“Die allermeisten Staaten halten in den allermeisten Fällen das allermeiste Völkerrecht ein — weil sie ein eigenes Interesse daran haben.”

Biografie

Helen Keller wird am 1. Juni 1964 in Winterthur geboren — in einer Arbeiterfamilie, die ihr Bildung als Weg nach oben mitgibt. An der Universität Zürich studiert sie Rechtswissenschaften und beginnt ihre akademische Laufbahn als Assistentin bei zwei Professoren, die das Schweizer Öffentlichkeitsrecht prägen: Alfred Kölz und Heribert Rausch. Bei letzterem promoviert sie 1993 mit einer Dissertation zum Umweltverfassungsrecht — ausgezeichnet mit dem Professor-Walther-Hug-Preis.

Was folgt, ist eine kontinentale Erweiterung des Blickfelds: LL.M. am College of Europe in Brügge, Forschungsaufenthalte an der Harvard Law School und am European University Institute in Florenz (beide SNF-finanziert), danach am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg. Währenddessen verfasst sie ihre Habilitationsschrift: «Rezeption des Völkerrechts» — ein Werk, das beschreibt, wie nationales Recht internationale Normen aufnimmt, verändert, einverleibt.

2002 wird Keller auf eine ordentliche Professur für Öffentliches Recht an die Universität Luzern berufen; zwei Jahre später folgt sie dem Ruf nach Zürich, auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht. Dort lehrt sie bis heute.

Parallel baut sie eine internationale Richterlaufbahn auf: Von 2005 bis 2011 ist sie Mitglied des UN-Menschenrechtsausschusses in Genf (Nachfolge Walter Kälin), zuständig für die Überwachung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Im Oktober 2011 tritt sie ihr Amt als vollamtliche Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg an — zunächst in der für Türkei-Fälle zuständigen Sektion, dann in jener für Russland-Fälle. Neun Jahre, bis Dezember 2020. Seit 2020 amtet sie als Verfassungsrichterin am Verfassungsgericht von Bosnien-Herzegovina — einem Land, das nach dem Krieg der 1990er-Jahre noch immer an seiner rechtlichen und gesellschaftlichen Konsolidierung arbeitet.

Keller ist zweifache Ehrendoktorin (Fribourg 2018, Genf 2024), erhielt 2021 den Madame-de-Staël-Preis der europäischen Akademien, 2024 den Jahrespreis der Robert F. Kennedy Foundation und 2025 den Grossen Walther-Hug-Preis. Seit 2025 ist sie membre associé am Institut de Droit international — einem der renommiertesten Gremien des internationalen Rechts. Sie ist verheiratet, hat zwei Söhne und lebt in Zürich.

Bücher & Publikationen

Keller publiziert vor allem in wissenschaftlichen Kommentaren, Zeitschriften und Sammelwerken. Eigenständige Monographien:

  • Rezeption des Völkerrechts (Habilitationsschrift, 2003) — Wie nationales Recht internationale Normen transformiert; Referenzwerk in der Schweizer Rechtswissenschaft. genialokal
  • Herausgeberin / Mitautorin: UN Human Rights Treaty Bodies — Law and Legitimacy (Cambridge University Press) — genialokal
  • Mitherausgeber: General Comments of the Human Rights Committeegenialokal
  • Beiträge zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), zu freundschaftlichen Einigungen vor dem EGMR, zu Nachhaltigkeit als Verfassungsprinzip

Vollständige Publikationsliste: UZH / Schindler Centre for International Law

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Kernthesen

1. Das Völkerrecht ist kein Papiertiger — aber ein Spiegel unserer politischen Bereitschaft Die häufig gestellte Diagnose “Das Völkerrecht ist am Ende” hält Keller für gefährlich und unreflektiert. Gefährlich, weil der nächste Schritt lautet: “Dann müssen wir uns auch nicht mehr daran halten.” Unreflektiert, weil wir in keinem anderen Rechtsgebiet — Strafrecht, Verkehrsrecht — aus der Existenz von Verstößen auf den Tod des Rechts schließen würden. Die Schlagzeilen zeigen die schwerwiegenden Ausnahmen; die große Masse der Völkerrechtsnormen wird eingehalten.

2. Völkerrecht ist dezentral — und das ist strukturell, kein Mangel Das Völkerrecht hat keinen zentralen Gesetzgeber, keinen allmächtigen Gerichtshof, keine Exekutive mit Polizeigewalt. Das ist kein Versagen, sondern Systemlogik: Staaten halten Völkerrecht ein, weil sie ein Eigeninteresse daran haben — Handelsverträge, Reisefreiheit, Investitionsschutz. Das Völkerrecht ist “allgegenwärtig im täglichen Leben” — wer morgens Tee trinkt oder Bananen kauft, profitiert davon.

3. Die UN-Sicherheitsarchitektur spiegelt 1945, nicht 2025 Der Sicherheitsrat trägt die Machtverteilung der Siegermächte nach dem Zweiten Weltkrieg — Vetomächte, die ihren Vorteil systematisch nutzen, ein globaler Süden, der nie adäquat repräsentiert war. Keller plädiert für Reformen: Veto-Begründungspflicht, Möglichkeit zur Überstimmung durch qualifizierte Mehrheit. Gleichzeitig ist sie realistisch: Diese Änderungen brauchen Zeit — wenn sie überhaupt kommen.

