Gedankenraum
DenkerVita·22. April 2026

Helen Keller — DenkerVita

Helen Keller, Völkerrechtlerin in Zürich und einst Richterin in Straßburg, widerspricht dem Abgesang aufs Völkerrecht: Die meisten Staaten halten es ein, weil es ihnen nützt.

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Bleiglasfenster (Stained Glass) — Ein leuchtender Globus in einem Geflecht feiner Fäden aus Völkerrecht und Verträgen, eine Waage und ein Olivenzweig, Tauben zwischen kooperierenden Nationen-Feldern — Ordnung, getragen vom eigenen Interesse der Staaten. Das sakrale Glaslicht trägt die Völkerrechtlerin Keller und ihren nüchtern-hoffnungsvollen Blick auf das Recht.

Prompt: Luminous stained-glass style, leaded glass panels, 1200x500 wide banner. A glowing globe held within a lattice of fine interwoven threads of international law and treaties, a balance of scales and an olive branch, doves passing between nation-panels that cooperate; order upheld by mutual interest. Deep cobalt, emerald, ruby, gold leading, radiant backlight. No photorealism, no realistic faces.

"Die allermeisten Staaten halten in den allermeisten Fällen das allermeiste Völkerrecht ein — weil sie ein eigenes Interesse daran haben."

Biografie

Helen Keller wird am 1. Juni 1964 in Winterthur geboren — in einer Arbeiterfamilie, die ihr Bildung als Weg nach oben mitgibt. An der Universität Zürich studiert sie Rechtswissenschaften und beginnt ihre akademische Laufbahn als Assistentin bei zwei Professoren, die das Schweizer Öffentlichkeitsrecht prägen: Alfred Kölz und Heribert Rausch. Bei letzterem promoviert sie 1993 mit einer Dissertation zum Umweltverfassungsrecht — ausgezeichnet mit dem Professor-Walther-Hug-Preis.

Was folgt, ist eine kontinentale Erweiterung des Blickfelds: LL.M. am College of Europe in Brügge, Forschungsaufenthalte an der Harvard Law School und am European University Institute in Florenz (beide SNF-finanziert), danach am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg. Währenddessen verfasst sie ihre Habilitationsschrift: «Rezeption des Völkerrechts» — ein Werk, das beschreibt, wie nationales Recht internationale Normen aufnimmt, verändert, einverleibt.

2002 wird Keller auf eine ordentliche Professur für Öffentliches Recht an die Universität Luzern berufen; zwei Jahre später folgt sie dem Ruf nach Zürich, auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht. Dort lehrt sie bis heute.

Parallel baut sie eine internationale Richterlaufbahn auf: Von 2005 bis 2011 ist sie Mitglied des UN-Menschenrechtsausschusses in Genf (Nachfolge Walter Kälin), zuständig für die Überwachung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Im Oktober 2011 tritt sie ihr Amt als vollamtliche Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg an — zunächst in der für Türkei-Fälle zuständigen Sektion, dann in jener für Russland-Fälle. Neun Jahre, bis Dezember 2020. Seit 2020 amtet sie als Verfassungsrichterin am Verfassungsgericht von Bosnien-Herzegovina — einem Land, das nach dem Krieg der 1990er-Jahre noch immer an seiner rechtlichen und gesellschaftlichen Konsolidierung arbeitet.

Keller ist zweifache Ehrendoktorin (Fribourg 2018, Genf 2024), erhielt 2021 den Madame-de-Staël-Preis der europäischen Akademien, 2024 den Jahrespreis der Robert F. Kennedy Foundation und 2025 den Grossen Walther-Hug-Preis. Seit 2025 ist sie membre associé am Institut de Droit international — einem der renommiertesten Gremien des internationalen Rechts. Sie ist verheiratet, hat zwei Söhne und lebt in Zürich.

