Gedankenraum
DenkerVita·4. Oktober 2026

Henrike von Scheliha — DenkerVita

„Großzügigkeit ist keine rechtliche Kategorie“: Henrike von Scheliha entwirft einen Zukunftsrat junger Menschen, den das Parlament anhören und begründet überstimmen muss.

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Künstlerhand: Henri Matisse — Scherenschnitte aus gouachiertem Papier, flache leuchtende Formen auf Weiß.

Warum: In einer Freiburger Kita, erzählt von Scheliha, wählen die Kinder mit Murmeln, ob es in den Wald oder ins Schwimmbad geht. Das ist ihr Gedanke im Kleinsten: Beteiligung als Verfahren, das jeder versteht. Matisse hat im Alter mit der Schere gezeichnet, so einfach, dass ein Kind es lesen kann, und so genau, dass nichts fehlt. Kinderhände in vielen Hautfarben werfen Murmeln in drei Schalen; Blätter und Wellen deuten Wald und Wasser an.

Prompt: Henri Matisse paper cut-out style, 1200x500 wide banner, flat bold shapes of gouache-painted paper on a white ground, vivid but harmonious colors: emerald green, cobalt blue, warm orange, pink. Three large simple bowls stand side by side; several small children's hands, cut from paper in different skin tones, reach in from the top edge and drop round marbles into them. The green bowl on the left is visibly fuller than the others. Around the bowls float a few playful leaf and wave shapes in Matisse's manner, suggesting a forest and water. Joyful, rhythmic, simple. No text, no letters, no signature, no monogram, no photorealism.

Biographischer Snapshot

Wer spricht?

Henrike von Scheliha — deutsche Rechtswissenschaftlerin, seit Juni 2024 Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht, insbesondere Familien- und Erbrecht, an der Bucerius Law School in Hamburg. Studium in Köln und Paris (Panthéon-Sorbonne), Promotion 2019 in Köln über Selbstbestimmung bei der rechtlichen Elternschaft im deutsch-französischen Vergleich, danach wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht im Dezernat von Bundesverfassungsrichter Henning Radtke. Sie forscht dort, wo das Recht am Anfang und am Ende des Lebens über Selbstbestimmung entscheidet: Abstammung, Kinderrechte, reproduktive Rechte, Testierfreiheit. Öffentlich bekannt geworden ist sie mit einem Vorschlag aus dem Staatsorganisationsrecht, dem Zukunftsrat, einem Gremium junger Menschen, das bei Gesetzen mit Zukunftsfolgen gehört werden muss.

Wichtigste Arbeiten: Familiäre Autonomie und autonome Familie (Dissertation, 2019), „Zukunftsrat – Stimme der Zukunft bei Entscheidungen der Gegenwart“ (ZRP 2025), „Die Bedürfnisse künftiger Generationen vor dem Conseil constitutionnel“ (JZ 2023, mit Philipp Overkamp), Arbeiten zu reproduktiver Gerechtigkeit (mit Dana-Sophia Valentiner und Anne-Kristin Kuhnt) Kernkonzepte: Recht auf Zukunft als verfassungsrechtliche Leitlinie, prozedurale vor materieller Generationengerechtigkeit, Zukunftsrat mit Anhörung, Stellungnahme und Begründungspflicht, Kinder als Rechtsträgerinnen, Minderheitenschutz statt Großzügigkeit


Biografie

Köln und Paris (bis 2017): Nach dem Abitur war für Henrike von Scheliha schnell klar, dass es Jura werden sollte: ein Fach, das mit Sprache arbeitet, gesellschaftlich zählt und ins Ausland führt, „als Basis unserer Gesellschaft“, wie sie im Rückblick sagt. Sie studiert im deutsch-französischen Studiengang der Universität zu Köln und der Université Paris I (Panthéon-Sorbonne) und legt 2017 das Erste Staatsexamen ab. Die französische Rechtsordnung bleibt ihr zweites Bezugssystem.

Die Familie als Rechtsfrage (2017–2021): Am Kölner Lehrstuhl von Barbara Dauner-Lieb schreibt sie ihre Dissertation, mit der sie 2019 promoviert wird: Familiäre Autonomie und autonome Familie. Die Selbstbestimmung bei der rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung im deutsch-französischen Vergleich (Nomos 2019). Gefragt wird, wie weit Menschen selbst bestimmen dürfen, wer rechtlich Mutter oder Vater eines Kindes ist, und wo das Recht dem Grenzen zieht. Schon 2018 schreibt sie mit Paula Fischer auf dem Verfassungsblog über den Streit um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB). Das Referendariat führt sie nach Köln und Brüssel, 2021 folgt das Zweite Staatsexamen.

