Quelle: Das Völkerrecht – ein zahnloser Tiger? | Sternstunde Philosophie | SRF Kultur
Wer spricht?
Helen Keller (1964, Winterthur) — Professorin für Völkerrecht, Europarecht und öffentliches Recht an der Universität Zürich (Schindler Centre for International Law). Von 2011 bis 2020 Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg — zuerst in der Türkei-Sektion, dann in der Russland-Sektion. Seit 2020 Verfassungsrichterin am Verfassungsgericht von Bosnien-Herzegovina. Davor (2005–2011) Mitglied des UN-Menschenrechtsausschusses. 2025 mit dem Großen Walther-Hug-Preis ausgezeichnet und ins Institut de Droit international aufgenommen.
Moderation: Barbara Bleisch (Sternstunde Philosophie, SRF), 19.04.2026
Inhalt
Die Rhetorik des Endes ist selbst das Problem
▶ 1:38 — Es ist Mode geworden, den “Tod des Völkerrechts” herbeizureden. Keller hält diese Rhetorik für gleich doppelt problematisch: gefährlich und unreflektiert.
„Gefährlich, weil im nächsten Satz kommt ja gleich dann: ‚Da müssen wir uns auch nicht mehr ans Völkerrecht halten’ — und das ist dann gefährlich. Das würde tatsächlich zu einer Aushöhlung des Völkerrechtes führen.”
Das Argument der Unreflektiertheit: ▶ 2:24 In keinem anderen Rechtsgebiet ziehen wir denselben Schluss. Täglich gibt es weltweit tausende Verkehrsverletzungen — niemand proklamiert deshalb den Tod des Straßenverkehrsrechts. Die Schlagzeilen zeigen die schweren Verstöße; die große Masse des Völkerrechts — Handelsverträge, Konsularrecht, Seerecht — wird still eingehalten.
Die dezentrale Rechtsordnung: Nicht Schwäche, sondern Struktur
▶ 3:58 — Das Völkerrecht hat keine Polizei, keinen Gesetzgeber, kein Exekutivorgan. Das ist sein Wesen, kein Defekt. Ein berühmtes Diktum eines amerikanischen Völkerrechtlers formuliert es so: Die allermeisten Staaten halten in den allermeisten Fällen das allermeiste Völkerrecht ein — weil sie ein eigenes Interesse daran haben.
▶ 25:21 — Das wird greifbar am “Tee-Beispiel”:
„Wir könnten keinen Kaffee trinken, keinen Grüntee trinken, keine Banane zum Essen, weil das alles Produkte sind, die wir importieren und da braucht es Handelsverträge und das sind völkerrechtliche Verträge.”
Das Völkerrecht ist allgegenwärtig im Alltag — Reiserecht, Investitionsschutz, Studierendenaustausch, Ferienwohnungskauf auf Mallorca. Wenn Krieg herrscht, steigt der Ölpreis, Waren stecken im Suez oder der Straße von Hormus fest. Das ist kein abstraktes Rechtsproblem.
Haftbefehle ohne Vollstreckung: Mehr als Symbolik
▶ 7:03 — Es gibt Haftbefehle gegen Putin (wegen der Verschleppung ukrainischer Kinder) und gegen Netanyahu. Beide werden voraussichtlich nie vor Gericht stehen. Ist das Versagen?
Kellers Antwort ist nuanciert: Der Haftbefehl selbst ist ein Erfolg, unabhängig von der Vollstreckung. Drei Funktionen:
- Legitimationsressource: Eine internationale Instanz hat das Unrecht offiziell anerkannt.
- Traumabewältigung: Für die betroffenen Familien ist die symbolische Anerkennung real.
- Reisebeschränkung: Putin kann nicht zum BRICS-Gipfel nach Südafrika, weil er dort verhaftet werden müsste. Das ist eine Form der Isolation.
„Es ist auch so etwas wie eine Traumabewältigungsstrategie. Man erkennt wirklich ein Unrecht und sagt, das ist völkerrechtlich widrig.”
Der UN-Sicherheitsrat: Machtarchitektur von 1945
▶ 9:19 — Die UN-Charta spiegelt die Machtverhältnisse nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Siegermächte bekamen ein Veto, weil man sie “an den Tisch holen” wollte. Man konnte damals nicht vorstellen, dass dieses Veto systematisch als Blockadeinstrument genutzt wird — und dass Brasilien, Indien, der gesamte afrikanische Kontinent einmal relevant sein würden.
