Quelle: Immer mehr neue Palantir-Gesetze · re:publica 26, Berlin, 20. Mai 2026

Wer spricht?

Constanze Kurz ist Informatikerin und seit rund zwei Jahrzehnten Sprecherin des Chaos Computer Clubs (CCC). Sie hat als technische Sachverständige vor dem Bundesverfassungsgericht zu Wahlcomputern, Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojanern ausgesagt und gilt als eine der schärfsten Stimmen zur Kontrolle digitaler Machtstrukturen.

Franziska Görlitz ist Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und koordiniert die strategischen Verfassungsbeschwerden gegen den Einsatz von Polizei-Überwachungssoftware in Deutschland — darunter die Klagen, die 2023 zum wegweisenden BVerfG-Datenanalyseurteil geführt haben.

Gemeinsam bringen sie das, was in der Debatte über Palantir fehlt: technische Durchdringung und juristische Schärfe. Kurz liefert die Architektur-Kritik, Görlitz die Grundrechtsdogmatik — und beide Seiten brauchen einander.

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Palantir — mehr als ein Konzern

▶ 2:20 — Der Vortrag beginnt mit einer strategischen Geste: Statt Palantir zu beschreiben, lassen Kurz und Görlitz den Konzern sich selbst beschreiben. Die Eigenwerbung für das Polizei-Produkt Gotham lautet:

„AI driven combat superiority. Your software is the weapon system.”

Das ist kein Versprecher — das ist die Marken-DNA eines Unternehmens, das aus militärischen Geheimdienstverträgen entstanden ist und diese Herkunft nie verleugnet hat. Palantir wurde 2003 gegründet, hat über 20 Jahre Kriegserfahrung (Afghanistan, Irak, aktuell Ukraine), beliefert ICE mit Deportations-Software und hat gerade Multimilliarden-Verträge mit dem US-Verteidigungsministerium abgeschlossen. Peter Thiel war früher Mitgründer, CEO Alex Karp ist das heutige Gesicht — ein Mann, der öffentlich betont, sein Konzern sei der erste große Anti-Woke-Tech-Konzern.

▶ 6:57 — Kurz macht den Brückenschlag explizit, der im deutschen Diskurs oft fehlt: „Die Software von Palantir wird eingesetzt für genau diese Maßnahmen — um Menschen ausfindig zu machen und sie ihrer Freiheit zu berauben. Wir sehen gerade live dabei zu, wie genau diese Software genutzt wird für Menschenrechtsverletzungen.” Die Bilder aus den USA — Menschen in Netzen auf Straßen, illegale Abschiebungen — sind nicht nur ein amerikanisches Problem. Dieselbe Software läuft bei vier deutschen Landespolizeien.

Weitergedacht

Kann ein Werkzeug neutral sein, wenn sein Hersteller sich selbst als Waffen-Lieferanten begreift — und wenn das Werkzeug in verschiedenen Kontexten demonstriert hat, was es tut?


Gotham — die Polizeidatenbank als Black Box

▶ 9:12 — Das Produkt, das in Bayern, NRW, Hessen und Baden-Württemberg läuft, heißt Gotham — in jedem Bundesland unter anderem Namen umgelabelt. Die Versprechung: Riesige, heterogene Polizeidaten werden zusammengeführt, voranalysiert, und dann kann die Behörde Abfragen stellen. Der Algorithmus zeigt Treffer an: „Dieses Kennzeichen, diese Telefonnummer, diese Person — könnte für dich interessant sein.”

Das klingt technisch neutral. Es ist es nicht. Kurz benennt das Kernproblem scharf:

„Den Code haben wir beide nicht gesehen. Natürlich sind die Prüfberichte, die es gibt, die wenigen, nicht öffentlich. Das heißt, es ist ganz schwierig zu beurteilen, wie weit das geht, weil wir wissen es nicht.”

