Quelle: Podcast „Gilda con Arne”, Folge 23 Aufnahme: Dienstag, 4. März 2026 (4. Kriegstag)

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Gilda Sahebi und Arne Semsrott machen mit Gilda con Arne einen der informiertesten deutschsprachigen Politik-Podcasts — spendenfinanziert und werbefrei. Unterstützenswert: YouTube · Apple Podcasts

Wer spricht?

Gilda Sahebi — deutsch-iranische Journalistin und Autorin; Spezialistin für Iran und Nahostpolitik Arne Semsrott — Aktivist und Journalist, Gründer von FragDenStaat; Bruder von Nico Semsrott Bijan Mouini (Gastkommentar, O-Ton) — Jurist, leitet das Legal Team der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)


Teil 1: Das Verwaltungsgericht Köln und die AfD

Was entschieden wurde

Das Verwaltungsgericht Köln entschied im Eilverfahren (kein Urteil, sondern Beschluss), dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf.

Die Klage: Die AfD hatte gegen ihre Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch” durch den Verfassungsschutz (Frühjahr 2025) sofort geklagt.

Kernargumentation des Gerichts

Das Gericht räumte ein, dass es in der AfD islamfeindliche Äußerungen gibt — Kopftuchverbote in öffentlichen Einrichtungen, Minarettregulierung, abwertende Sprache über Muslime. Trotzdem kam es zum Ergebnis: Diese Äußerungen seien nicht „prägend” für die gesamte Partei.

„Ein bisschen Rechtsterrorismus ist okay, oder irgendwie sowas in die Richtung — wir warten, bis es schlimmer wird.” — Gildas sarkastische Zusammenfassung

Auch der Begriff Remigration sei laut Gericht „unklar” und lasse kein konkretes politisches Ziel erkennen.

Das Gericht formuliert wörtlich: Es sei „derzeit noch nicht mit hinreichender Gewissheit dargetan, dass im Fall der Erlangung politischer Gestaltungsmöglichkeiten durch die AfD auch weitere Rechte deutscher Staatsbürger muslimischen Glaubens eingeschränkt werden sollen.”

Die AfD zog im Verfahren das Gleichheitsgebot aus Artikel 3 GG heran: Andere Parteien (implizit: Union) sagten ähnliches über Migration und Staatsangehörigkeit — ohne vom Verfassungsschutz eingestuft zu werden.

„Sie führen tatsächlich den Artikel im Grundgesetz an, den sie als Erstes abschaffen würden.” — Arne

Das Problem: Die Argumentation ist juristisch nicht komplett falsch. Die Politik der Union — Ausbürgerungen, Remigrations-Rhetorik, Kopftuchdebatte — schafft tatsächlich ein rechtliches Hindernis für eine Einstufung der AfD.

Bijan Mouini (GFF): Scharfe Kritik

„Der Beschluss des VG Köln hat mich sehr überrascht. Was das VG Köln geschrieben hat, kann ich einfach nicht nachvollziehen.”

Seine Testfrage: Wie würde man reagieren, wenn eine Partei forderte, dass Menschen keine Kipas in öffentlichen Einrichtungen tragen dürfen, dass Synagogen keine auffälligen Kuppeln haben dürfen? Die Zurückhaltung gegenüber islamfeindlichen Äußerungen sei „äußerst bedenklich”.

Kritik am Verfassungsschutz-Gutachten selbst:

  • Stützte sich fast ausschließlich auf ein öffentliches Gutachten von Mai 2025
  • Keine Parlamentsvorgänge ausgewertet (Anträge, Reden, Abstimmungen)
  • Kaum Landesverbände analysiert — nur der Bundesverband
  • Fehlende Belege zu Transfeindlichkeit, Maßnahmen gegen politische Gegner

Das Gutachten ist damit laut Mouini „nicht besonders stark” — und wenn das die Grundlage bleibt, wird das Verwaltungsgericht im Hauptverfahren wahrscheinlich gleich entscheiden.

Warum die Bundespartei bürgerlicher klingt

Die AfD hat seit ihrer Einstufung als Verdachtsfall bewusst ihre Bundesstrategie geändert: weniger extreme Sprüche im Bundestagswahlprogramm, mehr gemäßigte Rhetorik auf Bundesebene. Das Bundestagswahlprogramm 2025 sei gar nicht so weit von der Union entfernt.

Die Konsequenz: Wer nur das Bundesprogramm oder Plenarprotokolle auswertet, kommt zu einem falschen Bild — Ulrich Siegmund in Sachsen-Anhalt, Björn Höcke in Thüringen, Generation Deutschland: völlig andere Realität.

