Wer ist sie?

Franziska Görlitz ist Volljuristin und Verfahrenskoordinatorin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Sie spezialisiert sich auf strategische Verfassungsbeschwerden gegen polizeiliche Massenüberwachung und algorithmische Diskriminierung. Mit ihren Klagen hat sie maßgeblich dazu beigetragen, dass das Bundesverfassungsgericht 2023 erstmals klare Maßstäbe für automatisierte Datenanalysen bei der Polizei gesetzt hat.

Kernkonzepte: Strategische Prozessführung, informationelle Selbstbestimmung, Chilling-Effekt, Zweckbindung, algorithmischer Bias


Biografie

Franziska Görlitz studierte Jura in Erlangen und Turku (Finnland) — eine internationale Perspektive, die ihr früh zeigte, dass Rechtsstaatlichkeit keine Selbstverständlichkeit ist. Sie arbeitete als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht (Prof. Dr. Christian Jäger) und absolvierte ihr Referendariat in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in der Europaabteilung des Bundestags — direkte Berührung mit der Spannung zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechten.

Bei der GFF koordiniert sie Verfassungsbeschwerden, die nicht einzelne Fälle, sondern die strukturellen Rahmenbedingungen angreifen. Das ist das Modell der strategischen Prozessführung: Eine Entscheidung, die für alle gilt, statt eines Einzelsiegs ohne Signalwirkung.

Ihre bekannteste Arbeit: die Verfassungsbeschwerden gegen automatisierte Datenanalysen bei der Polizei — zunächst in Hessen und Hamburg, die 2023 zum BVerfG-Datenanalyseurteil geführt haben. Nach dem Urteil klagte die GFF erneut gegen Hessens Nachfolgegesetze, und weitere Beschwerden gegen Bayern und NRW sind anhängig.

Was Görlitz auszeichnet: Sie denkt nicht nur in Normen, sondern in Wirkungen. Der Chilling-Effekt — die Verhaltensänderung unbeteiligter Menschen durch bloße Existenz der Überwachung — ist für sie keine Metapher, sondern ein messbares demokratisches Problem.


Bekannte Verfahren & Klagen

  1. Hessen & Hamburg (2017-2023) — GFF-Verfassungsbeschwerden gegen automatisierte Datenanalyse; führten zum BVerfG-Datenanalyseurteil 2023
  2. Bayern (2024/25) — Verfassungsbeschwerde gegen Gotham/VeRA im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz; 8 Beschwerdeführer:innen (u.a. Strafverteidigerin, Aktivisten, Fußball-Fanhilfe SpVgg Fürth)
  3. Hessen (2025/26) — Zweite Klage gegen das überarbeitete Hessische Polizeigesetz; der Fall liegt beim BVerfG
  4. Sachsen-Anhalt — Begeleitung des Gesetzgebungsverfahrens als Sachverständige; Klage vorbereitet

Bücher & Publikationen


Empfehlenswerte Videos & Vorträge


Kernthesen

  1. Blackbox-Problem — Palantir/Gotham analysiert Daten nicht-transparent. Beamte können Ergebnisse nicht nachvollziehen. Das macht Kontrolle und Korrekturen unmöglich.
  2. Betroffenenlosigkeit — Nicht nur Verdächtige landen in der Software — auch Zeugen, Anzeigenerstatter, Menschen, die “zur falschen Zeit am falschen Ort” sind.
  3. Chilling-Effekt als demokratisches Problem — Wenn Menschen ihr Verhalten ändern, weil sie ahnen, überwacht zu werden, ist die Demokratie beschädigt — bevor ein einziger Grundrechtseingriff juristisch festgestellt ist.
  4. Zweckbindung als Fundament — Polizeidaten dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden. Datenanalyse-Tools tendieren strukturell dazu, diese Silos einzureißen.
  5. Der Gesetzgeber muss anleiten — Ein Satz im Gesetz (“diskriminierende Algorithmen sind verboten”) ist keine Schutzmaßnahme. Der Gesetzgeber muss konkret vorgeben, wie Diskriminierung verhindert wird.
  6. Strategische Prozessführung als Werkzeug — Einzelne Verfassungsbeschwerden schaffen Grundsatzentscheidungen, die allen zugutekommen und die Zivilgesellschaft ermächtigen, selbst zu klagen.

Verbindungen zu anderen Denkern

Dieser Abschnitt wird von Montaigne vervollständigt.

  • Constanze Kurz (CCC) — Langfristige Koalition zur Palantir-Kritik; gemeinsame Prozessführung
  • Chaos Computer Club — Offizieller Beschwerdeführer bei Bayern-Klage; technische Sachverständige in Verfassungsverfahren

Gedankenwelten-Notes