Out of order? Wenn das Völkerrecht den Bach runtergeht

Worum es geht

Drei Stimmen über die angebliche neue Weltunordnung: Für wen die Welt nie in Ordnung war, warum das Völkerrecht trotzdem täglich lebt — und wieso das Schweigen der Bundesregierung gefährlicher ist als jeder Rechtsbruch. Beim WDR Europaforum auf der re:publica 26 diskutieren der Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck (ECCHR), der Völkerstrafrechtler Kai Ambos und die Journalistin Sham Jaff, ob das Völkerrecht am Ende ist. Ihre gemeinsame Antwort überrascht: Es war nie so stark, wie der Westen glaubte — und es ist nicht so tot, wie er jetzt fürchtet.

Anlass — Welttag der internationalen Strafjustiz (17. Juli)

Am 17. Juli 1998 wurde in Rom das Römische Statut angenommen — der Gründungsvertrag des Internationalen Strafgerichtshofs, des ersten ständigen Weltstrafgerichts der Geschichte. 2010 beschloss die Vertragsstaatenversammlung in Kampala, diesen Tag jährlich als Welttag der internationalen Strafjustiz zu begehen. Er ist kein Jubeltag, eher ein Prüfstein: Die mächtigsten Staaten — USA, Russland, China — sind dem Statut nie beigetreten, und der Vorwurf, das internationale Strafrecht treffe nur die Schwachen, begleitet den Gerichtshof seit seinem ersten Fall. Dieses Panel führt genau diese Debatte — mit einer Stimme aus dem Westen, einer aus der Wissenschaft und einer aus der Perspektive derer, für die das Völkerrecht immer beides war: Rettung und Verrat.

Quelle: WDR Europaforum: Out of order? Wenn das Völkerrecht den Bach runtergeht (re:publica 26, 18.05.2026, CC BY-SA 4.0)

Wer spricht?

Wolfgang Kaleck — Menschenrechtsanwalt, Gründer und Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin; vertrat u.a. Edward Snowden. Kämpft seit Jahrzehnten dafür, internationales Recht auch gegen mächtige Staaten durchzusetzen. → DenkerVita

Kai Ambos — Professor für Straf- und Völkerrecht an der Universität Göttingen, Richter am Kosovo-Sondertribunal in Den Haag. → DenkerVita

Sham Jaff — Journalistin und Politikwissenschaftlerin, Herausgeberin des Newsletters what happened last week? über Nachrichten jenseits des westlichen Blicks. Floh mit neun Jahren mit ihrer Familie vor den Folgen des Bürgerkriegs im Nordirak. → DenkerVita

Moderation: Eva Lindenau (Programmgeschäftsführerin phoenix)


Inhalt

Der Streit beginnt beim Titel

▶ 0:16 — Die Ausgangslage klingt vertraut: Russlands Angriffskrieg tobt, Trump droht dem Iran, China baut Machtzonen aus — und Europa wirkt wie der letzte Akteur, der auf Regeln pocht. Ist das geopolitisch naiv? Doch das Bemerkenswerte an diesem Panel ist, dass alle drei Gäste die Prämisse des Titels angreifen, jeder aus einer anderen Richtung. Das Ergebnis ist keine Verteidigung des Status quo, sondern eine dreifache Korrektur des deutschen Blicks auf das Völkerrecht.

Ambos: Völkerrecht ist Eigeninteresse, kein Idealismus

▶ 3:18 — Kai Ambos beginnt mit dem funktionalen Argument: Das Gewaltverbot der UN-Charta schützt gerade die schwächeren Staaten — und dazu zählt er Deutschland. Eine Weltordnung, in der nur das Recht des Stärkeren regiert, nützt exakt zwei Akteuren: den USA und China.

„Wir müssen das Völkerrecht eben auch aus funktionalen Gründen, also nicht nur aus idealistischen Gründen, sondern aus eigenen Interessen heraus schützen.”▶ 4:03

Später erinnert er daran, dass selbst das Gewaltverbot kein Produkt von Pazifisten war: Die UN-Charta stammt maßgeblich von den USA Roosevelts — nicht aus Idealismus, sondern aus der Erfahrung zweier Weltkriege, dass militärische Gewalt letztlich keine Lösung ist (▶ 19:14).