Bücher & Publikationen

Keller publiziert vor allem in wissenschaftlichen Kommentaren, Zeitschriften und Sammelwerken. Eigenständige Monographien:

Vollständige Publikationsliste: UZH / Schindler Centre for International Law

Empfehlenswerte Videos & Vorträge

Kernthesen

1. Das Völkerrecht ist kein Papiertiger — aber ein Spiegel unserer politischen Bereitschaft Die häufig gestellte Diagnose "Das Völkerrecht ist am Ende" hält Keller für gefährlich und unreflektiert. Gefährlich, weil der nächste Schritt lautet: "Dann müssen wir uns auch nicht mehr daran halten." Unreflektiert, weil wir in keinem anderen Rechtsgebiet — Strafrecht, Verkehrsrecht — aus der Existenz von Verstößen auf den Tod des Rechts schließen würden. Die Schlagzeilen zeigen die schwerwiegenden Ausnahmen; die große Masse der Völkerrechtsnormen wird eingehalten.

2. Völkerrecht ist dezentral — und das ist strukturell, kein Mangel Das Völkerrecht hat keinen zentralen Gesetzgeber, keinen allmächtigen Gerichtshof, keine Exekutive mit Polizeigewalt. Das ist kein Versagen, sondern Systemlogik: Staaten halten Völkerrecht ein, weil sie ein Eigeninteresse daran haben — Handelsverträge, Reisefreiheit, Investitionsschutz. Das Völkerrecht ist "allgegenwärtig im täglichen Leben" — wer morgens Tee trinkt oder Bananen kauft, profitiert davon.

3. Die UN-Sicherheitsarchitektur spiegelt 1945, nicht 2025 Der Sicherheitsrat trägt die Machtverteilung der Siegermächte nach dem Zweiten Weltkrieg — Vetomächte, die ihren Vorteil systematisch nutzen, ein globaler Süden, der nie adäquat repräsentiert war. Keller plädiert für Reformen: Veto-Begründungspflicht, Möglichkeit zur Überstimmung durch qualifizierte Mehrheit. Gleichzeitig ist sie realistisch: Diese Änderungen brauchen Zeit — wenn sie überhaupt kommen.

4. Symbolische Rechtsakte haben reale Wirkung Haftbefehle gegen Putin oder Netanjahu mögen vollstreckungslos erscheinen. Für Keller sind sie trotzdem bedeutsam: als Traumabewältigungsstrategie für Opfer, als Legitimationsressource für spätere Verfahren, als Signal, das die Reisebewegungen von Autokraten einschränkt (Putin und der BRICS-Gipfel in Südafrika). Recht wirkt auch ohne Polizei.

5. Wer Menschenrechte im Ausland missachtet, tut es bald im Inland Kellers Erfahrung aus neun Jahren EGMR: Machthaber, die andere als Feinde bezeichnen und rhetorisch Genozide ankündigen, sind dieselben, die die Rechtsstaatlichkeit im eigenen Land aushöhlen. Menschenrechte sind kein westliches Luxusprojekt — sie sind die Grundlage stabiler Gesellschaften. Wer darauf verzichtet, exportiert Instabilität.

Politische / ideologische Einordnung

Keller ist parteipolitisch nicht einzuordnen. Ihre Position ist konsequent rechtsstaatlich-universalistisch: Völkerrecht gilt für alle, auch für westliche Demokratien (USA, Israel). Sie kritisiert die Trump-Administration für Genozid-Rhetorik und Verfassungsbrüche ebenso offen wie das iranische Mullah-Regime für seine Menschenrechtsverletzungen. Der Iran-Krieg 2026 ist für sie eindeutig völkerrechtswidrig — unabhängig davon, wie brutal das angegriffene Regime ist.

Sie steht für einen reformorientierten Multilateralismus: Die regelbasierte Ordnung ist verteidigungswürdig, aber die Institutionen brauchen demokratischere Repräsentation. Schweiz-spezifisch: Sie kritisiert den Schweizer Bundesrat für zu zögerliche Stellungnahmen bei Völkerrechtsverletzungen.

Verbindungen zu anderen Denkern

Gedankenwelten-Notes

Im Bestand

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