GedankenraumHenrike von Scheliha und Aladin El-Mafaalani — Minderheitenschutz für Kinder?
Kinder waren immer Außenseiter, aber früher waren sie die Mehrheit. Eine Verfassungsjuristin will ihnen Gehör verschaffen, das nicht von der Großzügigkeit der Alten abhängt.
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Künstlerhand: Norman Rockwell — warmer illustrativer Realismus, Öl, Nachmittagslicht, in der Art seines Freedom of Speech (1943).
Warum: Rockwells berühmtestes Bild zeigt einen Arbeiter, der in einer Bürgerversammlung aufsteht und spricht, während die Honoratioren zu ihm aufsehen. Hier ist es umgekehrt: In einem Saal voller grauer Köpfe steht ein Mädchen auf der Bank und liest von einem Zettel, und die Alten hören zu, einer nimmt die Brille ab, eine hört auf zu stricken. Genau das ist der Zukunftsrat: Er entscheidet nichts, aber er wird gehört.
Prompt: Norman Rockwell oil painting, 1200x500 wide banner, warm illustrative realism in the manner of his Freedom of Speech, but reversed: a crowded wooden town hall meeting room full of grey-haired elderly men and women in coats sitting on rows of benches, all turned toward one figure. In the middle of the room a girl of about eleven in a plain sweater stands up on her bench, holding a folded sheet of paper, speaking calmly and clearly. The adults listen: some lean forward, one old man takes off his glasses, a woman in the front row has stopped knitting. Soft afternoon light from tall windows, muted browns, warm ochres, faded blues. Stylized painterly faces seen mostly from behind and in profile, no text on the paper, no flags, no signature, no monogram, no photorealism.
Kinder waren immer Außenseiter, aber früher waren sie die Mehrheit, und an einer Mehrheit kommt keine Politik vorbei. Heute sind sie die kleinste Gruppe, ihre Eltern auch, und bald stellen Rentnerinnen und Rentner die größte Wählergruppe. Die Verfassungsjuristin Henrike von Scheliha will darauf nicht mit der Hoffnung auf Großzügigkeit antworten, sondern mit einem Verfahren: einem Zukunftsrat junger Menschen, den das Parlament anhören muss und dem es Gründe schuldet, wenn es ihm nicht folgt. Aladin El-Mafaalani liefert die Demografie dazu und einen Satz, der wehtut: Die autoritärsten Familien Deutschlands ließen ihre Kinder mehr mitentscheiden als die durchschnittliche Grundschule.
Quelle: Henrike von Scheliha & Aladin El-Mafaalani: Minderheitenschutz für Kinder? — Utopie-Konferenz 2026 „Großzügigkeit, eine Utopie?“, Leuphana Universität Lüneburg (26.–28.08.2026), 78 Min.
Henrike von Scheliha — Rechtswissenschaftlerin, seit 2024 Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht, insbesondere Familien- und Erbrecht, an der Bucerius Law School in Hamburg. Studierte in Köln und Paris, promovierte 2019 über Selbstbestimmung bei der rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung und war danach wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht. Ihr Vorschlag eines Zukunftsrats erschien 2025 in der Zeitschrift für Rechtspolitik.
Aladin El-Mafaalani (1978, Datteln) — Migrations- und Bildungssoziologe an der TU Dortmund, Gastgeber der Konferenz. Hat mit Kolleginnen und Kollegen ein Buch über Kindheit in der alternden Gesellschaft geschrieben und kooperiert mit von Scheliha über beide Hochschulen hinweg.
Eine Juristin auf der Utopiekonferenz
0:01 — El-Mafaalani kündigt seinen Gast mit einem Augenzwinkern an: eine Juristin, auf einer Utopiekonferenz, einer Zunft, die nicht gerade für Utopien bekannt ist. Gerade darum hat er sie eingeladen. Wenn eine Verfassungsjuristin sagt, etwas sei möglich, kann man nicht mehr so leicht „geht nicht“ sagen. 3:02 Dann gesteht er, dass er selbst zuerst dagegen war. Als er den Vorschlag zum ersten Mal hörte, dachte er, das könne nicht ihr Ernst sein, und sie noch Juristin. „Er war richtig sauer“, wirft sie ein. Ein Jahr später schrieb er ein Buch, in dem dem Vorschlag ein ganzer Abschnitt gewidmet ist, und heute arbeiten beide über ihre Hochschulen zusammen.