Und er wehrt sich gegen die Rede vom sterbenden Völkerrecht überhaupt: Die Medien meinten nur einen kleinen Ausschnitt, das Friedensvölkerrecht. Völkerrecht sei jede Regel jenseits des Nationalen — der Grenzverkehr nach Polen, das Seerecht, die Datenschutz-Grundverordnung, die entstehenden KI-Regeln. „Das Völkerrecht ist ein riesiges Gebiet und es ist absolut kicking and alive” (▶ 9:23). Selbst im Iran-Konflikt berufe sich ausgerechnet die US-Regierung aufs Seerecht, wenn es um die Straße von Hormus geht.

Jaff: Die Welt war für 85 % der Menschheit nie in Ordnung

▶ 4:48 — Sham Jaff verschiebt die Perspektive grundsätzlicher. Die offizielle Erzählung — nach 1945 etabliert sich eine Ordnung universellen Schutzes — verschweigt, dass zur selben Zeit die Kolonialreiche weiterexistierten und Kolonialkriege weitergeführt wurden; europäische Staaten profitierten massiv von Gewalt außerhalb Europas. Von außen betrachtet begleitet das Völkerrecht darum seit jeher eine Legitimitätsfrage: Gelten die Regeln für alle?

„Ich glaube, es ist genau die Situation, in der sich sowieso 85 Prozent der Menschheit eh befinden — die, die außerhalb des Westens leben, die sagen: Wir prangern das an, wir wissen, dass das Recht gebrochen worden ist, und niemand tut was.”▶ 13:54

Ihre eigene Biografie macht die Doppeldeutigkeit konkret: Als Kurdin aus dem Nordirak weiß sie, wo das Völkerrecht half — die Flugverbotszone schuf den Raum, in dem kurdische Selbstverwaltung überleben durfte. Und sie weiß, wo es wegsah: als geopolitische Interessen wichtiger waren, als der Chemiewaffeneinsatz im Irak folgenlos blieb (▶ 22:19). Das Völkerrecht ist für sie kein Heilsversprechen, sondern ein Werkzeug — und mit Werkzeugen wird mit zweierlei Maß gemessen.

Weitergedacht

Wenn die „neue Weltunordnung” nur die alte ist, die der Westen jetzt erstmals selbst zu spüren bekommt — was genau betrauert Europa dann gerade: das Völkerrecht oder das eigene Privileg, seine Verletzungen folgenlos zu überstehen?

Kaleck: Das instrumentelle Verhältnis des Westens

▶ 6:21 — Wolfgang Kaleck schmunzelt über die Rede von der „neuen Weltunordnung”: Die Welt war nicht in Ordnung — nicht gestern, nicht seit 1945. Kolonialkriege, der völkerrechtswidrige Irakkrieg 2003 mit systematischer Folter durch die USA, Guantánamo. Wer mit Betroffenen aus dem globalen Süden arbeite, habe sich längst darauf eingestellt, dass Völker- und Menschenrechte „sehr wohl noch taugliche Mittel sind — aber ohne Illusionen”.

Seine schärfste Analyse gilt dem Westen selbst: Spätestens seit Anfang der 2000er — Guantánamo, Folter im Irak — fühle sich der Westen, der diskursiv für das Völkerrecht einstand, ihm selbst nicht mehr verpflichtet. Zugleich seien andere Staaten mächtig genug geworden, sich vom Westen nichts mehr diktieren zu lassen. Beides zusammen lasse das Völkerrecht an Legitimation verlieren (▶ 23:51).

Dabei differenziert er bewusst, wer „wir” ist: nicht die USA, sondern deren gegenwärtige Regierung; nicht der Staat Israel, sondern die Regierung Netanjahu. Und er reklamiert ein anderes Wir: „Wir, die wir für Menschenrechte und für ein friedliches Zusammenleben und vor allem auch für Gerechtigkeit stehen” (▶ 8:38).