4. Symbolische Rechtsakte haben reale Wirkung Haftbefehle gegen Putin oder Netanjahu mögen vollstreckungslos erscheinen. Für Keller sind sie trotzdem bedeutsam: als Traumabewältigungsstrategie für Opfer, als Legitimationsressource für spätere Verfahren, als Signal, das die Reisebewegungen von Autokraten einschränkt (Putin und der BRICS-Gipfel in Südafrika). Recht wirkt auch ohne Polizei.

5. Wer Menschenrechte im Ausland missachtet, tut es bald im Inland Kellers Erfahrung aus neun Jahren EGMR: Machthaber, die andere als Feinde bezeichnen und rhetorisch Genozide ankündigen, sind dieselben, die die Rechtsstaatlichkeit im eigenen Land aushöhlen. Menschenrechte sind kein westliches Luxusprojekt — sie sind die Grundlage stabiler Gesellschaften. Wer darauf verzichtet, exportiert Instabilität.

Politische / ideologische Einordnung

Keller ist parteipolitisch nicht einzuordnen. Ihre Position ist konsequent rechtsstaatlich-universalistisch: Völkerrecht gilt für alle, auch für westliche Demokratien (USA, Israel). Sie kritisiert die Trump-Administration für Genozid-Rhetorik und Verfassungsbrüche ebenso offen wie das iranische Mullah-Regime für seine Menschenrechtsverletzungen. Der Iran-Krieg 2026 ist für sie eindeutig völkerrechtswidrig — unabhängig davon, wie brutal das angegriffene Regime ist.

Sie steht für einen reformorientierten Multilateralismus: Die regelbasierte Ordnung ist verteidigungswürdig, aber die Institutionen brauchen demokratischere Repräsentation. Schweiz-spezifisch: Sie kritisiert den Schweizer Bundesrat für zu zögerliche Stellungnahmen bei Völkerrechtsverletzungen.

Verbindungen zu anderen Denkern

  • Gesine Schwan — Begründung: Beide diagnostizieren dieselbe Gefahr an denselben Personen. Kellers These — wer Feinde rhetorisch ankündigt und Genozide normalisiert, höhlt die Rechtsstaatlichkeit im Inland aus — ist Schwans Narzissmus-Analyse ins Völkerrechtliche übersetzt. Schwan: Destruktion als einzige Beziehungsform. Keller: Destruktion als Exportgut, das zurückschlägt. Beide sind reformorientiert multilateral und sehen Institutionen ohne demokratische Kultur als Hüllen.

  • Maja Goepel — Begründung: Göpel denkt planetare Grenzen als normative Wirklichkeit, die politische Institutionen endlich abbilden müssen. Keller denkt Klimaklagen vor dem EGMR als Beweis, dass Völkerrecht diese Grenzen schon erfasst — wenn man es lässt. Beide stehen für denselben Bewegungsimpuls: bestehende Institutionen nicht aufgeben, sondern gegen ihre eigene Trägheit reformieren. Und beide lehnen den Fatalismus ab — ob Klimaleugnung oder Völkerrechtspessimismus.

  • Erich Fromm — Begründung: Fromms Propheten-Figur — der Warner, der nicht die Zukunft voraussagt, sondern sagt: Wenn ihr so weitermacht, endet das schlimm — ist das genaue Muster von Kellers öffentlichem Sprechen. Beide reden gegen eine kollektive Resignation an, die Normverstöße als Naturgesetz behandelt. Und Fromms Diagnose der “biophilen vs. nekrophilen Orientierung” trifft auch auf Staaten zu: Systeme, die auf Destruktion aufgebaut sind, exportieren sie — Kellers Kernbeobachtung aus neun Jahren EGMR.

  • Michel Foucault — Begründung: Produktive Spannung. Foucault zeigt, wie Rechtsnormen immer auch Machtnormen sind — Normalisierung als Herrschaftstechnik, Völkerrecht als Instrument, das westliche Machtstrukturen konserviert (vgl. UN-Sicherheitsrat). Keller widerspricht nicht dieser Analyse, aber hält dagegen: Selbst ein strukturell ungerechtes Rechtssystem ist besser als keines — denn es liefert den Maßstab für seine eigene Kritik. Foucault liefert das Misstrauen, Keller den pragmatischen Realismus.

  • Thich Nhat Hanh — Begründung: Beide stehen für die These, dass symbolische Akte ohne unmittelbare Vollstreckungsmacht trotzdem reale Wirkung entfalten. Nhat Hanhs Engaged Buddhism — Meditation und politisches Handeln als unteilbare Einheit, Friedensmission ohne Garantie des Ergebnisses — spiegelt Kellers Verteidigung symbolischer Rechtsakte: Haftbefehle gegen Putin, die er nicht vollstreckt, verändern trotzdem die Welt. Beide vertrauen auf die Langzeitwirkung des Bezeugten.

  • Teresa Bücker — Begründung: Bücker und Keller betreiben dieselbe argumentative Operation in verschiedenen Domänen — sie weigern sich, strukturelle Machtfragen als individuell oder privat abzutun. Bücker: Zeitnot ist keine persönliche Schwäche, sondern politisch produziert. Keller: Völkerrechtsschwäche ist keine Naturkatastrophe, sondern politisch produziert — und damit politisch behebbar. Wer Resignation als Realismus verkauft, verteidigt die Struktur.

Gedankenwelten-Notes