▶ 10:49 — Es gibt Reformvorschläge — u.a. von der Schweiz: Veto-Begründungspflicht, Möglichkeit zur Überstimmung durch Sicherheitsrat oder Generalversammlung. Aber: Die Vetomächte blockieren genau das. Reform ist möglich, aber sie wird sehr, sehr lange dauern, wenn sie überhaupt kommt.
Das erzeugt legitime Frustration, vor allem im Globalen Süden: Wenn afrikanische Staaten von der Architektur ausgeschlossen sind, ist die Bereitschaft zur Compliance geringer.
Trump, Iran und die Grenze zum Genozid
▶ 12:20 — Trump schrieb auf Truth Social kurz vor Ablauf eines Ultimatums gegenüber dem Iran: „Eine ganze Zivilisation wird heute sterben und nie mehr zurückkehren.”
Kellers völkerrechtliche Einordnung ist unmissverständlich:
„Das ist so: völkerrechtlich gesprochen ist das die Ankündigung eines Genozides. Rhetorisch sind wir da mit einem Tiefpunkt angelangt — und eben das aus dem Munde des US-amerikanischen Präsidenten.”
▶ 13:07 — Sie sieht darin das Gebaren eines Autokraten, dem weder Supreme Court noch Kongress Grenzen setzen kann. Persönlich: Als jemand, der 1995 in den USA studiert hat und das Land als Modell für Integration und Fortschritt erlebt hat, ist sie „sehr besorgt, sehr traurig” über den Zustand der Rechtsstaatlichkeit dort.
▶ 21:27 — Der US-Israel-Angriff auf den Iran 2026 ist nach Kellbers Einschätzung völkerrechtswidrig. Selbst wenn man Selbstverteidigung oder “Responsibility to Protect” (R2P) als Rechtfertigungsgrundlage heranziehen wollte: Beide scheitern.
- Das Selbstverteidigungsrecht setzt eine unmittelbare Bedrohung voraus. Man kann nicht erst einen zwölftägigen Krieg führen, der das Atomprogramm zerstört, und dann behaupten, die Bedrohung sei noch immer unmittelbar.
- Die R2P ist eine stark umstrittene Figur im Völkerrecht, die sich nie wirklich etabliert hat. Und selbst wenn: Es fehlt der notwendige UN-Sicherheitsratsbeschluss. Außerdem scheitert es an der Verhältnismäßigkeit — Keller fragt, wer am Ende mehr menschliches Leid zu verantworten hat: das Mullah-Regime oder die USA und Israel mit ihren Angriffen gegen zivile Infrastruktur.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Ein leuchtendes Vorbild mit Grenzen
▶ 34:35 — Der EGMR empfängt Beschwerden von jedermann — auch aus den schlimmsten Gefängnissen. Keller beschreibt Beschwerdebriefe auf Klopapier, NGOs, die Klagen aus der besetzten Krim schmuggeln, und den Kontrast: Navalnys letzte Beschwerde gegen Russland neben Berlusconis Armada von Anwälten, die das Gericht täglich mit Schriftsätzen befeuerten — und die im letzten Moment die Beschwerde zurückzog.
„Da kommt die Augenbinde wieder zum Zug. Es ist dann die große Kunst, so einen armen Menschen in einem völlig versifften Gefängnis gleich zu behandeln wie einen Silvio Berlusconi.”
Die neun Jahre am EGMR waren persönlich belastend: praktisch jede Woche jemand, der in schrecklichen Gefängnissen gestorben war. Vier Jahre wöchentlich ein Selbstmord im türkischen Militär. Musik (Akkordeon, vom Mann nach Straßburg gebracht) wurde zum Ventil.
Klimaklagen: Werden Gerichte zu Aktivisten?
▶ 49:02 — Das EGMR-Urteil für die Klimaseniorinnen (Schweiz) hat zwei Ebenen:
- Die Schweiz verletzt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch mangelnde Klimaschutzstrategie.
- Artikel 6 EMRK (Recht auf Zugang zu Gericht) ist verletzt — nationale Gerichte haben Klimabeschwerden nicht ernsthaft geprüft.
▶ 53:37 — Der Vorwurf des “richterlichen Aktivismus” lässt Keller als Richterin kalt: Gerichte suchen sich ihre Fälle nicht aus. Wenn jemand klagt und eine Regierung das Pariser Klimaabkommen anders auslegt, muss ein Gericht entscheiden — das Nichtentscheiden wäre Rechtsverweigerung.