Der Testfall: das Schweigen der Bundesregierung zum Irankrieg

▶ 10:08 — Am konkretesten wird das Panel beim Irankrieg. Ambos, sonst der Nüchternste der Runde, wird hier hörbar zornig: Die Bundesregierung enthalte sich einer Bewertung einer „offensichtlich völkerrechtswidrigen Situation” — obwohl das Auswärtige Amt exzellente Völkerrechtler hat, obwohl die Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht und sogar die American Society of International Law den Angriff als völkerrechtswidrig eingestuft haben.

„Wir sind doch keine Bananenrepublik. […] Zu sagen, wir warten auf die Beurteilung der Trump-Regierung, das finde ich inakzeptabel.”▶ 10:53

Kaleck sekundiert mit dem Argument, das Kanzler Merz’ „Dilemma”-Rhetorik direkt trifft: Die Behauptung, die Mittel des Völkerrechts seien gegenüber Iran erschöpft gewesen, sei eine „Notlüge”. Man habe mit Iran Geschäfte getrieben und Diplomatie betrieben — aber iranische Menschenrechtsverbrecher fuhren unbelangt durch Europa, Immobilienbesitzer aus dem engeren Regime-Kreis blieben unsanktioniert, die Revolutionsgarden wurden von der EU erst spät sanktioniert, der Gang zum UN-Sicherheitsrat und zur Generalversammlung wurde nicht einmal versucht (▶ 16:12, ▶ 18:29).

Und Ambos zieht die Bilanz des Krieges selbst: kein „freier Iran”, sondern ein härteres Regime — und schon in der ersten Woche über 100 tote Kinder in einer Schule, ein von den Amerikanern eingeräumter Verifikationsfehler. „Was sagen Sie den Eltern? […] Wo gehobelt wird, fallen Späne — wieso eigentlich?” (▶ 19:14). Trumps Aufruf an die Iraner, aus dem „sicheren Hafen des Weißen Hauses” heraus auf die Straße zu gehen, nennt er reinen Zynismus.

Weitergedacht

Ambos unterscheidet: Dass der Krieg von USA und Israel begonnen wurde, ist Tatsache — ob er gerechtfertigt war, ist die zweite, diskutierbare Frage. Wie viel politische Debatte scheitert daran, dass diese beiden Ebenen absichtlich vermengt werden?

Menschenrechte sind Völkerrecht — die vergessene Gleichung

▶ 27:41 — Gegen die auf dem Panel anklingende Skepsis stellt Ambos eine Klarstellung, die banal klingt und es nicht ist: Das Völkerrecht schützt keine menschenrechtsverletzenden Regime — Menschenrechte sind Teil des Völkerrechts, sie stehen schon in der Präambel der UN-Charta. Nicht das Völkerrecht verletzt die Menschenrechte im Iran; das tun konkrete Menschen, ein Regime. Kaleck ergänzt die Alltagsdimension: Wer das Völkerrecht für tot erklärt, erklärt die Menschenrechte mit — und das betreffe auch das Menschenrecht auf Bildung migrantischer Kinder in Deutschland, das laut UNICEF-Bericht in einem der reichsten untersuchten Länder auf einem der hinteren Plätze rangiert (▶ 25:23).

Kalecks Zorn richtet sich dabei auch gegen die Feuilletons: gegen die neue, „Carl-Schmitt-mäßige” Lust an der Machtpolitik — „Was habt ihr da für meistens männliche Machtfantasien?”

Reform: Wer soll anfangen, wenn nicht Europa?

▶ 28:26 — Auf die Reformfrage hat Ambos konkrete Antworten: Der UN-Sicherheitsrat ist ein „postkoloniales Produkt” des Zweiten Weltkriegs, das die Machtverhältnisse der Welt nicht mehr abbildet. Deutschland, Frankreich und England könnten auf ständige Sitze verzichten zugunsten eines europäischen Sitzes — und damit Raum schaffen für Indien, Brasilien, Südafrika. Die Konzepte lägen vor; es fehle der politische Wille, und es sei „Besitzstandswahrung, ganz einfach”. Kaleck weitet den Anspruch: Wer mit Afrika, Asien und Lateinamerika ernsthaft ins Gespräch kommen will, muss auf Privilegien verzichten — auch in der Weltwirtschaftsordnung. Es könne nicht sein, dass deutsche Politiker „den Lateinamerikanern das Lithium und den Afrikanern das Koltan abschwätzen wollen — zu denselben Bedingungen wie gestern und vorgestern” (▶ 30:43).