Justiz als strukturelles Problem

„Die Justiz ist nicht objektiv. Rassismus und Misogynie ziehen sich durch alle Institutionen — strukturell, unabhängig von den einzelnen Personen darin.” — Gilda

Das Gericht spricht selbst von „illegalen Migranten” in seiner Begründung — und nimmt damit eine umstrittene Erzählung unkritisch auf.

Verbotsverfahren: Wer kann handeln?

AkteurMöglichkeitWahrscheinlichkeit
Bundesinnenminister Dobrindt (CSU)Kein AntragKlar nein: „wegregieren, nicht wegverbieten”
BundestagMehrheit der AbgeordnetenBräuchte auch CDU/CSU-Abgeordnete — wenige trauen sich öffentlich
BundesratMehrheit der LänderRealistischer — Schleswig-Holstein (schwarz-grün) offen; Initiative „PRÜF” von Nico Semsrott läuft

Das GFF-Gutachten (voraussichtlich Mai 2026) soll neue Grundlage schaffen — umfassender, wissenschaftlicher, mit vollständiger Datenbank.


Teil 2: Iran-Krieg — Tag 4 Update

Zeitkontext

Diese Folge wurde am 4. Kriegstag (Dienstag, 4. März 2026) aufgenommen. Zur Vorgeschichte: GCA #20 (aufgenommen vor Kriegsbeginn) hat Kai Ambos zu Völkerrecht und humanitärer Intervention befragt — damals noch hypothetisch. Vieles hat sich seitdem grundlegend verändert.

Was in den ersten Tagen passierte

  • Tag 1 (Samstag, 1. März 2026): USA und Israel beginnen umfassende Luftangriffe auf Iran — nicht einzelne Schläge, sondern systematische Bombardierung
  • Revolutionsführer Ali Khamenei am ersten Morgen getötet — CIA hatte Geheimdienstinformation über sein Treffen mit Generälen
  • Symbolträchtige Ziele: Staatsfernsehen, Revolutionsgericht (Ort der schlimmsten Todesurteile), Militärbases der Revolutionsgarden und Basij-Milizen
  • Daneben: Mädchenschule und Krankenhaus getroffen, Wohngebiete, zivile Tote

Das iranische Regime schlägt zurück

  • Angriffe auf Golfstaaten: Dubai, Bahrain, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, VAE, Jordanien, Katar
  • Emirate: 165 Raketen abgefangen, 541 Drohnen — allein bis Sonntagnachmittag
  • Angriff auf EU-Militärbasis auf Zypern (britisch)
  • Ziel: Den Preis für die USA so hoch wie möglich treiben, US-Soldaten töten, Verbündete unter Druck setzen

Die Reaktionen im Iran

Gilda berichtet von persönlichen Gesprächen und Eindrücken:

„Wir haben Angst — und wir haben zum ersten Mal Hoffnung.”

Tanzen auf den Straßen nach Khameneis Tod — auch wenn Bomben fallen. Khamenei ist für viele Iraner die personifizierte Grausamkeit eines 47 Jahre alten Systems: Hinrichtungen, Folter, Erschießungen auf Straßen, Massentötungen (Januar 2026: 10.000 Tote laut Gilda).

Das Regime kappt sofort das Internet — nicht nur zur Informationskontrolle, sondern um die Bildung von Opposition zu verhindern.

Die drei Szenarien

  1. Regimewechsel — Soldaten legen Waffen nieder, Zivilgesellschaft organisiert sich, Protestbewegung übernimmt. Arne: Kein historisches Beispiel von Regime-Change allein durch Luftangriffe. Wie soll das gehen, wenn hunderttausende bewaffnete Männer auf Befehl geschossen haben?

  2. Venezuela-Modell — Das Regime passt sich an: sagt formal zu Verhandlungen bereit, stellt Islam-Propaganda zurück, erlaubt US-Unternehmen Marktzugang. Diktatur bleibt — aber ohne Export der Revolution. Trump könnte das als Sieg verkaufen.

  3. Fortdauernde Gewalt — Regime kämpft weiter, Preis steigt für USA und Verbündete.

Trumps Rhetorik und die Doppelrolle

Trump sagte in seiner Rede: „Die Stunde der Freiheit ist gekommen — versteckt euch jetzt, dann holt ihr euch euer Land zurück.”

„Er will sozusagen sowieso als Sieger hervorgehen. Er darf nie verlieren.” — Gilda

Gildas bitterer Befund: Der Krieg ist völkerrechtswidrig. Und er könnte dennoch das Ende einer der brutalsten Diktaturen der Welt bringen. Beide Wahrheiten gleichzeitig.

„Es geht den Amis überhaupt nicht um die Menschen im Iran. Und gleichzeitig kann dieser völkerrechtswidrige Krieg dazu führen, dass dieses Land endlich frei ist, worauf Generationen schon warten.”

