GedankenraumKai Ambos — DenkerVita
Die Regel gilt für alle oder für niemanden: Kai Ambos, Strafrechtler in Göttingen und Richter in Den Haag, misst den Westen an dem Völkerrecht, das dieser Russland vorhält.
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Giorgio de Chirico — metaphysische Stille — die leere Tribunal-Arkade, die einsame Waage auf der weiten Piazza, der kleine Globus, der Uhrturm. Ambos' Welt: das Recht steht da, streng und schön, aber der Platz davor ist leer — wer tritt vor?
Prompt: Giorgio de Chirico metaphysical painting, long shadows, late afternoon light, muted sienna, olive green and pale sky: an empty colonnaded tribunal arcade receding into depth, a solitary marble scale of justice standing on the vast piazza casting a long shadow, a small globe resting on the pavement nearby, a distant clock tower, stillness and rigor, no human figures, no photorealism, wide 1200x500 banner
Biografie
- Deutscher Jurist und Publizist, *29. März 1965 in Heidelberg
- Lehrstuhlinhaber für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Georg-August-Universität Göttingen (seit Mai 2003); seit 2018 geschäftsführender Direktor des dortigen Instituts für Kriminalwissenschaften
- Richter an den Kosovo-Sondertribunalen / Kosovo Specialist Chambers in Den Haag (seit Februar 2017); zudem List Counsel am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)
- Studium der Rechtswissenschaft und Politikwissenschaft in Freiburg, Oxford und München (1984–1990); Promotion 1992 (München), Habilitation 2001 (München)
- Zuvor Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg (1991–2003)
- Direktor des von ihm gegründeten Forschungszentrums CEDPAL (lateinamerikanisches Straf- und Strafprozessrecht) in Göttingen; einer der meistübersetzten deutschen Strafrechtler, stark in Lateinamerika rezipiert
Bücher & Publikationen
| Titel | Jahr | Beschreibung |
|---|---|---|
| Der Allgemeine Teil des Völkerstrafrechts | 2002 | Habilitationsschrift — systematisiert die allgemeinen Prinzipien des Völkerstrafrechts aus Rechtsprechung und Kodifikationen; Grundlagenwerk der Disziplin |
| Treatise on International Criminal Law (3 Bände) | 2013 ff. | Englischsprachiges Standardwerk zum Völkerstrafrecht (Foundations, Crimes, International Criminal Procedure) |
| Nationalsozialistisches Strafrecht: Kontinuität und Radikalisierung | 2019 | Analyse des NS-Strafrechts zwischen Kontinuität zur Weimarer Zeit und ideologischer Radikalisierung |
| Doppelmoral — Der Westen und die Ukraine | 2022 | Wirft westlichen Staaten vor, die Regeln, die sie Russland vorhalten, selbst gebrochen zu haben (Irak 2003, Kosovo 1999) — das Argument der selektiven Anwendung |
| Völkerstrafrecht (Lehrbuch) | laufend | Deutschsprachiges Standardlehrbuch; dazu zahlreiche Kommentare zum IStGH-Statut und zum Völkerstrafgesetzbuch |
Empfehlenswerte Videos & Vorträge
- Kai Ambos über Völkerrecht, westliche Doppelmoral & den Nahostkonflikt — Jung & Naiv: Folge 720 — ausführliches Gespräch über die Grundlagen und die selektive Durchsetzung des Völkerrechts
- Ist das Völkerrecht am Ende? — Precht im Gespräch mit Kai Ambos — Krise und Zukunft des Völkerrechts, Israel/Iran, UN-Charta
- Was zählt das Völkerrecht? — taz Talk mit Carlo Masala u.a. — Podiumsdiskussion zur Relevanz des Völkerrechts bei militärischen Interventionen
- »Doppelmoral — Der Westen und die Ukraine« — Kai Ambos im Gespräch — zum gleichnamigen Buch
- Rechtsprofessor Kai Ambos über Irankrieg — taz-Interview — „Das Völkerrecht ist kein Wunschkonzert von Professoren"
Kernthesen
- Das Völkerrecht ist nicht das Problem — die Durchsetzung ist es. Die von den Staaten selbst vereinbarten Regeln sind sinnvoll; sie versagen dort, wo Regierungen sie selektiv ignorieren, je nachdem, ob sie im Moment passen.
- Doppelmoral des Westens. Wer Russland an der UN-Charta misst, muss sich an Irak 2003 und Kosovo 1999 messen lassen. Die Glaubwürdigkeit des Völkerrechts steht und fällt mit der Bereitschaft der Mächtigen, sich selbst zu binden.