Karlsruhe (bis 2024): Als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Dezernat von Henning Radtke arbeitet sie danach am Bundesverfassungsgericht, in den Jahren nach dem Klimabeschluss von 2021, als das Gericht auch über den Nachtragshaushalt (2023) entschied. 2023 erscheint ihr Aufsatz mit Philipp Overkamp in der JuristenZeitung: Die beiden fragen, ob der französische Conseil constitutionnel mit seiner Entscheidung Nr. 2022-843 DC einen „französischen Klimabeschluss“ gefällt hat. Die künftigen Generationen sind damit früh ihr Thema, rechtsvergleichend gedacht.

Hamburg (seit 2024): Im Juni 2024 übernimmt sie die Juniorprofessur an der Bucerius Law School. Im selben Jahr gründet sie mit zwei Kolleginnen das interdisziplinäre Forschungsnetzwerk ReproGerecht; mit der Verfassungsrechtlerin Dana-Sophia Valentiner und Anne-Kristin Kuhnt schreibt sie über „reproduktive Ungerechtigkeit“ in Deutschland (Verfassungsblog 2025, MedR 2026). Sie gibt die Festschrift für ihre Doktormutter Barbara Dauner-Lieb mit heraus (2025) und tritt im Januar 2026 als Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestags zur Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung auf.

Der Zukunftsrat (seit 2025): Parallel entwickelt sie den Vorschlag, mit dem sie über die Fachwelt hinaus bekannt wird. Im Frühjahr 2025 stellt sie ihn in der Zeitschrift für Rechtspolitik vor, in Interviews mit taz FUTURZWEI und ZEIT Online und im Podcast des Bürgerrats Bildung und Lernen. Das Bundesjugendkuratorium dankt ihr in seinen Empfehlungen für die Legislatur 2025–2029 ausdrücklich für die Perspektive des Zukunftsrats. Den Soziologen Aladin El-Mafaalani lernt sie über das Thema kennen. Er hielt die Idee zuerst für unernst und war, wie sie auf der Bühne erzählt, „richtig sauer“. Ein Jahr später widmet er dem Zukunftsrat einen eigenen Abschnitt in Kinder – Minderheit ohne Schutz (2025, mit Sebastian Kurtenbach und Klaus Peter Strohmeier). Inzwischen arbeiten beide über ihre Hochschulen zusammen. Im August 2026 stellen sie das Konzept gemeinsam auf der Utopie-Konferenz der Leuphana Universität Lüneburg vor.


Publikationen & öffentliche Arbeit

TitelJahrBeschreibung
Familiäre Autonomie und autonome Familie2019Die Dissertation (Nomos): wie weit Selbstbestimmung bei der rechtlichen Zuordnung von Eltern und Kind reicht, im Vergleich von Deutschland und Frankreich. Auch digital bei Nomos, doi:10.5771/9783748902041.
„Zukunftsrat – Stimme der Zukunft bei Entscheidungen der Gegenwart“2025Zeitschrift für Rechtspolitik 58 (2025), Heft 4, S. 121–125. Der Grundtext zum Zukunftsrat: Anhörung, Stellungnahme, Begründungspflicht.
Die Bedürfnisse künftiger Generationen vor dem Conseil constitutionnel2023Mit Philipp Overkamp, JuristenZeitung 78 (2023), S. 630–639: Die Décision Nr. 2022-843 DC als „französischer Klimabeschluss“?
Zwischen Anspruch und Wirklichkeit – wie die Diversität von Familien das Erbrecht herausfordert2024JuristenZeitung: Patchwork, Regenbogen- und Mehrelternfamilien treffen auf ein Erbrecht, das an der Kernfamilie gebaut wurde.
Abstrakt-generell oder konkret-individuell2024Beitrag in Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (De Gruyter).
Reproduktive Ungerechtigkeit: Nachholbedarf auch in Deutschland2025Mit Anne-Kristin Kuhnt und Dana-Sophia Valentiner, Verfassungsblog: Reproductive Justice als Rahmen, der strukturelle Ursachen statt nur Freiheitseingriffe sieht.
Egg Donation in Germany2025Social Inclusion 13 (open access): wie das deutsche Recht mit dem Verbot der Eizellspende die reproduktive Autonomie von Frauen behandelt.
Zwischen Wunsch und Wirklichkeit: Reproduktive Gerechtigkeit als Konzept für ein „Recht der Reproduktion“2026Mit Dana-Sophia Valentiner und Anne-Kristin Kuhnt, Medizinrecht 44 (2026), S. 317–323.
Stellungnahme zur Vaterschaftsanfechtung2026Schriftliche Stellungnahme als Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestags (Ausschussdrucksache 21(6)48d, 12.01.2026).
Alles verfassungswidrig? Wie das BVerfG beim Werbeverbot für Abtreibung zum Rosinenpicken einlädt2018Mit Paula Fischer, Verfassungsblog: wer im Streit um § 219a StGB das Grundgesetz wirklich auf seiner Seite hat.