Die kleine Szene sagt mehr über den Abend, als sie zunächst scheint. Hier wirbt keiner für eine Idee, die ihm sofort einleuchtete. El-Mafaalani ist zu ihr gekommen, weil er, wie er sagt, keine andere und schon gar keine realistischere Variante sieht. Dass ein Skeptiker zum Fürsprecher wurde, ist für ein Publikum, das Utopien gern sofort glaubt, das ehrlichere Argument.
Von der Mehrheit zur kleinsten Gruppe
4:36 — El-Mafaalani beginnt mit der Demografie, wie schon beim taz lab 2025, diesmal knapper und schärfer. Der Soziologe Franz-Xaver Kaufmann nannte Kinder schon 1980 „strukturelle Außenseiter“, Klaus Peter Strohmeier hat den Gedanken weitergeführt: Sie gehören nicht dazu, sie entscheiden nicht mit. Das galt früher sogar mehr als heute. Aber damals waren sie die Mehrheit.
„Sie hatte zwar keine eigene Stimme, aber sie waren überall und immer sichtbar.“8:24
Hören — 8:24
9:09 — Als 1964 der geburtenstärkste Jahrgang der Nachkriegszeit geboren wurde, rechnete man in Bonn nach, wie viele Jugendliche das in zehn Jahren sein würden, und bekam Angst. Daraus kamen Bildungsreform, Bundesjugendkuratorium, Deutsches Jugendinstitut, und alles kam zehn Jahre zu spät: Die Boomer saßen mit vierzig in einer Klasse, und die Kinder der Siebziger erbten eine Infrastruktur, die für die großen Jahrgänge gebaut war. El-Mafaalani gehört selbst zu diesen Überversorgten.
12:13 — Heute sind Kinder die kleinste Gruppe, und mit ihnen die Eltern, die ihre Interessen mitwählen könnten (Faktencheck: vereinfacht). Unter den Eltern sind zudem überdurchschnittlich viele ohne deutschen Pass, also ohne Wahlrecht. Daraus erklärt er, warum PISA 2001 einen Alarm auslöste und die schlechtere Studie von 2022 nicht (Faktencheck: vereinfacht): 2001 war der Jahrgang 1964 siebenunddreißig, er hatte selbst Kinder in der Schule. Heute ist er über sechzig. 19:07 Jedes Jahr gehen doppelt so viele Menschen in Rente, wie eingeschult werden (Faktencheck: falsch). Ein Sechsjähriger steht heute so weit vom Schwerpunkt der Gesellschaft entfernt wie nie zuvor, und in zehn Jahren, wenn der größte Jahrgang zweiundsiebzig ist, noch weiter.
Das Argument ist strukturell, und darin liegt seine Kraft. Es braucht keinen bösen Willen, um Kinder zu übersehen; es genügt eine Demokratie, die auf Mehrheiten hört, in einer Gesellschaft, in der die Mehrheit grau wird.
Warum die Großeltern nicht reichen
15:18 — Der naheliegende Einwand: Die Großeltern denken doch an ihre Enkel. El-Mafaalani hält das für das Letzte, woran man glauben dürfe. Erstens werden rund vierzig Prozent des großen Jahrgangs nie Großeltern, weil sie keine Kinder haben oder ihre Kinder keine bekommen (Faktencheck: nicht eindeutig belegt). Zweitens das härtere Argument:
„Wie kann eigentlich 6000 Jahre das Patriarchat aufrechterhalten werden, wenn Leute, die man lieb hat, unterdrückt werden?“17:35
Hören — 17:35
Jeder Mann hat eine Mutter, und trotzdem hat die Liebe die Unterdrückung nie verhindert. 18:20 Sobald Zeit, Geld und Gewissheit knapp werden, und das werden sie, mit Renten und Pflege, handeln Menschen schnell, impulsiv, intuitiv, und je mehr sie das tun, desto weniger denken sie an die, die weit weg sind, auch altersmäßig. In der Pandemie habe das „katastrophal nicht funktioniert“.