- Der Angriffskrieg als schwerstes Verbrechen. Das Gewaltverbot der UN-Charta (ius ad bellum) kennt nur enge Ausnahmen; Präventivschläge ohne unmittelbare Bedrohung sind nicht gedeckt — der Iran-/Israel-Fall 2025 als manifester Bruch.
- Recht statt Wunschkonzert. Völkerrecht ist positives, von Staaten gesetztes Recht — nicht das, was Juristen sich moralisch wünschen. Die nüchterne Analyse der Rechtslage ist von der politischen Bewertung zu trennen.
- Verrechtlichung als Zivilisationsgewinn. Trotz aller Krise: Der internationale Strafgerichtshof und das Völkerstrafrecht sind Errungenschaften, die man verteidigen muss, gerade wenn sie unter Druck geraten.
Politische / ideologische Einordnung
Ambos gilt als scharfer, überparteilicher Kritiker westlicher Doppelstandards, ohne autoritäre Regime zu entlasten — er verurteilt Russlands Überfall auf die Ukraine ebenso wie die Rechtsbrüche der USA. Seine Kritik am Westen hat ihm gelegentlich Vereinnahmungsversuche von links wie von „anti-westlicher" Seite eingebracht, denen er mit dem Beharren auf juristischer Präzision begegnet: Die Regel gilt für alle oder für niemanden.
Verbindungen zu anderen Denkern
- Christoph Safferling — DenkerVita — Zwei deutsche Völkerstrafrechtler, die den Westen an dem Recht messen, das er Russland vorhält. Beide wollen ständige Sitze im Sicherheitsrat zugunsten eines europäischen aufgeben, damit Indien, Brasilien und Südafrika Platz finden; Ambos kommt aus dem Zorn über das Berliner Schweigen zum Irankrieg dorthin, Safferling aus der Geschichte Nürnbergs.
- Wolfgang Kaleck — DenkerVita — Mit ihm saß Ambos beim WDR Europaforum. Beide halten das Gewaltverbot für hartes Recht und das Schweigen der Bundesregierung zum Irankrieg für unhaltbar; Ambos verteidigt das Völkerrecht aber aus Eigeninteresse, Kaleck aus Gerechtigkeit, und Kalecks Hoffnung ruht auf Menschen statt auf Institutionen.
- Sham Jaff — DenkerVita — Die dritte Stimme desselben Panels prüft die Ordnung an denen, für die sie nie galt: Für 85 Prozent der Menschheit sei die Welt nie in Ordnung gewesen. Ambos kommt ihr mit dem Satz entgegen, der Sicherheitsrat sei ein postkoloniales Produkt; sein funktionales Argument setzt aber bei Staaten wie Deutschland an, die das Gewaltverbot schützt.
- Torsten Heinrich — DenkerVita — Der direkteste Widerspruch zu Ambos' Buch Doppelmoral. Heinrich räumt Kosovo als Rechtsbruch ein, sortiert dann nach Größenordnung und hält den Doppelmoral-Vorwurf oft für eine Technik, dem Gegenüber das Recht zur Kritik zu nehmen; für Ambos ist gerade dieses Sortieren das Problem, denn die Regel gilt für alle oder für niemanden.
- Herfried Münkler — DenkerVita — Münkler denkt Macht und Krieg als Struktur der Ordnung und macht mit Clausewitz den Begriff des Angriffskriegs „schwierig". Ambos hält das Gewaltverbot dagegen, als positives Recht, das die Staaten sich selbst gegeben haben, und als Interesse gerade der schwächeren Staaten.
- Helen Keller — DenkerVita — Keller stellt die Grundfrage, ob Recht ohne Erzwingungsmacht Recht ist, und sieht schon im unvollstreckten Haftbefehl einen Erfolg. Ambos antwortet mit derselben Nüchternheit: Durchsetzungsprobleme kennt jedes nationale Recht, und wird der Haftbefehl gegen Putin nicht vollstreckt, liegt das an den Staaten und nicht am Gericht.
- Vijay Prashad — DenkerVita — Prashad nennt die UN-Charta „wie Poesie" und rechnet vor, dass Sambia, Simbabwe oder Jamaika sie nicht gebrochen haben. Ambos' Satz, Völkerrecht sei Eigeninteresse und kein Idealismus, nimmt dieser Poesie den Boden; einig sind beide darin, dass das Recht nicht tot ist.
- Gilda Sahebi — DenkerVita — In der zwanzigsten Folge von Gilda con Arne brachte Sahebi Stimmen aus dem Iran mit, die sich eine Intervention wünschten, auch um den Preis eigener Toter. Ambos nannte das nachvollziehbar, aber kein völkerrechtliches Argument, und erinnerte daran, dass Narges Mohammadi eine Intervention ablehnt.
Gedankenwelten-Notes
Im Bestand
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