Jaff fügt die Umkehrung hinzu, die im deutschen Diskurs am seltensten vorkommt: Der globale Süden ist nicht nur Opfer oder Empfänger, sondern Quelle von Lösungen — nach dem Genozid in Ruanda etwa fanden die Gacaca-Gemeinschaftsgerichte eigene Wege zu Recht und Gerechtigkeit. „Man kann auch einfach mal außerhalb Europas nach Lösungen suchen” (▶ 32:58).

Hoffnung, konkret

▶ 26:10 — Kalecks Hoffnung speist sich nicht aus Institutionen, sondern aus Menschen: eine Million Demonstranten in Buenos Aires zum 50. Jahrestag des Militärputschs, die für die Aufarbeitung der Verbrechen auf die Straße gingen — hierzulande nicht einmal eine Meldung. Junge schwarze Anwältinnen in Südafrika, die die Rechte von Müllsammlerinnen verteidigen. Menschen, die unter erheblich größerem Risiko und mit mehr Mut dieselbe Sache angehen.

„Es liegt an uns, das Beste daraus zu machen. […] Übrigens hat das auch was mit Lust zu tun, mit Ästhetik, mit dem Sinn für Schönes und Gerechtes. Es ist nicht nur den Juristen und den Diplomaten — männlicher Plural — überlassen. Es kann sogar Spaß machen.”▶ 33:43


Faktencheck

Bestätigt — Iran-Angriff als völkerrechtswidrig eingestuft

Deutsche Völkerrechtler und die American Society of International Law (ASIL) haben den US-/Israel-Angriff auf den Iran als völkerrechtswidrig eingestuft: Eine breit getragene Stellungnahme deutscher Völkerrechtlerinnen und Völkerrechtler auf dem Verfassungsblog nennt den Angriff eine klare Verletzung des Gewaltverbots; die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kamen zum selben Schluss. Oona A. Hathaway, gewählte Präsidentin der ASIL, bezeichnete den Krieg als „clearly and unambiguously unlawful”. Ambos’ Empörung über das Schweigen der Bundesregierung trifft damit einen belegten Fachkonsens. Quelle: Stellungnahme zur deutschen Außenpolitik (Verfassungsblog) · Fünf Fragen an Oona A. Hathaway (Verfassungsblog)

Bestätigt — Über 100 tote Kinder in einer Schule, US-Verifikationsfehler

Ambos’ Angabe hält der Prüfung stand — sie ist sogar untertrieben. Am ersten Kriegstag traf ein US-Raketenschlag die Shajareh-Tayyebeh-Grundschule in Minab (Provinz Hormozgan); getötet wurden 156 Zivilisten, darunter 120 Schulkinder. Eine vorläufige US-Militäruntersuchung führte den Treffer auf veraltete Zieldaten zurück — ein Verifikationsfehler, wie von Ambos beschrieben. Quelle: 2026 Minab school attack (Wikipedia) · AP-Rekonstruktion (Washington Post)

Bestätigt — Revolutionsgarden erst spät von der EU sanktioniert

Kalecks Vorwurf, die iranischen Revolutionsgarden (IRGC) seien „erst spät” gelistet worden, stimmt: Die politische Einigung fiel am 29.01.2026, die formelle Terror-Listung folgte am 19.02.2026 — Jahre nach den USA (2019) und Kanada (2024). Quelle: Council designates IRGC as terrorist organisation (Consilium)

Bestätigt — Argentinien: 50. Jahrestag, Massendemonstration in Buenos Aires

Der Militärputsch war am 24.03.1976; zum 50. Jahrestag am 24.03.2026 zogen unter dem Motto „Nunca más” Hunderttausende durch Buenos Aires — die Schätzungen reichen von 600.000 bis 2 Millionen. Kalecks „eine Million” liegt mitten in dieser Spanne. Quelle: Thousands march on 50th anniversary (MercoPress)