Interviews zum Zukunftsrat: „Alle Menschen unter 30“ (taz FUTURZWEI, 31.03.2025) · „Wir müssen die junge Generation stärker einbeziehen“ (ZEIT Online, Interview Heinrich Wefing, 08.04.2025)

Das Buch, das den Zukunftsrat aufnimmt: Kinder – Minderheit ohne Schutz. Aufwachsen in der alternden Gesellschaft von Aladin El-Mafaalani, Sebastian Kurtenbach und Klaus Peter Strohmeier (Kiepenheuer & Witsch 2025, nominiert für den Deutschen Sachbuchpreis 2025).

Profil: Bucerius Law School · Netzwerk: ReproGerecht


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Kernthesen

  1. Großzügigkeit ist keine rechtliche Kategorie. Bei Kindern klingt Großzügigkeit sympathisch: Erwachsene hören zu, schaffen Räume, beziehen ein. Für eine Minderheit ist sie trotzdem der falsche Grund. Minderheitenschutz heißt rechtlich, dass eine Gruppe berücksichtigt wird, weil sie Rechte hat und Verfahren, in denen sie sie geltend machen kann, nicht weil die Mehrheit gerade freundlich ist. Verfahren klingen technischer und weniger warm, aber sie sind verlässlicher, gerade dann, wenn Beteiligung stört, verlangsamt oder kostet.
  2. Kinder sind Rechtsträgerinnen, nicht nur Schutzobjekte. Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention und fast wortgleich Artikel 24 der EU-Grundrechtecharta geben Kindern das Recht, in eigenen Angelegenheiten gehört zu werden, mit wachsendem Gewicht nach Alter und Reife. Schutz und Beteiligung sind darum keine Gegensätze; Beteiligung ist Teil einer Rechtsordnung, die Kinder ernst nimmt, gerade weil sie verletzlich sind.
  3. Es gibt ein Recht auf Zukunft, als Leitlinie, nicht als fertiges Grundrecht. Der Klimabeschluss von 2021 verbietet, Freiheitslasten einseitig in die Zukunft zu schieben. Dieselbe Idee findet sie in Art. 20a GG, im Anspruch der Schuldenbremse und in der Zukunftsdimension von Demokratie- und Sozialstaatsprinzip. Freiheit braucht reale Handlungsmöglichkeiten: Wer heute die Kläranlage nicht saniert, zwingt die Menschen von morgen, Trinkwasser zu kaufen.
  4. Ausgestalten muss das der Gesetzgeber, und dort sitzt die Zukunft nicht mit am Tisch. Aus dem Urteil zum Nachtragshaushalt liest sie, dass sowohl das Sparen als auch das Investieren künftige Freiheit schützen kann. Die Abwägung gehört dem Parlament, Karlsruhe greift erst bei Mindeststandards ein. Daraus folgt ihre These: Materielle Generationengerechtigkeit entsteht nur über prozedurale, also darüber, dass die Betroffenen am Verfahren beteiligt sind.
  5. Der Zukunftsrat: angehört werden, Stellung nehmen, eine Begründung erzwingen. Auf Bundesebene 20 bis 25 junge Menschen zwischen 18 und 30, auf Landesebene ab 16, vielfältig zusammengesetzt, mittelbar legitimiert, etwa abwechselnd gewählt von Bundestag und Bundesrat; für einen Hamburger Pilotversuch war in der ersten Runde das Los vorgesehen. Der Rat beschließt keine Gesetze und ist keine dritte Kammer. Weicht das Parlament von seiner Stellungnahme ab, muss es das begründen. Weitergehende Rechte wie ein aufschiebendes Veto brauchen eine stärkere demokratische Rückbindung. Auf kommunaler Ebene reicht oft eine Satzungsänderung; für Köln und Hamburg hat sie das durchgespielt.
  6. Wahlalter senken ja, Elternwahlrecht nein, und beides ersetzt den Rat nicht. Eine Senkung des Wahlalters hält sie für sehr wichtig; ein Familien- oder Elternwahlrecht verstößt nach ihrer Einschätzung höchstwahrscheinlich gegen die Wahlrechtsgrundsätze. Auch ein niedrigeres Wahlalter lässt die Logik kurzer Wahlperioden unberührt. Umgekehrt ersetzt der Zukunftsrat keine unmittelbare Beteiligung von Kindern in Kita, Schule, Kommune oder Familiengericht. Sonst würden wieder Ältere über Kinder sprechen, ohne sie einzubeziehen.