▶ 55:10 — Ob ein Urteil als “aktivistisch” gilt, ist ein Wertungsurteil, das sich mit der Zeit ändert. Das Bundesgerichtsurteil zum Frauenstimmrecht im Kanton Appenzell Innerrhoden (1991) galt als aktivistisch — heute gilt es als überfällig.
▶ 57:27 — Neues Terrain: Klage von vier Bewohnern der indonesischen Insel Pari gegen Holcim (größter Zementhersteller der Welt), unterstützt von der NGO HEKS. Holcim gehört zu den sogenannten “Carbon Majors” — 180 Unternehmen und Länder, die laut einer ETH-Studie für rund die Hälfte der klimaschädlichen Emissionen verantwortlich sind. Ein erster Eintreitensentscheid liegt vor.
„Wir müssen beginnen, diese vor allem großen Wirtschaftsakteure an die Kandare zu nehmen — sonst schaffen wir das nicht mit einer klimaneutralen Zukunft.”
Zivilgesellschaft als Hoffnungsträger und Angriffsziel
▶ 32:16 — Ein Grund für vorsichtigen Optimismus: Die internationale Zivilgesellschaft ist seit 1945 enorm gewachsen. Ohne zivilgesellschaftlichen Druck wäre der Internationale Strafgerichtshof nie entstanden.
▶ 33:01 — Das macht sie zum Ziel autoritärer Staaten: Russlands “Foreign Agent Law” (wenn eine NGO Geld aus dem Ausland erhält, gilt sie als verdächtig), das in Ungarn und anderswo Schule gemacht hat. Memorial — die wichtigste russische NGO zur Aufarbeitung sowjetischer Verbrechen — wurde als “extremistisch” verboten.
Faktencheck
Bestätigt — Putin-Haftbefehl wegen Kindesverschleppung (IStGH)
Der IStGH erließ am 17. März 2023 Haftbefehle gegen Wladimir Putin und Maria Lwowa-Belowa wegen des Kriegsverbrechens der rechtswidrigen Deportation ukrainischer Kinder aus besetzten Gebieten in die Russische Föderation. Quelle: ICC — Arrest Warrants against Vladimir Putin and Lvova-Belova
Bestätigt — EGMR-Urteil KlimaSeniorinnen Schweiz (Art. 8 EMRK verletzt)
Die Große Kammer stellte am 9. April 2024 fest, dass die Schweiz ihre Schutzpflichten gegenüber den Klimaseniorinnen verletzt hat und damit Art. 8 EMRK (Recht auf Privat- und Familienleben) verletzt wurde. Zusätzlich wurde eine Verletzung von Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) festgestellt. Quelle: humanrights.ch — Seniorinnen gegen den Klimawandel
Vereinfacht — Memorial in Russland als "extremistisch" eingestuft
Die Einstufung als “extremistisch” durch den Obersten Gerichtshof Russlands erfolgte am 9. April 2026 — also knapp zehn Tage vor dem Gespräch mit Keller. Davor, Ende 2021, wurden die juristischen Einheiten von Memorial per Gerichtsbeschluss zwangsaufgelöst (Januar 2022 liquidiert), aber noch nicht als extremistisch klassifiziert. Das im Video verwendete Präsens ist also korrekt, die historische Abfolge wird im Gespräch aber verkürzt. Quelle: HRW — Russia: Memorial Rights Group Declared ‘Extremist’ (2026)
Vereinfacht — 71 % der globalen Emissionen durch 100 Unternehmen
Die 71-%-Zahl stammt aus dem CDP Carbon Majors Report 2017 (Climate Accountability Institute, Richard Heede) — nicht von der ETH Zürich, die Keller im Gespräch nennt. Die Zahl bezieht sich auf Industrieemissionen seit 1988, nicht auf aktuelle Gesamtemissionen. Im Gespräch wahrscheinlich Fehlzuordnung aus dem Gedächtnis. Quelle: CDP — Carbon Majors Report 2017
Vereinfacht — Trump-Post als völkerrechtliche Ankündigung eines Genozids