Bestätigt — Gacaca-Gerichte in Ruanda

Jaffs Darstellung ist korrekt: Nach dem Genozid von 1994 verhandelten die gemeinschaftsbasierten Gacaca-Gerichte von 2002 bis 2012 fast zwei Millionen Fälle — mit lokalen Laienrichtern, als Weg zu Recht und Versöhnung jenseits der klassischen Justiz. (Ihre Bilanz ist unter Menschenrechtsorganisationen umstritten, was Jaffs Punkt — „außerhalb Europas nach Lösungen suchen” — nicht berührt.) Quelle: Gacaca court (Britannica) · Justice Compromised (HRW)

Bestätigt — Kalecks Buch

Das Buch existiert; der exakte Titel lautet Die Stärke des Rechts vs. Das Recht des Stärkeren — Plädoyer für Völkerrecht und Menschenrechte (Kunstmann, März 2026). Quelle: Kunstmann Verlag

Bestätigt — UNICEF-Report: Deutschland auf hinterem Platz

Der Kern hält: Die UNICEF Report Card 20 (2026) verortet Deutschland beim kindlichen Wohlbefinden auf Rang 25 von 37 verglichenen Ländern — bei den Bildungskompetenzen sogar auf Platz 34 von 41 (nur 60 % der 15-Jährigen erreichen Mindestkompetenzen). „Eines der reichsten Länder auf einem der hinteren Plätze” ist damit belegt; Kalecks im Gespräch genannte Zahl „Seite 23 von 28” war ein Versprecher. Quelle: UNICEF-Studie zum Kindeswohl: Deutschland nur auf Platz 25

Vereinfacht — Irakkrieg 2003: „eine Million Tote"

Die Zahl liegt am oberen, umstrittenen Rand. Die ORB-Umfrage (2007/08) schätzte rund 1,03 Mio. gewaltsame Tote — wurde aber in einer Peer-Review-Analyse als methodisch fehlerhaft zurückgewiesen. Die Lancet-Studie (2006) kam auf ~655.000, Iraq Body Count dokumentiert ~200.000 gewaltsame zivile Tote. Kaleck greift die höchste Schätzung; die seriöse Spanne reicht von ~200.000 bis ~1 Mio. Der Kernbefund (völkerrechtswidriger Krieg mit sehr hoher Opferzahl und systematischer Folter) bleibt unbestritten. Quelle: Casualties of the Iraq War (Wikipedia) · Exaggerated ORB claims (Iraq Body Count)

Nicht verifizierbar — Fukuyama-Zitat in der Süddeutschen

Dass Fukuyama sich zur Erosion des Völkerrechts geäußert hat, ist plausibel, aber ein SZ-Beitrag mit der konkreten Wendung, das Für-tot-Erklären des Völkerrechts sei eine „self-fulfilling prophecy”, ließ sich nicht auffinden. Keine unabhängige Quelle gefunden.


Weiterführende Quellen

Aus der Video-Beschreibung:

Im Gespräch erwähnt:

Recherchiert (Sherlock):


Verbindungen

Schwarz und Obermaier — Vom Smartphone ins Gericht

Die Schwester-Note vom selben Kairos-Tag: Was das Panel als Grundsatzfrage verhandelt — gilt das Recht für alle? —, wird dort am konkreten Fall durchdekliniert: Beweise da, Ermittlung verweigert. Kaleck ist als ECCHR-Gründer der institutionelle Hintergrund zu Alexander Schwarz’ Programmbereich.

MONITOR — Irankrieg und das Ende des Völkerrechts

Die direkteste Schwester im Bestand: MONITOR arbeitet exakt Kalecks und Ambos’ Kernthese heraus — nicht der Rechtsbruch ist neu, das folgenlose Schweigen danach ist es. Wo MONITOR das Ende diagnostiziert, kontert dieses Panel mit dem „kicking and alive” — dieselbe Faktenlage, entgegengesetzte Prognose.

Helen Keller — Voelkerrecht zahnloser Tiger

Die juristische Grundfrage in Reinform: Kann Recht ohne Erzwingungsmacht überhaupt Recht sein? Keller liefert das staatsrechtliche Fundament zu dem, was Ambos hier funktional wendet — das Gewaltverbot als Schutz der Schwachen. Zusammen ergeben sie die These und ihre Bewährungsprobe.