Politische Einordnung

Von Scheliha argumentiert als Verfassungs- und Familienrechtlerin, nicht als Parteipolitikerin; eine Parteibindung ist nicht bekannt. Ihr Ansatz ist reformerisch innerhalb des Grundgesetzes: Das Parlament soll entscheiden wie bisher, nur der Weg zur Entscheidung soll sich ändern. Darin liegt die Pointe gegenüber radikaleren Vorschlägen wie Elternwahlrecht, Jugendquoten oder einem gewichteten Wahlrecht, wie es El-Mafaalani ins Gespräch gebracht hat. In der Sache steht sie Positionen nahe, die man links der Mitte verortet: reproduktive Gerechtigkeit mit intersektionalem Blick, Kritik an der Priorisierung der Älteren in der Pandemie, die Lesart, dass auch kreditfinanzierte Investitionen künftige Freiheit schützen können. Offen bleibt, wie ein Rat aus 25 Menschen die Vielfalt einer ganzen Generation abbilden soll und ob eine Begründungspflicht mehr erzeugt als Begründungsprosa. Beides benennt sie selbst als die schwierigsten praktischen Fragen.


Verbindungen zu anderen Denkern

→ Aladin El-Mafaalani

Er liefert den soziologischen Befund, sie die Rechtsfrage, die daraus folgt. El-Mafaalani beschreibt Kinder als kleinste und am schlechtesten vertretene Gruppe einer alternden Gesellschaft; von Scheliha fragt, was das Recht dann verlangt. Ihr Streit um die Großzügigkeit ist echt: Er meint, ohne großzügige Mehrheiten komme so ein Rat nie zustande, sie hält das Wort für eine Gefahr, weil es einen Rechtsanspruch zur Gnade macht. Am Ende gibt sie ihm halb recht: Für den Anfang brauche man „politische Buddies“, also doch ein wenig Großzügigkeit.

→ Dana-Sophia Valentiner

Die Hamburger Verfassungsrechtlerin ist ihre Mitautorin im Netzwerk ReproGerecht. Beide denken Grundrechte von der Selbstbestimmung her und fragen nach den strukturellen Bedingungen, unter denen Freiheit tatsächlich ausgeübt werden kann. Beim Zukunftsrat wendet von Scheliha denselben Gedanken auf die Zeit an: Ein Recht, dessen Voraussetzungen verbraucht sind, steht nur noch auf dem Papier.

→ Alexander Thiele

Thiele vertrat die Bundesregierung im Verfahren um den Nachtragshaushalt und verlor. Von Scheliha liest dasselbe Urteil als Auftrag an den Gesetzgeber: Sparen und Investieren lassen sich beide mit der Freiheit künftiger Generationen begründen, also muss das Parlament abwägen. Thiele streitet über das Ergebnis dieser Abwägung, von Scheliha darüber, wer am Tisch sitzt, wenn sie stattfindet.

→ Maja Göpel

Göpel will Entscheidungen danach gewichten, ob sie unumkehrbare Folgen haben. Von Scheliha teilt die Sorge, dass heutige Mehrheiten künftigen die Spielräume nehmen, misstraut aber einem materiellen Kriterium, über das ohnehin gestritten wird. Sie setzt eine Stufe früher an, beim Verfahren: nicht festlegen, was generationengerecht ist, sondern sicherstellen, dass die Jungen mitreden, wenn es verhandelt wird.

→ Helen Keller

Die Zürcher Völkerrechtlerin verteidigt das Klimaseniorinnen-Urteil des Straßburger Gerichtshofs, von Scheliha hat mit dem „französischen Klimabeschluss“ des Conseil constitutionnel den Vergleichsfall bearbeitet. Beide sehen Gerichte als Hüter der Zukunft, die durchsetzen, was die Politik aufschiebt. Von Scheliha zieht daraus aber die vorsichtigere Lehre: Die Gerichte setzen nur die Grenzen, die eigentliche Arbeit muss im Parlament geschehen.

→ Barbara Bleisch

Auf derselben Utopie-Konferenz nennt Bleisch es Etikettenschwindel, wenn „großzügig“ heißt, worauf andere einen Anspruch haben; von Scheliha sagt dasselbe als Juristin über die Beteiligungsrechte von Kindern. Bleisch sucht die Großzügigkeit jenseits des Geschuldeten, von Scheliha will, dass Kinder gar nicht erst auf sie angewiesen sind.


Cortex-Notes

Im Bestand

Henrike von Scheliha und…Aladin El-MafaalaniDenkerVitaDana-Sophia ValentinerDenkerVitaAlexander ThieleDenkerVitaMaja GöpelDenkerVitaHelen KellerDenkerVitaBarbara BleischDenkerVitaGöpel, Bleisch,…Verhärten. Überall. Und nun?

acht gedachte Verweise

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