▶ 13:01 — Dabei ist die Technologie selbst keine Magie. Kurz zeigt ein 21 Jahre altes Foto eines Datenvisualisierungstools aus einem griechischen Datenskandal: „Das sind dieselben Tools letztlich.” Die Markt-PR — nur wir können das auf diese unfassbar schnelle Weise — ist Unsinn. Andere Anbieter leisten dasselbe. Was Palantir hat, ist Lobbymacht, ein Rahmenvertrag über Bayern und ein militärisches Branding, das deutsche Innenminister offenbar beeindruckt.

Und trotz Jahren im Einsatz (Hessen seit 2017, NRW seit ca. 2020): keine einzige Zahl, keine unabhängige wissenschaftliche Evaluation. Kein Bundesland kann belegen, dass seine Gefahrenabwehr tatsächlich besser wurde. Was es gibt, sind vereinzelte Vorzeigebeispiele — eine entdeckte Terrorzelle, ein Reichsbürgernetzwerk — für ein Tool, das Millionen Steuergelder kostet.


Wer landet eigentlich in der Polizeidatenbank?

▶ 18:20 — Görlitz benennt das vielleicht wichtigste Missverständnis der öffentlichen Debatte: Menschen denken, die Datenanalyse betreffe Straftäter. Das stimmt nicht. In den Polizeidatenbanken landen:

  • Wer sein Fahrrad stiehlt und eine Anzeige erstattet
  • Wer Opfer einer Straftat wird
  • Wer Zeuge eines Verkehrsunfalls ist
  • Wer fragt, ob die Polizei Informationen über ihn hat (dann ist man garantiert drin)
  • Wer Fußballfan ist und regelmäßig bei Spielen anwesend ist

Das hat Konsequenzen. Görlitz bringt einen konkreten Fall: Ein Sozialarbeiter einer Fußball-Fanhilfe arbeitet beruflich mit gewaltbereiten Fans — telefoniert mit ihnen, ist bei jedem Spiel genau dort, wo die Vorfälle passieren. Stochastisch betrachtet sieht der Algorithmus: Person X ist dauernd am Tatort. Was stellt die Software fest?

„Die Software denkt nicht — die stellt eine Wahrscheinlichkeit fest.”

▶ 20:37 — Und das trifft nicht nur Sozialarbeiter. Es trifft Rechtsanwälte, die Verdächtige vertreten, Journalisten, die über politische Bewegungen berichten, Aktivisten, deren Kontaktnetz politisch unangenehm ist. Görlitz nennt das Chilling-Effekt: Menschen ändern ihr Verhalten nicht, weil sie etwas Verbotenes tun — sondern weil sie wissen, dass das Netz existiert und sie vielleicht darin landen könnten. Sie gehen nicht zur Demo. Sie rufen nicht mehr an.

Weitergedacht

Wenn Massenüberwachung das Verhalten von Unbeteiligten verändert — ist dann die Demokratie bereits beschädigt, bevor ein einziger Mensch tatsächlich benachteiligt wurde?


Das BVerfG-Urteil 2023 — und wie die Länder es ignorieren

▶ 25:15 — Die GFF hat 2019 (Hessen) und 2020 (Hamburg) Verfassungsbeschwerden gegen die Datenanalyse-Gesetze eingereicht. 2023 hat das Bundesverfassungsgericht das wegweisende Datenanalyseurteil gefällt: Automatisierte Datenanalysen bei der Polizei können verfassungskonform sein — aber nur unter sehr strengen Bedingungen.

Das Gericht hat ein klares Je-desto-Prinzip aufgestellt: Je weitreichender die Datenanalyse (viele Daten, viele Unbeteiligte, Produktion von neuem Wissen statt bloßem Abgleich), desto strenger die Voraussetzungen. Für komplexe Analysen mit Massendaten gilt: Nur bei konkretisierten Gefahren für besonders gewichtige Rechtsgüter — also wenn schon klar ist, dass eine Gefahr für Leib und Leben droht und von welchen Personen.