Der Post erschien am 7. April 2026 auf Truth Social und richtete sich gegen den Iran. Kellers Einordnung als “völkerrechtliche Ankündigung eines Genozids” ist als persönliche Rechtseinschätzung korrekt wiedergegeben. Mehrere Rechtswissenschaftler (u.a. Harvard Carr Center) teilen diese Lesart. Juristisch umstritten bleibt, ob rhetorische Drohungen ohne Handlungsabsicht den Tatbestand der Genozidankündigung erfüllen (dolus specialis-Erfordernis). Quelle: Harvard Carr Center — “A Whole Civilization Will Die Tonight”
Bestätigt — Holcim-Klage, Insel Pari, erster Eintreitensentscheid
Vier Bewohner der indonesischen Insel Pulau Pari reichten im Januar 2023 beim Zuger Bezirksgericht Klage gegen Holcim ein. Das Gericht erklärte die Klage für zulässig — ein Schweizer Novum. Holcim kündigte Berufung an. Quelle: SRF — Gericht lässt Klimaklage gegen Holcim zu
Vereinfacht — Russlands Foreign Agent Law hat in Ungarn Schule gemacht
Ungarn verabschiedete ab 2017 mehrfach ähnliche Gesetze zur NGO-Registrierung; das 2017er Gesetz wurde 2021 nach EuGH-Urteil aufgehoben, ein neues (“Transparenz im öffentlichen Raum”) 2025 eingebracht. Das Prinzip ist klar übernommen, aber nicht 1:1 kopiert. Quelle: HRW — Foreign Agent Laws in the Authoritarian Playbook (2024)
Weiterführende Quellen
Im Gespräch erwähnte Werke:
- Christoph Saffering: Ohnmacht des Völkerrechts — im Gespräch als Gegenpol zur “Papiertiger”-These erwähnt
- Helen Keller / Corina Heri (Hg.): A Europe of Rights – The Impact of the ECHR on National Legal Systems — Kellbers Standardwerk zum EGMR, mehrfach preisgekrönt
- Pedro Sanchez, Le Monde Diplomatique — Beitrag über Eintreten für das Völkerrecht gegen Trumps Iran-Drohungen (kein direkter Link verfügbar)
- IPCC Reports — im Zusammenhang mit dem Holcim-Eintretensentscheid erwähnt
Verifizierte Quellen (Sherlock):
- ICC — Arrest Warrants against Vladimir Putin and Lvova-Belova
- humanrights.ch — KlimaSeniorinnen gegen Schweiz (EGMR-Urteil FAQ)
- HRW — Russia: Memorial Rights Group Declared ‘Extremist’ (April 2026)
- CDP — Carbon Majors Report 2017
- Harvard Carr Center — “A Whole Civilization Will Die Tonight” — rechtswissenschaftliche Einordnung des Trump-Posts
- SRF — Gericht lässt Klimaklage gegen Holcim zu
- ECCHR — Zuger Gericht erklärt Klimaklage gegen Holcim für zulässig
- HRW — Foreign Agent Laws in the Authoritarian Playbook (2024)
- UZH — Curriculum Vitae Helen Keller
Verbindungen
→ Schwarz und Obermaier — Vom Smartphone ins Gericht
Der empirische Stresstest für Kellers These: Wenn das Völkerrecht durch Eigeninteresse trägt — was passiert, wenn das Eigeninteresse eines Rechtsstaats im Nicht-Ermitteln liegt? Der Gaza-Sniper-Fall mit Münchner Bezug stellt genau diese Frage an die Bundesanwaltschaft.
→ WDR Europaforum — Out of order Voelkerrecht
Das Europaforum-Panel (Kaleck, Ambos, Jaff) wendet Kellers Grundfrage geopolitisch: Ambos verteidigt das Gewaltverbot als Schutz der Schwachen aus Eigeninteresse, Jaff prüft die Ordnung an denen, für die sie nie galt.
→ MONITOR — Irankrieg und das Ende des Völkerrechts
Beide Notes kreisen um dieselbe Kernfrage: ob die aktuelle Krise einen irreversiblen Bruch in der Völkerrechtsordnung markiert oder ob Recht auch ohne Vollstreckung wirkt.
→ Sternstunde Philosophie — Der Iran-Krieg und die Geopolitik der Gegenwart
Dieselbe Sendeformat-Reihe (Sternstunde Philosophie, SRF) behandelt den Iran-Kontext unmittelbar, was Kellers Argumente zu R2P und Verhältnismäßigkeit direkt anknüpfbar macht.
→ Gilda con Arne 28 — Angriff auf kritische Zivilgesellschaft
Kellers Hoffnungsträger Zivilgesellschaft als Angriffsziel autoritärer Staaten (Memorial, Foreign Agent Laws) wird hier am konkreten deutschen und russischen Beispiel weitergeführt.