Der Satz über das Patriarchat ist zugespitzt, aber er trifft einen wunden Punkt in jeder Hoffnung auf Stellvertretung. Wer die Interessen einer Gruppe den Wohlmeinenden einer anderen anvertraut, verlässt sich auf eine Tugend, die in Krisen als erste nachgibt.
Großzügigkeit ist keine Rechtskategorie
22:57 — Von Scheliha holt ihre Zettel hervor, damit sie sich nicht verhaspelt, und widerspricht zuerst dem Motto der Konferenz. Großzügigkeit ist keine rechtliche Kategorie. Bei Kindern klinge sie sympathisch, Erwachsene seien großzügig, wenn sie zuhören und Räume schaffen.
„Und Minderheitenschutz darf nicht von Großzügigkeit abhängen.“25:14
Im Gespräch — 25:14
Minderheitenschutz heißt rechtlich, dass eine Gruppe berücksichtigt wird, weil sie Rechte hat und Verfahren, um sie einzubringen, nicht weil die Mehrheit gerade freundlich gestimmt ist. 26:00 Kinder sind keine bloßen Schutzobjekte, sie tragen eigene Rechte: auf Entwicklung, Bildung, Schutz und Beteiligung. Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention und fast wortgleich Artikel 24 der EU-Grundrechtecharta verlangen, dass Kinder, die sich eine Meinung bilden können, in allen sie betreffenden Angelegenheiten gehört werden und ihre Meinung nach Alter und Reife berücksichtigt wird. Schutz und Beteiligung sind darum keine Gegensätze, Beteiligung gehört zu einer Rechtsordnung, die Kinder gerade deshalb ernst nimmt, weil sie verletzlich sind.
Hier liegt der Kern des Abends, und er antwortet direkt auf das Quartett am letzten Konferenztag, in dem El-Mafaalani sie zitierte. Wer „großzügig“ sagt, macht aus einem Anspruch eine Gnade. Bleisch würde ergänzen: Die Großzügigkeit beginnt erst dort, wo das Recht aufhört.
Ein Recht auf Zukunft
28:16 — Dann der juristische Schritt. Entscheidungen über Haushalt, Infrastruktur, Klima, Rente betreffen Kinder besonders lange. Von Scheliha liest aus der Verfassung, untechnisch gesprochen, ein Recht auf Zukunft: keine fertige Norm, eine Leitlinie. Der Staat darf die Voraussetzungen künftiger Freiheit nicht einfach verbrauchen. 29:48 Ihre Bilder sind handfest: Die Rechte bleiben formal bestehen, aber man muss den Bus nehmen, der noch fährt, Trinkwasser kaufen, weil das Leitungswasser nicht mehr trinkbar ist, in die Klinik zwei Stunden entfernt fahren, weil die nahe geschlossen wurde.
30:34 — Diesen Gedanken hat das Bundesverfassungsgericht im Klimabeschluss stark gemacht: Freiheitslasten dürfen nicht einseitig in die Zukunft verschoben werden. Er reicht für sie über das Klima hinaus. Sie findet ihn auch in Art. 20a GG, im Anspruch der Schuldenbremse, Spielräume für künftige Generationen zu sichern, und im Demokratie- und Sozialstaatsprinzip. 32:52 Entscheidend ist ihr nächster Satz, gewonnen aus dem Urteil zum Nachtragshaushalt: Dieses Recht auszugestalten, ist Aufgabe des Gesetzgebers, nicht des Gerichts. Man kann Freiheit schützen, indem man Schulden vermeidet, oder indem man in Schulen, Bahnhöfe und Kliniken investiert. Das ist eine politische Abwägung, und sie gehört ins Parlament.