▶ 32:55 — Was danach passierte, ist grotesk: Das Urteil wurde zum Startschuss einer Rallye neuer Landesgesetze. Hessen, das klagebegründende Land, hat zweimal neue Gesetze gemacht — beide laut GFF verfassungswidrig. Im Dezember 2024 hat Hessen sogar den KI-Ausschluss aus seinem Gesetz gestrichen, ohne eine Definition oder Regulierung hinzuzufügen. Die Antikorruptions-Klausel des neuen Gesetzes ist ein einziger Satz:

„Die Polizeibehörden haben sicherzustellen, dass diskriminierende Algorithmen weder herausgebildet noch verwendet werden.”

Kurz kommentiert: „Ende der Durchsage.” Kein technisches Konzept, keine Kontrollmechanismen, keine Definition von wie das sichergestellt werden soll. Das ist keine Regulierung — das ist das Delegieren eines Grundrechtsproblems an die Behörde mit einer leeren Formel.

▶ 38:13 — Kurz aus Technikperspektive: Das Hessische Gesetz beschreibt ein „daten- und methodenoffenes System unklarer Art, wo keine Form von technologischer Definition vorgegeben ist für nichts davon.” Alle technischen Fragen sollen in einer Verwaltungsvorschrift geregelt werden — die aber nicht vorliegt und die mit dem Gesetz inhaltlich nichts zu tun hat. Das sei eine „krasse Missachtung” des Urteils.


Deutschland-Überblick: Die schleichende Palantir-Republik

▶ 33:40 — Vier Bundesländer haben Palantir als aktiven Polizeivertragspartner: Bayern, NRW, Hessen, Baden-Württemberg. Über Bayern läuft ein Rahmenvertrag, über den andere Länder direkt einsteigen können — ohne neue Ausschreibung. Das erklärt die Geschwindigkeit der Expansion.

Besonders aufschlussreich ist Baden-Württemberg: Dort wurde der Palantir-Vertrag (ca. 25 Millionen Euro) abgeschlossen, bevor das Polizeigesetz geändert war — die Preisbindungsfrist drohte zu laufen. Erst kam der Vertrag, dann kam das Gesetz. Görlitz: „Man hat einen längeren Vertrag mit Palantir geschlossen… und Hintergrund war wohl eine Preisbindungsfrist.”

Das zeigt das fundamentale Problem der Vendor-Abhängigkeit: Wenn Millionen Steuergelder ausgegeben sind, ändert sich das Polizeigesetz von alleine. Das Geld erzeugt den politischen Willen — nicht umgekehrt.

NRW geht einen überraschenden anderen Weg: Eine europaweite Ausschreibung für einen neuen Anbieter, der Palantir-Vertrag nur für ein halbes Jahr verlängert. Ob daraus etwas wird, ist offen.

Weitergedacht

Wenn der Vertrag der Politik vorauseilt — wer regiert eigentlich? Der Gesetzgeber, oder das Preisbindungsmodell eines US-Konzerns?


Digitale Souveränität als Illusion

▶ 47:25 — Kurz macht einen Punkt, der über Datenschutz hinausgeht: Ein kommerzieller Anbieter hat Insider-Wissen über die innere Datenverarbeitung der Polizei. Das ist keine Datenschutzfrage mehr — das ist eine Frage der nationalen Sicherheit.

Vertragsstrafen gegen Palantir sind ein Witz, wenn der Konzern Multimilliarden-Vertragspartner der US-Armee und aller US-Geheimdienste ist. Und wenn Ermittlungserkenntnisse erst mal im Tool sind, entsteht Vendor Lock-in: Wenn der Anbieter Nutzungsbedingungen ändert oder teurer wird, steckt die Behörde drin. „Dass sie blockieren können oder zumindest sehr erschweren, dass man interoperabel wird” — das ist nicht weit hergeholt.

Der Wechsel zu einem anderen Anbieter — auch einem souveränen europäischen — löst das Strukturproblem nicht. Kurz: „Es ist keine gute Nachricht, wenn ein Nachrichtendienst eine Überwachungssoftware kauft — auch nicht, wenn es nicht die Software von einem ganz bestimmten Anbieter ist.”


Die Eskalation: Bund und Geheimdienste

▶ 52:46 — Während die Länder-Diskussion noch läuft, haben die Geheimdienste die Frage stillschweigend vorentschieden: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich — ohne gesetzliche Grundlage — für einen alternativen Anbieter aus Frankreich entschieden und die Information über Medien lanciert. Kurz nennt es Dreistigkeit: keine Rechtsgrundlage, aber schon den Vertrag.

