Biographischer Snapshot

Wer spricht?

Valentina Chiofalo (geb. 1991) — Juristin (Volljuristin) und Doktorandin an der Freien Universität Berlin. Schwerpunkte: Staatsorganisationsrecht, verfassungsvergleichende Studien zu Identitätspolitik, Antidiskriminierungsrecht, reproduktive Rechte und Schwangerschaftsabbruchrecht. Seit ca. 2024 Projektleiterin des GFF-AfD-Gutachtens, Vorsitzende der Kommission Europa- und Völkerrecht im Deutschen Juristinnenbund (DJB), Mitherausgeberin des OpenRewi-Lehrbuchs Staatsorganisationsrecht (2022). Research Associate am Lehrstuhl für öffentliches Recht und Europarecht an der FU Berlin.


Biografie

Valentina Chiofalo wird 1991 geboren — in eine Generation hinein, in der die klassischen Kategorien von Geschlecht, Familie und Citizenship ins Wanken geraten. Ihr Weg führt sie nach Berlin, wo sie Rechtswissenschaft studiert. Die Wahl ist bewusst: Berlin ist nicht bloß eine Universität, sondern ein Zentrum juristischer Innovation und zivilgesellschaftlicher Auseinandersetzung.

Nach dem Studium absolviert sie ihr Referendariat in Berlin — nicht als bloße Pflichtkassa, sondern als Zeit der Spezialisierung. Sie arbeitet am Lehrstuhl für öffentliches Recht und Europarecht an der FU Berlin, wo die großen Fragen der Verfassungstheorie nicht theoretisch bleiben, sondern in konkreten Forschungsprojekten operationalisiert werden.

Ihr Promotionsthema ist charakteristisch: verfassungsvergleichende Untersuchung der Frage, wie identitätspolitische Überlegungen in deutscher, US-amerikanischer und europäischer Verfassungsrechtlichkeit verankert sind. Das ist keine abstrakte Dogmatik — es ist die Frage nach dem Verhältnis zwischen Verfassung und Differenz, zwischen Recht und Macht, zwischen universalistischen Versprechen und partikularistischen Realitäten.

Ihre Spezialisierung macht sie zur idealen Besetzung für das größte GFF-Projekt der jüngeren Jahre: 2024 wird Chiofalo Projektleiterin des GFF-AfD-Gutachtens. Hier ist sie nicht theoretische Forscherin, sondern Praktikerin einer bestimmten Form juristischen Handelns: Grundlagenforschung zu Verfassungsfragen, die unmittelbar politisch werden. Ein Team von zwölf Personen unter ihrer Leitung analysiert über zwei Jahre hinweg 2 Millionen Datenpunkte — Parteiprogramme, Reden, Social-Media-Äußerungen, Wahlprogramme — um eine Antwort auf die zentrale Frage zu finden: Ist die AfD verfassungswidrig?

Parallel zu dieser Schwerpunktarbeit verankert sich Chiofalo in der wissenschaftlichen Gemeinschaft: Sie ist Co-Herausgeberin des OpenRewi-Lehrbuchs Staatsorganisationsrecht (2022) — ein Projekt, das das klassische kanonische Lehrbuch durch kollaborative, offene Wissensproduktion ersetzt. Das ist nicht nur eine Publikationsentscheidung, sondern eine grundsätzliche: Juristisches Wissen soll nicht Monopol der etablierten Verlage sein, sondern öffentlich zugänglich.

Daneben verankert sie sich auch institutionell-feminist: Seit mehreren Jahren ist Chiofalo Vorsitzende der Kommission Europa- und Völkerrecht im Deutschen Juristinnenbund (DJB) — einer der einflussreichsten Frauen-Juristinnenverbände Deutschlands. Der DJB ist nicht bloß ein Networking-Verein, sondern ein Ort, wo juristische und feministische Agenda zusammenfallen: Stellungnahmen zu Abtreibungsrecht, Sorgerecht, Antidiskriminierung, geschlechtlicher Gewalt.

Ihre Publikationen konzentrieren sich auf zwei Kerngebiete:

  • Reproduktive Rechte: Sie arbeitet mit dem Konzept der reproductive justice, das ursprünglich aus Schwarzer US-amerikanischer Bewegungsarbeit kommt — das Recht auf Fortpflanzung, das Recht gegen Fortpflanzung, und das Recht auf würdevolle Elternschaft. Ihr Fokus liegt besonders auf Schwangerschaftsabbruch und der juristischen Architektur, die Zugang ermöglicht oder blockiert.
  • Antidiskriminierungsrecht: Hier interessiert sie die intersektionale Dimension — nicht nur, wie Menschen aufgrund eines Merkmals diskriminiert werden, sondern wie Diskriminierung sich für Menschen mehrfacher stigmatisierter Kategorien verdichtet (z.B. Frauen mit Migrationshintergrund im Kontext von Abtreibungszugang).