Damit verschiebt sie die Frage elegant. Sie will kein Gericht, das künftige Generationen gegen die Politik verteidigt. Sie will, dass die Zukunft in der Politik selbst eine Stimme hat. Es ist die Antwort auf Schmitts Frage aus dem Quartett, ob man es aushält, wenn die Gegenseite die Verfassung benutzt: Wer das Verfahren ändert statt das Ergebnis festzuschreiben, braucht diese Angst nicht zu haben (→ Nachbesprechung dort).
Der Zukunftsrat
35:53 — Von Scheliha geht die Möglichkeiten durch. Das Wahlalter senken: dafür ist sie, sehr. Ein Familien- oder Elternwahlrecht: nein, es verstößt höchstwahrscheinlich gegen die Wahlgrundsätze. Jugendquoten, eine neue Verfassungsnorm, Verbände als Anwälte der Zukunft: alles diskutabel. Sie greift den Zukunftsrat heraus, weil er an einer anderen Stelle ansetzt. Die Ergebnisse, wie viel Klimaschutz oder Rente gerecht ist, bleiben umstritten, und das sollen sie in einer Demokratie auch. 37:24 Ihr Punkt liegt davor, im Verfahren: prozedurale Generationengerechtigkeit.
38:54 — Der Rat, wie sie ihn skizziert: auf Bundesebene 20 bis 25 Menschen zwischen 18 und 30, in den Ländern ab 16. Er beschließt keine Gesetze, er ist keine dritte Kammer. Er braucht drei Dinge. Er wird angehört, und zwar bevor alles entschieden ist. Er nimmt Stellung, unterstützt von Sachverständigen wie das Parlament auch. Und das Parlament muss sich mit der Stellungnahme befassen und begründen, wenn es abweicht.
„Dann wird Zukunft eben nicht nur behauptet, sondern Zukunft wird begründet mitgedacht.“40:26
Im Gespräch — 40:26
Weiter ginge ein aufschiebendes Veto, mit dem der Rat ein Vorhaben in die Ausschüsse zurückschicken könnte, aber dafür bräuchte es auf Bundesebene eine Grundgesetzänderung und eine stärkere Legitimation. Gewählt würden die Mitglieder auf Bewerbung, abwechselnd von Bundestag und Bundesrat; in einem Hamburger Pilotprojekt war ein Losverfahren geplant. 41:11 Die Zusammensetzung müsse vielfältig sein, sonst produziere ein Rat aus rhetorisch gewandten, bildungsnahen Jugendlichen nur neue Ungleichheit. Und er ersetzt keine Beteiligung von Kindern in Kita, Schule, Verein, Familiengericht; sonst würde man denselben Fehler machen, den sie kritisiert: Ältere sprechen über Kinder, ohne sie zu fragen.
Verfahren, sagt sie am Ende, klingen technisch und kälter als Großzügigkeit. Sie sind dafür verlässlicher, und sie wirken auch dann, wenn Beteiligung stört, verlangsamt oder Kosten verursacht.
Der Rat soll nichts entscheiden und nichts blockieren, nur Gründe erzwingen. Reicht eine Begründungspflicht, um Politik zu verändern — oder lernt eine Verwaltung schnell, Begründungen zu schreiben, die niemand liest?
