet werden.
Weiterdenken
Was Sokrates vielleicht gefragt hätte
- Die GFF spricht das schärfste denkbare Urteil und verweigert jede politische Folgerung — kann Wissenschaft in einer existenziellen Frage wirklich neutral bleiben, oder ist das Schweigen selbst schon eine politische Tat?
- Wenn ein Verbotsantrag „wahrscheinlich Erfolg” hätte, ihn aber niemand stellt — was sagt das über eine Demokratie aus, die ihr schärfstes Schwert kennt, aber nicht zu ziehen wagt?
- Das Gutachten lässt Antisemitismus, Behindertenfeindlichkeit und NS-Wesensverwandtschaft bewusst unbewertet — macht diese Selbstbeschränkung das Urteil stärker (weil unangreifbar) oder verharmlost sie, was noch keine Gesetzesform gefunden hat?
- Die zweite Säule — strafrechtliche Verfolgung politischer Gegner — war jahrelang übersehen worden. Was übersehen wir gerade jetzt, weil unsere Aufmerksamkeit an „Remigration” und Volksbegriff hängt?
- Selbst Moini räumt ein, dass nach einem Verbot eine Nachfolgepartei entstehen könnte (KPD→DKP). Wenn ein Verbot das Symptom trifft, aber nicht die 8 % mit rechtsextremem Weltbild — wo müsste die eigentliche Arbeit ansetzen?
- Die GFF flaggt die Ausbürgerung Doppelstaatler als Realisierung des ethnischen Volksbegriffs — doch auch demokratische Parteien fordern den Passentzug für schwere Straftäter. Wo genau verläuft die Grenze zwischen einer rechtsstaatlich begründeten Sanktion und der Etablierung von Bürgern zweiter Klasse — und liegt sie im Tatbestand oder im dahinterstehenden Menschenbild?