▶ 54:17 — Innenminister Dobrindt (CSU) hat den Willen, automatisierte Datenanalyse auch für Bundespolizeien einzuführen, klar signalisiert. Ein Referentenentwurf existiert. Das Paket auf Bundesebene umfasst nicht nur Datenanalyse, sondern auch biometrische Überwachung und KI-Training — und diese Maßnahmen stehen nicht nebeneinander, sie verstärken sich:

„Wenn wir biometrisch überwachen, dann sind viel mehr biometrische Daten in der Datenanalyse. Wenn wir weitergehen mit Vorratsdatenspeicherung, dann sind mehr Daten in den Datenbanken, und dadurch wird die Analyse immer gefährlicher.”

Die Eskalationsspirale ist nicht theoretisch — sie läuft gerade.


Faktencheck

Bestätigt — Palantir in vier Bundesländern

Bayern, NRW, Hessen und Baden-Württemberg nutzen Palantir-Software (Gotham) bei der Polizei. Quelle: Die Abkehr von Palantir hat begonnen — correctiv.org

Bestätigt — BVerfG-Datenanalyseurteil 2023

Das Bundesverfassungsgericht hat am 16. Februar 2023 auf Klagen der GFF gegen Hessen und Hamburg das wegweisende Urteil zur automatisierten Datenanalyse gefällt. Quelle: BVerfG — Pressemitteilung Nr. 18/2023

Bestätigt — Palantir und ICE: 30-Millionen-Dollar-Vertrag

Palantir erhielt 2025 einen 30-Millionen-Dollar-Vertrag mit ICE für “ImmigrationOS” — zur Identifizierung, Verfolgung und Deportation von Migranten. Quelle: ICE pays Palantir $30M to build new tool — Axios

Bestätigt — Palantir Militärverträge (10 Mrd. US Army 2025)

Palantir erhielt im August 2025 einen 10-Milliarden-Dollar-Vertrag mit der US Army. Quelle: Palantir lands $10 billion Army software contract — CNBC

Bestätigt — BaWü-Vertrag (25 Mio. Euro) vor dem Polizeigesetz

Der Rahmenvertrag mit Palantir wurde vor der parlamentarischen Abstimmung über das Polizeigesetz abgeschlossen; Kosten ca. 25 Millionen Euro über fünf Jahre, ohne Ausstiegsklausel. Quelle: Palantir im Südwesten — Staatsanzeiger BW

Bestätigt — NRW schreibt europaweiten Nachfolger aus

NRW hat eine europaweite Ausschreibung für einen Palantir-Nachfolger gestartet, Vertrag bis Oktober 2026 verlängert. Quelle: NRW sucht Nachfolger für Palantir — Tagesspiegel Background

Bestätigt — Dobrindt-Referentenentwurf zur Bundespolizei-Datenanalyse

Ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums gibt BKA und Bundespolizei Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse — und schließt nicht-europäische Anbieter nicht aus. Quelle: Bundesregierung will KI-Einsatz der Polizei — digitalrechte.de

Vereinfacht — Verfassungsschutz "ohne gesetzliche Grundlage"

Der BfV hat sich für die französische Software ArgonOS (ChapsVision) entschieden — das stimmt. Die Formulierung “ohne gesetzliche Grundlage” vereinfacht: Der BfV agiert in einem noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsrahmen, die Vollnutzung hängt an einer ausstehenden Reform — er ist nicht gesetzlos, aber das Gesetz ist noch nicht da. Quelle: Verfassungsschutz wählt Palantir-Alternative aus Frankreich — Cybernews


Weiterführende Quellen

Aus der Video-Beschreibung:

Im Vortrag erwähnte Quellen:

Weiterführend recherchiert (Sherlock):


Verbindungen

Koshi Politik — ICE, Palantir und der Überwachungsstaat

Direkte thematische Parallele: Während Koshi Politik die ICE-Kooperation und die US-Dimension beleuchtet, zeigen Kurz und Görlitz die deutsche Seite derselben Software-Infrastruktur. Zusammen ergibt sich das vollständige Bild — transnationaler Konzern, nationale Strafverfolgungsbehörden, dieselbe Logik.