Der Personalrat und die kleinen Knirpse
46:28 — El-Mafaalani würde viel jünger ansetzen, ab vierzehn, eigentlich ab zehn. Das Wahlalter zu senken, ändere an der Gewichtung nichts: Aus einem Durchschnittsalter der Wählenden von Mitte fünfzig werde Mitte fünfzig. Der Rat wirke anders, und er vergleicht ihn mit einem Personalrat:
„Dieses Gremium kann nicht alles komplett aufhalten, aber die können Blödsinn ansprechen. Das führt dazu, dass man den Blödsinn gar nicht erst macht.“48:46
Im Gespräch — 48:46
Er malt die Szene aus: der Kanzler, der vor Kindern mit klugen Fragen erklären muss, warum um drei Uhr nachts kein besserer Kompromiss möglich war. Dazu kommt die Selbstwirksamkeit, wenn junge Menschen sehen, dass das ganze Land über ihre Vertreter spricht. Die Pandemiepolitik wäre anders gelaufen, ist er sicher, hätte man sie einmal mit Grundschülern durchsprechen müssen. Von Scheliha ergänzt die Schulschließungen: Kinder sagten, es tue ihnen nicht gut, niemand hörte zu, und Jahre später kamen die Studien zu psychischen Erkrankungen und häuslicher Gewalt. 51:48 Diese Jahrgänge sitzen heute in ihrem Hörsaal.
58:41 — Ein zweiter Vorschlag aus seinem Buch kostet keinen Cent: Jede Umfrage soll das Ergebnis der Jungen gesondert ausweisen. Deutschland ist für Waffenlieferungen, die Jungen sind dagegen; Deutschland steht auf der Seite Israels, die Jungen nicht (Faktencheck: vereinfacht). Er sagt ausdrücklich, damit stehe nicht fest, wer recht hat. Es gehe darum zu sehen, dass die, die noch lange hier leben, oft anderer Meinung sind als die Babyboomer, die jede Umfrage entscheiden.
69:16 — Und eine bittere Erfahrung: Er saß im Bundesjugendkuratorium, einem gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsgremium der Bundesregierung, voller Menschen mit zwei akademischen Titeln. „Keiner hat auf uns gehört.“ Bestenfalls nahm man ein Argument, das zur ohnehin getroffenen Entscheidung passte. Darum setzt er auf die Öffentlichkeit, auf ein Hearing wie im US-Senat, live übertragen, in dem Jugendliche Politiker löchern.
Zwischen den beiden liegt hier ein leiser, aufschlussreicher Unterschied. Von Scheliha baut ein Verfahren mit Rechten, El-Mafaalani misstraut genau dieser Art von Gremium aus eigener Erfahrung und setzt auf Bilder und Öffentlichkeit. Ihr Vorschlag lebt davon, dass Pflichten wirken. Seiner davon, dass sie es oft nicht tun.
Publikumsfragen
El-Mafaalani zählt sieben Hände und nimmt sie alle dran, auch über die Zeit hinaus. Die Fragen sind praktisch, und zweimal treffen sie den empfindlichsten Punkt des Vorschlags.
Was ist mit den Ungeborenen? 52:33 — Ein Zuhörer: Kinder decken die nächsten neunzig Jahre ab, aber der Klimawandel verlangt vielleicht Entscheidungen für zweihundert. El-Mafaalani: Bisher denken wir in Vierjahresrhythmen, und ihm reichen achtzig, neunzig nicht. Von Scheliha unterscheidet: Kinder sind Rechtsträger, Ungeborene nicht. Für künftige Generationen gibt es im Völker-, Umwelt- und Klimarecht Zielvorgaben, aber sie brauchen weiter Anwälte, Verbände, Sachverständige. Und über zweihundert Jahre lässt sich wenig sicher prognostizieren; beim CO₂-Budget konnte das Gericht rechnen, bei Finanz- oder Geopolitik nicht.
Macht ohne Sanktion — und die jungen AfD-Wähler? 56:22 — Eine frühere Gleichstellungsbeauftragte: Ohne Sanktionsmöglichkeit wird es nichts. Aber mit Macht wird der Rat relevant, und unter den jungen Wählern seien gerade junge Männer AfD-Wähler, die sich im Internet aus „allem Mist“ informieren. Von Scheliha: Es geht nicht um richtige oder falsche Entscheidungen, aber die Gefahr ist da; der Rat muss in politische Bildung und Demokratiebildung eingebettet sein, sonst funktioniert er nicht.