Die taz veröffentlichte ein Gespräch mit ihr zum Thema Abtreibungsrecht, wo Chiofalo die juristische Blindheit gegenüber Fragen der Freiheit über die Reproduktion nachweist — ein zentraler Gedanke, der in ihre DJB-Arbeit fließt.

Im Kern: Chiofalo ist nicht Privatrechtlerin — sie arbeitet nicht an Verträgen oder Erbschaften. Sie arbeitet an den fundamentalen Fragen: Wie regelt das Verfassungsrecht das Zusammenleben? Welche Identitäten und Körper anerkennt es, welche unsichtbar macht es? Und wie kann juristische Grundlagenarbeit das ändern?


Bücher & Publikationen

TitelJahrBeschreibung
Staatsorganisationsrecht (Co-Herausgeberin, mit Kohal & Linke)2022OpenRewi-Lehrbuch; Kollaborativ erstellte Darstellung des deutschen Verfassungsorganisationsrechts. Radikale Alternative zu klassischen Lehrbuchmonopolen — kostenfrei digital, Open Source.
Sozioökonomische Perspektive auf Intersektionalität am Beispiel des Zugangs zum Schwangerschaftsabbruch2022Artikel in JuWissBlog; Analyse der Diskriminierungsdimension bei Abtreibungszugang — nicht nur Zugang als abstraktes Recht, sondern als Klassenfrage.
Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung zum Werbeverbot für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB)2022Offizielle Stellungnahme zum Bundestag; juristische Kritik am Werbeverbotsparagraf als Verstoß gegen Informationsfreiheit und Antidiskriminierung.
Verschiedene Beiträge zu Antidiskriminierung und RechtLaufendPublikationen in der Kritischen Justiz, DJB-Positionen, JuWissBlog — insbesondere zu reproduktiven Rechten und intersektionaler Diskriminierung.
GFF-AfD-Gutachten (Projektleitung)2026Umfassende verfassungsrechtliche Analyse zur Frage der Vereinbarkeit der AfD-Politik mit Art. 21 II GG. Methodisch: 2 Millionen Datenpunkte, 33.000 händisch geprüft.

Empfehlenswerte Videos & Vorträge

(Hinweis: Chiofalo tritt seltener als einzelne public intellectual auf — ihre Arbeit ist primär projektbezogen und kollaborativ; ihre öffentliche Stimme vernehmt man vor allem in den Kontexten GFF, DJB und Open-Science-Initiativen)


Kernthesen

  1. Verfassungsvergleichung ist konkrete Praxis, nicht Akademie. Die Frage, wie andere Verfassungen (USA, Europäische Union) mit Identitätspolitik umgehen, ist nicht theoretisch — sie bestimmt, wie deutsche Gerichte später urteilen. Verfassungsvergleichung ist eine Form strategischer Grundlagenarbeit.

  2. Intersektionalität ist kein Schlagwort, sondern juristische Notwendigkeit. Wenn eine Frau mit Migrationshintergrund schwanger ist und keinen Zugang zu Informationen über Abtreibung hat, ist das nicht zwei separate Diskriminierungen (eine auf Basis Geschlecht, eine auf Basis Herkunft) — es ist eine verdichtete Erfahrung, die neue juristische Kategorien braucht.

  3. Reproduktive Rechte sind Verfassungsfragen. Der Zugang zu Schwangerschaftsabbruch, zu Verhütung, zur Elternschaft ist nicht eine Frage der Privatautonomie, die unter “Menschenwürde” und “informationelle Selbstbestimmung” fällt — es ist eine Frage der politischen Verfügung über weibliche Körper. Juristisch heißt das: zentral verfassungsrechtlich.

  4. Ergebnisoffenheit ist Wissenschaftsintegrität. Im GFF-Gutachten zeigt sich das konkret: Die Frage “Ist die AfD verfassungswidrig?” wird nicht mit dem erhofften Ergebnis beantwortet, sondern mit der Sorgfalt, die eine Demokratie verdient. Das bedeutet manchmal: Schwächen im eigenen politischen Lager aufzuzeigen, wenn die Jurisprudenz es verlangt.

  5. Offene Wissenspraktiken sind Rechtspolitik. Das OpenRewi-Lehrbuch ist nicht nur eine Publikationsform — es ist die Aussage: Verfassungsrecht darf nicht dem Monopol von etablierten Verlagen gehören. Offene Lehrbücher demokratisieren juristische Grundlagenbildung.