→ Eva von Redecker — Dieser Drang nach Härte
Von Redeckers Begriff des “Phantombesitzes” erklärt, warum Trumps Genozid-Rhetorik nicht Irrtum, sondern kalkuliertes autokratisches Gebaren ist — Kellers Diagnose bekommt einen psycho-politischen Unterbau.
→ Herfried Münkler — Muss es Kriege geben
Münklers These über das postheroische Europa und Sicherheitsdilemma liefert den strategischen Rahmen, in dem Kellers dezentrale Rechtsordnung (Eigeninteresse der Staaten) ihren Realismus-Test besteht.
→ Ece Temelkuran — So beginnt Faschismus in Amerika
Temelkurans Typisierung des schrittweisen demokratischen Rückbaus aus der Türkei-Erfahrung spiegelt Kellers Beobachtung, dass Trumps Rhetorik symptomatisch für autokratisches Gebaren ist — beide sehen Sprache als Vorbereitung des Rechtsbruchs.
→ Immanuel Kant — Was ist Aufklärung?
Kellers Argument gegen die selbsterfüllende “Völkerrecht ist am Ende”-Rhetorik ist im Kern kantisch: Mündigkeit bedeutet, Normen nicht preiszugeben, weil sie unbequem sind.
→ Philip Manow — Autoritäre Zeiten: Die Macht der Wähler
Manows Analyse, warum Demokratien von innen erodieren, ergänzt Kellers Befund: das Völkerrecht wird nicht nur von außen untergraben, sondern durch demokratisch legitimierte Autokraten.
→ Gerdes — Ukraine Zelensky wird staerker
Russlands Narrativ, EU-Sanktionen seien „rechtswidrig”, ist der Praxistest für Kellers These: Moskau instrumentalisiert die strukturelle Schwäche des Völkerrechts aktiv — von Kaliningrad über Indonesien-Öl bis zur Sanktions-Delegitimierung
→ Torsten Heinrich — Was die Tagesschau verschweigt
Heinrich wendet Kellers theoretischen Rahmen praktisch an: Jus ad bellum vs. Jus in bello als konkretes Werkzeug der Analyse, dazu die Büchse-der-Pandora-These — Grenzverschiebungen dürfen nicht belohnt werden, weil sonst die gesamte europäische Nachkriegsordnung kippt
→ StreitClub — Europa allein zu Haus
StreitClub diskutiert Mittelmächte als Durchsetzer des Völkerrechts
→ Good News - Gute Nachrichten April 2026 Teil 2
Cargill/Munduruku und Yoon-Suk-yeol-Verfahren als empirische Belege für Kellers These: Recht funktioniert dezentral, durch Druck von unten und Eigeninteresse von Akteuren — nicht durch eine zentrale Weltautorität. Indigene und südkoreanische Demonstranten als Träger dieses dezentralen Rechts.
→ Torsten Heinrich — Ukraine bewusst geopfert
Heinrich illustriert Kellers These am konkreten Fall: Das ATACMS-Einsatzverbot gegen russische Flugplätze war keine völkerrechtliche Beschränkung — Selbstverteidigung erlaubt Angriffe auf Startpunkte von Angriffen. Es war eine politische Beschränkung durch die Waffenlieferanten. Wenn Souveränität an den politischen Willen Dritter gebunden ist, existiert sie nur auf dem Papier — genau Kellers Diagnose des „zahnlosen Tigers”.
→ Martin Sonneborn — Endloser Krieg
Sonneborn impliziert, die regelbasierte Ordnung sei nur Fassade für Kapitalinteressen. Keller liefert den nüchternen Gegenentwurf: Völkerrecht wirkt auch ohne zentrale Durchsetzung — durch Normsetzung und zivilgesellschaftlichen Druck. Sonneborns Souveränitätsforderung braucht genau die Ordnung, die er als Fassade abtut.
→ Gilda Sahebi und Arne Semsrott — GCA 33 Liegenddemos, Schwarz-Rot, Sea-Watch
Die Sea-Watch-Sequenz — Schiff beschossen, 35.000 Tote, EU kooperiert aktiv mit libyschen Milizen — ist der Fall, den Keller mit “normativer Erosion durch Duldung” beschreibt: Nicht das Völkerrecht versagt, sondern die Staaten, die es finanzieren und gleichzeitig aushöhlen.
→ Angela Merkel — Trotz allem Hoffnung Europa
Merkels Bekenntnis zum Vorrang des europäischen Rechts gegen das „Recht des Stärkeren“ ist die politische Kehrseite von Kellers juristischer Diagnose eines machtlosen Völkerrechts.