Was sagen die Jungen selbst? 60:12 — Junge Menschen reagieren durchweg positiv und diskutieren sofort Details: Bewerbung, Diversität, Amtszeit, Wiederwahl. Bei Älteren, oft mit politischer Erfahrung, kommt sie gar nicht so weit. Dort hört sie schon bei den Prämissen: Die Gesellschaft altert nicht, Kinder werden doch beteiligt, die Parteien geben sich Mühe.
Müssen nicht Politiker mit am Tisch sitzen? 62:28 — Ein Zuhörer erinnert an Florence Gaub, die auf derselben Konferenz vor zwei Jahren Finnlands Zukunftsausschuss vorstellte: Wenn Menschen wirklich in die Zukunft denken, werden die Konflikte kleiner. Er fürchtet, ein Rat nur aus Jugendlichen werde anders wahrgenommen. Von Scheliha: Genau so sei es gedacht, erst bildet der Rat für sich eine Haltung, auch kontrovers, dann wird gemeinsam im Parlament diskutiert.
Bleibt es nicht symbolisch? 64:44 — Eine Zuhörerin kennt das von Bürgerräten: gehört, und dann anders entschieden. Von Scheliha kennt den Einwand von den Jugendlichen selbst: „Wenn das wieder nur was Symbolisches ist, gar keinen Bock.“ Ein aufschiebendes Veto bräuchte auf Bundesebene eine Grundgesetzänderung; auf Landes- und Kommunalebene reicht teils ein einfaches Gesetz oder eine Satzung. NRW und Baden-Württemberg seien bei der Beteiligung in den Kommunen weit vorn (Faktencheck: vereinfacht). El-Mafaalani: Es gehe um Minderheitenschutz, nicht um ein politisches Ziel. „Ich glaube selber nicht, dass die Politik linker wird, wenn das eure Hoffnung hier ist.“ Eine „prozessuale Utopie“.
Wer schützt den Rat vor der Macht der Erwachsenen? 67:46 — Erwachsene könnten mit Komplexität und Zeitdruck ihre Macht ausspielen; braucht es eine Schutzinstanz? Von Scheliha: unbedingt. El-Mafaalani antwortet mit dem Senatshearing und seiner Erfahrung im Bundesjugendkuratorium (→ Der Personalrat und die kleinen Knirpse).
Was müsste juristisch passieren — und was in der Schule? 70:46 — Zwei letzte Fragen, eine nach den rechtlichen Schritten vor der Kommunalwahl am 13. September, eine danach, ob man nicht Schüler- und Elternvertretungen stärken sollte. El-Mafaalani holt weit aus: Nach der Grundschule sollte man sich an allen Themen beteiligen können, davor an allem, was einen betrifft, mit radikaler Partizipation in der Grundschule, bis zum Schulweg. Kinder verbringen inzwischen mehr Zeit in Kita und Schule als bei den Eltern (Faktencheck: nicht eindeutig belegt). Dann der härteste Satz des Abends:
„Die autoritärsten Familien ermöglichen ihren Kindern mehr Beteiligung als der Durchschnitt unserer Grundschulen.“73:02 (Faktencheck: zugespitzt, nicht eindeutig belegt)
Im Gespräch — 73:02
Von Scheliha erzählt von einer Freiburger Kita, in der die Kinder mit Murmeln wählten, ob es in den Wald oder ins Schwimmbad geht. Für den Rat solle man an bestehende Vertretungen anknüpfen, aber auch dorthin gehen, wo Jugendliche das Vertrauen schon verloren haben. Sie hat das Modell für Köln und Hamburg durchgespielt; in Hamburg hat es geklappt, in Köln wurde es nicht weiterverfolgt, im Herbst folgt Frankfurt. Man brauche Entscheidungsträger, die sagen, finde ich gut. „Großzügigkeit vielleicht am Anfang zumindest?“, fragt El-Mafaalani. Sie: „Ist Zuhören schon großzügig? Wow, dann sind wir echt tief gesunken.“
Nachbesprechung
Zwei Fragen nimmt das Gespräch auf, ohne sie zu beantworten: ob solche Räte wirken, und wie viel Kinder heute tatsächlich mitentscheiden. Was man darüber weiß.