  6. Parteiverbot ist das schärfste Schwert — es muss handwerklich perfekt geführt werden. Ein Verbotsverfahren scheitert nicht an fehlender Empörung, sondern an fehlender Beweisdichte. Das Gutachten zeigt: Die Nachweisbarkeit von Grund­tendenz ist schwieriger, als die politische Emotion suggeriert — aber deshalb ist solide juristische Arbeit umso notwendiger.


Politische Einordnung

Chiofalo ist nicht parteipolitisch — aber präzise feminist und verfassungsschützend. Ihre Position lässt sich so charakterisieren:

  • Feminist: Sie vertritt eine juristische Perspektive, die Geschlecht und Körper als zentral für Verfassungsrecht begreift, nicht marginal.
  • Verfassungsschützend: Sie glaubt an Recht als Instrument der Verteidigung gegen Majorität — nicht romantisch, aber pragmatisch.
  • Intersektional: Sie weigert sich, Diskriminierungskategorien isoliert zu prüfen — das ist methodische Redlichkeit, nicht bloße Rhetorik.
  • Transnational: Ihre Verfassungsvergleichung ist nicht nationalkonservativ, sondern offen für Lernprozesse von anderen Rechtstraditionen (USA, EU, Global South).

Im GFF-Gutachten zeigt sich ihre politische Haltung am prägnantesten: Ergebnisoffenheit statt Aktivismus. Das kann für Bewegungslinke frustrierend sein — wenn das Gutachten sagt, dass eine bestimmte AfD-Forderung juristisch nicht nachweisbar zu einem Verfassungsverstoß führt, auch wenn sie politisch widerwärtig wirkt. Aber genau diese Unterscheidung ist für sie die Integrität des Rechtssystems.


Verbindungen zu anderen Denkern

  • Bijan Moini — Direkter Mitstreiter in der GFF: Moini leitet das Legal Team strategisch, Chiofalo verantwortet die empirische Grundlagenarbeit des AfD-Gutachtens. Beide stehen für dasselbe Ethos — Grundrechtsschutz als handwerkliche Disziplin, nicht als politischer Affekt.
  • Ronen Steinke — Beide Juristen, die Verfassungsschutz als demokratische Praxis begreifen; Steinke legt institutionelle Schwachstellen journalistisch frei (V-Leute, Verfassungsschutz-Paradoxon), Chiofalo ersetzt den staatsinternen Beweis durch zivile Datenarbeit — methodisch unterschiedlich, strukturell komplementär.
  • Matthias Quent — Quent analysiert soziologisch, warum die AfD Ohnmacht instrumentalisiert; Chiofalo prüft juristisch, ob die AfD verfassungswidrig handelt. Beide kämpfen für wehrhafte Demokratie, aber mit völlig unterschiedlichen Werkzeugen — Quent zeigt das Warum, Chiofalo arbeitet am juristischen Ob.
  • Christoph Moellers — Beide lehren an Berliner Universitäten öffentliches Recht (Möllers HU, Chiofalo FU) und teilen das Interesse an der normativen Architektur von Demokratie; Möllers denkt Recht philosophisch-theoretisch, Chiofalo operationalisiert es in konkreter Beweisarbeit — Theorie und Empirie in derselben Rechtstradition.
  • Nicole Deitelhoff — Deitelhoff forscht zu normativen Ordnungen und demokratischer Streitkultur auf internationalem Parkett; Chiofalo arbeitet am deutschen Verfassungsrecht mit komparativer Methode (USA, EU). Beide verstehen Demokratieschutz nicht als Selbstverständlichkeit, sondern als aktiv zu verteidigende Praxis.

Gedankenwelten-Notes


Weiterdenken

Was Sokrates vielleicht gefragt hätte

  • Wenn juristische Genauigkeit verlangt, dass man zwischen “widerwärtigen Forderungen” und “verfassungswidrigen Forderungen” unterscheidet — ist diese Unterscheidung dann ein Schutz der Verfassung oder eine strukturelle Blindheit des Rechts gegenüber politischer Signalwirkung?
  • Chiofalo konzentriert sich auf reproduktive Rechtewarum ist gerade die Verfügung über weibliche Körper das zentrale Testfeld für Demokratie, nicht z.B. Vermögensrechte?
  • Die Frage nach Intersektionalität — kann Recht mehrfache Diskriminierungen tatsächlich erfassen, oder fragmentiert sich die juristische Logik dabei grundsätzlich?
  • Wenn Open-Source-Lehrbücher die juristische Grundlagenbildung demokratisieren sollen — welchen Preis zahlt die Qualität durch Kollaborativität, und ist dieser Preis wert?
  • Das AfD-Gutachten könnte zum Ergebnis kommen, dass die AfD nicht verboten werden kann — welche Konsequenz hätte eine juristische “Nein”-Antwort für die politische Linke, und ist die Linke bereit, das zu akzeptieren?