Rainer Mühlhoff — Künstliche Intelligenz und der neue Faschismus

Mühlhoffs Konzept der “Desouveränisierung des Staates” ist der theoretische Rahmen für das, was Kurz/Görlitz empirisch dokumentieren: Palantir übernimmt staatliche Kernfunktionen (Polizei, Strafverfolgung) ohne demokratische Kontrolle — die Note ist ein Lehrbuchfall seiner These.

Francesca Bria — The Authoritarian Stack

Bria kartiert Palantir explizit als eine der fünf Domänen privatisierter Souveränität. Der Vendor Lock-in ohne Ausstiegsklausel, den Kurz und Görlitz in Baden-Württemberg nachweisen, ist Brias Begriff “State Capture” als konkreter Vertragstext.

Grenzgaenger Studios — Wie Peter Thiel den Westen umbauen will

Grenzgänger Studios rekonstruiert die Unternehmensgenese (CIA-Finanzierung, Kill-Chain-Automatisierung), die erklärt, warum Palantir so gebaut ist, wie es gebaut ist — Kurz/Görlitz zeigen, wohin dasselbe Werkzeug in Deutschland zeigt.

Klarsprech — Peter Thiel und ObjectionAI

Klarsprech analysiert dieselbe Palantir-Infrastruktur aus der Perspektive der Konzernideologie (Karp: “I think in domination”); während Kurz/Görlitz die Rechtslage sezieren, legt Klarsprech die dahinterliegende Absicht frei.

Anna-Verena Nosthoff — Kybernetik und die Macht der Tech-Eliten (scobel)

Nosthoff zeigt, dass prädiktive Analytik direkt aus Wieners Antiaircraft-Predictor stammt — Palantir Gotham ist die Realisierung derselben kybernetischen Logik, die statt feindlicher Piloten nun Verdächtige “vorausberechnet”.

Ronen Steinke — Meinungsfreiheit Voelkermord und Verfassungsschutz

Steinke analysiert den Chilling-Effekt geheimdienstlicher Beobachtung auf legales politisches Verhalten; Kurz/Görlitz benennen denselben Mechanismus bei Palantir — zwei verschiedene Instrumente, dieselbe verfassungsrechtliche Pathologie: Verhaltensveränderung ohne einen einzigen konkreten Eingriff.

Moini und Chiofalo — GFF AfD-Verbotsgutachten

Die GFF ist in beiden Notes die handelnde Rechtsschutzorganisation: Görlitz koordiniert die Palantir-Verfassungsbeschwerden, Moini/Chiofalo leiten das AfD-Verbotsgutachten — die GFF bespielt algorithmische Polizeiüberwachung und demokratischen Schutz vor Rechtsextremismus aus derselben Rechtsschutzlogik.


Weiterdenken

Was Sokrates vielleicht gefragt hätte

  • Wenn der Konzern seine Software als Waffe beschreibt — übernehmen deutsche Polizeibehörden dann auch die kriegerische Logik hinter dem Tool?
  • Das BVerfG hat klare Standards gesetzt. Die Länder setzen sie nicht um. Was sagt das über das Verhältnis zwischen Gesetzgeber und Verfassungsgericht in Deutschland?
  • Kurz sagt: Das Problem heißt nicht nur Palantir — ein europäischer Anbieter wäre nicht besser. Stimmt das? Oder gibt es strukturelle Unterschiede, die sie unterschätzt?
  • Wer profitiert davon, dass die Öffentlichkeit Palantir hört und an einen einzelnen bösen Akteur denkt — statt an die Gesetze, die den Rahmen schaffen?
  • Der Chilling-Effekt verändert demokratisches Verhalten, ohne dass ein einziger Mensch tatsächlich verfolgt wurde. Ab wann ist das ein verfassungsrechtliches Problem — und wer klagt es ein?