Wirken Zukunftsräte — oder bleiben sie Symbol?
Die Zuhörerin, die fragt, ob der Rat symbolisch bleibt, und El-Mafaalanis Bundesjugendkuratorium, auf das „keiner gehört hat“, haben eine lange Vorgeschichte in anderen Ländern. Finnlands Parlament hat seit 1993 einen Ausschuss für die Zukunft, der den Zukunftsbericht der Regierung beantwortet. Seine Berichte geben selten direkte Empfehlungen, gelten in den Ministerien aber als angesehen; die Forschung beschreibt ihn als „kein Zauberhebel“, der wirkt indirekt, über Expertise, Transparenz und Anhörungen, und wie stark, ist kaum vermessen (Koskimaa & Raunio 2020, doi:10.1080/13572334.2020.1738670; 2023, doi:10.1017/err.2023.85). Wales hat 2015 als erstes Land öffentliche Stellen gesetzlich auf künftige Generationen verpflichtet und eine Kommissarin eingesetzt. Ihr sichtbarster Erfolg: 2019 stoppte die Regierung eine Autobahn bei Newport, gegen die sie Einwände erhoben hatte. Zehn Jahre später nennt ein Ausschuss des walisischen Parlaments die Umsetzung „zu langsam“, die Fortschritte „gemischt“, kurzfristiger Budgetdruck gewinne weiter (Senedd, Fit for the Future?, März 2026; Stokes & Smyth 2024, doi:10.1017/s2047102524000219).
Die zwei Gegenbeispiele sind lehrreicher. Israel hatte 2001 bis 2006 einen Kommissar für künftige Generationen, der jeden Gesetzentwurf prüfen und Ausschüsse zum Warten zwingen durfte. Nach einer Amtszeit wurde der Posten nicht neu besetzt; Abgeordnete fanden, er habe zu viel Autorität, sich in ihre Arbeit einzumischen. Sein Inhaber sagte: Je mehr die Kommission gehört wurde, desto mehr wuchs die Kritik. Ungarn stufte seinen Ombudsmann für künftige Generationen 2011 mit der neuen Verfassung herab, nachdem er sich mit Unterstützern der Regierung angelegt hatte (Smith 2020, doi:10.1177/0032321719885100). Die Lehre ist unbequem: Solche Ämter sind umso gefährdeter, je wirksamer sie sind. Graham Smith schlägt darum vor, sie mit gelosten Bürgergremien zu stützen, was zu von Schelihas Losverfahren in Hamburg passt. In Deutschland hat der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung der Nachhaltigkeit im Gesetzgebungsverfahren vor allem formale Aufmerksamkeit verschafft (Kinski & Whiteside 2022, doi:10.1080/09644016.2022.2031441).
Und das Problem, das von Scheliha selbst nennt, ist belegt: Jugendräte rekrutieren leicht die ohnehin Engagierten und reproduzieren so Ungleichheit, wenn man Benachteiligte nicht gezielt einbindet (Augsberger et al. 2018, doi:10.1177/0743558416684957). Eine Wirkungsstudie zu kommunalen Jugendvertretungen in Deutschland ließ sich nicht finden. Was am ehesten zählt, ist das, worauf El-Mafaalani setzt, und das, wovor die Israelis zurückschreckten: Sichtbarkeit, die Politik unbequem macht.
→ Weiter im Panorama: Beraten oder entscheiden — wer tut was?, mit Ibrahim, Münkler, Schwan und Ostbelgiens Begründungspflicht. Neu hinzugekommen sind von Scheliha und der Personalrats-Mechanismus.
Wie viel dürfen Kinder mitentscheiden?