Angela Merkel — Trotz allem Hoffnung Europa

Beide vom re:publica-Europaforum 2026, beide kreisen um das „Recht des Stärkeren” — aber von entgegengesetzten Enden der Macht: Merkel als 16 Jahre lang Regierende, die das Völkerrecht verteidigt, Kaleck als Anwalt, der genau diesen Regierungen ihr instrumentelles Verhältnis dazu vorhält. Merkels institutionelle Hoffnung trifft Kalecks Hoffnung von unten.

Herfried Münkler — Muss es Kriege geben

Münkler denkt die Realpolitik, die Kaleck als „Carl-Schmitt-mäßige Machtfantasie” der Feuilletons angreift — der Gegenpol zur normativen Position der Runde. Wo Münkler Krieg als Struktur der Ordnung analysiert, insistieren Ambos und Kaleck auf dem Gewaltverbot als hartem Recht, nicht als Idealismus.

Felwine Sarr - Gehoert Afrika die Zukunft

Sarr liefert die philosophische Tiefenschicht zu Jaffs Pointe, man könne „auch mal außerhalb Europas nach Lösungen suchen” (Ruandas Gacaca-Gerichte): der globale Süden nicht als Opfer oder Empfänger, sondern als Quelle eigener Rechtsformen und Ordnungsentwürfe.

Sternstunde Philosophie — Der Iran-Krieg und die Geopolitik der Gegenwart

Ergänzt den Testfall des Panels — den Irankrieg — um die geopolitische Tiefenanalyse (Sicherheitsdilemma, Regime-Change-Logik). Wo Ambos zornig die rechtliche Bewertung einfordert, liefert die Sternstunde die machtpolitische Erklärung, warum diese Bewertung ausbleibt.

Gilda con Arne 20 — Humanitäre Intervention im Iran & Boris Palmer

Direkte Fortsetzung der Frage nach der Rechtfertigung des Iran-Angriffs: Gilda con Arne verhandelt die „humanitäre Intervention” als Legitimationsfigur, die Ambos hier präzise zerlegt — dass der Krieg begonnen wurde, ist Tatsache, ob gerechtfertigt, die zweite Frage. Beide entlarven das Vermengen dieser Ebenen.

Diba Mirzaei — Irankrieg & Geschichte (Jung & Naiv 815)

Mirzaei füllt die Leerstelle, die das Panel bewusst offenlässt: die iranische Binnenperspektive. Ambos’ Klarstellung „Menschenrechte sind Völkerrecht — das Regime verletzt sie, nicht das Recht” gewinnt Kontur durch Mirzaeis historische Einordnung — gegen die Verwechslung von Regimekritik und Kriegslegitimation.


Weiterdenken

Was Sokrates vielleicht gefragt hätte

  • Ambos verteidigt das Völkerrecht aus Eigeninteresse, Kaleck aus Gerechtigkeit, Jaff prüft es an der Erfahrung der Schwächsten. Welche der drei Begründungen trägt noch, wenn die anderen beiden fallen?
  • Wenn Jaff recht hat und 85 % der Menschheit die Regelverstöße des Westens immer schon sahen — war die „regelbasierte Ordnung” dann je eine Ordnung, oder nur eine besonders gut erzählte Hegemonie? Und folgt daraus Zynismus — oder gerade die Pflicht, sie endlich universell zu machen?
  • Kaleck nennt Merz’ „Die Mittel des Völkerrechts waren erschöpft” eine Notlüge und zählt ungenutzte Mittel auf. Woran erkennt man den Unterschied zwischen einem Werkzeug, das versagt hat, und einem Werkzeug, das nie ernsthaft benutzt wurde?
  • Ein europäischer Sitz im Sicherheitsrat statt zwei nationaler — der Vorschlag liegt seit Jahren vor und kostet genau die, die ihn umsetzen müssten. Gibt es historische Beispiele, in denen Mächte freiwillig Privilegien abgaben, bevor sie dazu gezwungen wurden?
  • Kaleck findet Hoffnung in Buenos Aires und Südafrika, Jaff in Ruandas Gacaca-Gerichten — Schwarz und Obermaier in Smartphone-Beweisen. Was heißt es über den Zustand der Institutionen, wenn die Hoffnung des Völkerrechts fast ausschließlich außerhalb von ihnen wohnt?