Deutschland: bedeutungslos

Friedrich Merz nennt es ein „Dilemma” (was es völkerrechtlich gar nicht ist), Außenminister Wadephul druckst herum. Gildas Befund: „Welche Rolle Deutschlands? Die iranische Zivilgesellschaft setzt nicht auf Deutschland.”


Faktencheck

Bestätigt: VG Köln Eilbeschluss

Das Verwaltungsgericht Köln hat im Eilverfahren (Februar/März 2026) tatsächlich entschieden, dass das BfV die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf. Der Beschluss ist kein rechtskräftiges Urteil; Beschwerde und Hauptverfahren stehen offen. Quelle: Rechtsplattform LTO

Bestätigt: Bijan Mouini und GFF

Bijan Mouini ist Jurist und leitet das Legal Team der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Er schrieb einen Kommentar für den Volksverpetzer zur VG-Köln-Entscheidung.

Vereinfacht: „Remigrations-Konzept von Martin Sellner"

Das Konzept der Remigration wird insbesondere mit Martin Sellner (Identitäre Bewegung Österreich) verbunden. Die AfD führte in ihrer Klageschrift an, das Sellner-Konzept nie geteilt zu haben — obwohl Sellner bei einem Geheimtreffen mit AfD-Funktionären sprach (Correctiv-Recherche 2024). Diese Abgrenzung ist juristisch relevant, inhaltlich aber sehr zweifelhaft.

Vereinfacht: Zahlen zu Januar-Massentötungen im Iran

Gilda nennt „10.000 Menschen ermordet” im Januar 2026. Genaue verifizierte Zahlen aus einer aktiven Konfliktzone sind schwer zu belegen; die Zahl stammt aus ihrem persönlichen Netzwerk und Medienberichten, ist aber nicht unabhängig verifiziert.


Einordnung

Was diese Folge bietet

  • Präzise juristische Einordnung des VG-Köln-Beschlusses (Eilverfahren ≠ Urteil; Verfassungsschutz-Gutachten unvollständig)
  • Verbindung: CDU/Union als rechtliches Hindernis bei AfD-Einstufung — das ist strukturell, nicht rhetorisch
  • Gildas Iran-Perspektive ist einzigartig: nicht westlich-distanziert, sondern persönlich-politisch. Die Spannung zwischen Völkerrechtswidrigkeit und Befreiungshoffnung ist real und unhintergehbar

Offene Fragen

  • GFF-Gutachten: Kommt es im Mai 2026? Was sind die Schlussfolgerungen?
  • Initiative „PRÜF” im Bundesrat: Wie viele Länder schließen sich an?
  • Iran: Welches der drei Szenarien ist eingetreten? (Stand: Tag 4 der Aufnahme)

Verbindungen

Gilda con Arne 20 — Humanitäre Intervention im Iran & Boris Palmer

Kai Ambos sprach in Folge #20 noch hypothetisch über humanitäre Intervention und Völkerrecht. Jetzt ist der Krieg Realität — seine damaligen Abwägungen bekommen neuen Kontext.

MONITOR — Irankrieg und das Ende des Völkerrechts

MONITOR analysiert dieselbe Frage strukturell: Was bedeutet es, wenn das Völkerrecht nicht mehr gilt? Gilda beschreibt, was das konkret für Menschen im Iran bedeutet.

Polarisierung als Ideologisierungsfalle

Die AfD-Debatte zeigt das Problem: Sobald „die AfD bekämpfen” zur Identität wird, wird man blind für die eigenen Schwachstellen — das unvollständige Gutachten, die CDU-Komplizenschaft, die strukturellen Justizprobleme.

Philip Manow — Autoritäre Zeiten: Die Macht der Wähler

Manow erklärt strukturell, warum Menschen AfD wählen. Gilda und Arne beschreiben, was passiert, wenn die Institutionen (Justiz, Verfassungsschutz) dieser Partei nicht gewachsen sind.

Nico Lange — Hat Trump die Kontrolle über den Iran-Krieg verloren

GCA 23 liefert den politisch-medialen Iran-Kontext; Lange die strategische Tiefenanalyse: Area Denial, Kish-Insel-Plan, Ukraine-Konsequenzen. Zusammen ergibt sich ein vollständiges Bild des Konflikts drei Wochen nach Kriegsbeginn.

Sternstunde Philosophie — Der Iran-Krieg und die Geopolitik der Gegenwart

Sirus Schyek (Historiker, Genf) und Kamran Safiarian (ZDF-Journalist) — beide mit iranischen Wurzeln — analysieren denselben Konflikt aus persönlicher und historischer Perspektive: das ethisch-moralische Dilemma (böses Regime vs. Völkerrechtsbruch), die Sicherheitsdilemma-Spirale seit 2003, humanitäre Lage und Szenarien.