El-Mafaalanis härtester Satz hat eine solide Richtung und eine unbelegte Spitze. Seit zwanzig Jahren zeigen Befragungen dasselbe Gefälle. Unter Zwölf- bis Achtzehnjährigen bestimmen zu Hause drei Viertel viel oder sehr viel mit, in der Schule rund jeder Siebte (Fatke & Schneider 2005, Bertelsmann Stiftung). Sechs- bis Elfjährige entscheiden in der Familie in der Hälfte der abgefragten Bereiche zu achtzig Prozent selbst; in der Schule ist das Häufigste, das sie „oft“ mitbestimmen, der Sitznachbar, mit einem Viertel (World Vision Kinderstudie 2018). Nach dem Kinderrechte-Index 2025 bestimmen Zehn- bis Siebzehnjährige in der Familie zu 57 Prozent häufig mit, in der Klasse zu 29. Die Familie beteiligt also zwei- bis fünfmal so oft. Dass schon die autoritärsten Familien die Schule übertreffen, hat keine Studie gemessen, und die Fragen vergleichen ungleiche Dinge: Kleidung und Freunde zu Hause, Unterricht und Noten in der Schule. Auch der Satz, Kinder verbrächten im Schnitt mehr Zeit in Kita und Schule als bei den Eltern, geht zu weit: Die vereinbarte Kita-Zeit liegt im Mittel bei 36 Stunden pro Woche (Destatis 2025), stimmt also nur für die wachsende Gruppe mit 45 Stunden und mehr.
Was Beteiligung bringt, ist mäßig, aber gerichtet belegt. Ein systematisches Review fand positive Effekte auf Selbstwert, Lebenskompetenzen, demokratische Kompetenz und das Verhältnis zu den Erwachsenen, wenig Evidenz für Leistung und kaum für Schaden (Mager & Nowak 2012, doi:10.1016/j.edurev.2011.11.001). Über 144 Studien sagt die Autonomieunterstützung durch Lehrkräfte die Lernmotivation sogar stärker voraus als die durch Eltern (Bureau et al. 2022, doi:10.3102/00346543211042426), die Schule hätte also den größeren Hebel und nutzt ihn am wenigsten. In Kitas, wo Beteiligung seit 2012 Bedingung für die Betriebserlaubnis ist (§ 45 SGB VIII), zeigen Videostudien, dass Kinder im Morgenkreis „tendenziell keine verbindliche Rolle“ haben (Abeck et al. 2023, doi:10.1026/2191-9186/a000609). Die Grenze kennt die Forschung auch: Gefragt zu werden ist zu wenig, Beteiligung braucht Raum, Stimme, Gehör und Einfluss (Lundy 2007, doi:10.1080/01411920701657033), sonst wird sie Dekoration, die Kinder schneller durchschauen als Erwachsene. Und von Schelihas Lob für Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg trifft rechtlich nur halb: Baden-Württemberg schreibt die Beteiligung von Jugendlichen in den Gemeinden als Pflicht vor (§ 41a GemO), Schleswig-Holstein schon länger, Nordrhein-Westfalen nur als Soll-Regel.
→ Weiter im Panorama: Wer bestimmt über Kinder?, mit El-Mafaalani, Fromm, Musil und den Jugendlichen der re:publica. Neu hinzugekommen sind von Scheliha mit der ganzen Begründung und Judith Mangelsdorfs Satz über die Frage, die keinen Unterschied macht.
Faktencheck
El-Mafaalani, 19:07: „Doppelt so viele Menschen gehen in Rente, wie eingeschult werden … nicht ein bisschen mehr, sondern doppelt so viel.“ 2024 gab es rund 937.000 neue Altersrenten (DRV), zum Schuljahr 2025/26 wurden rund 811.500 Kinder eingeschult (Destatis): etwa 1,15 zu 1. Die Richtung stimmt, seit Jahren gehen mehr in Rente, als eingeschult werden. Das Verhältnis 2 zu 1 steht korrekt in seinem Buch, dort als Vergleich der Jahrgangsgrößen (2024 wurden mehr als doppelt so viele Menschen 60, wie Kinder geboren wurden). Auf der Bühne wurde daraus ein Ist-Zustand, und das Bild der Schieflage wird dramatischer, als die Lage ist. Quelle: DRV, Statistikband Rente 2024 · Einschulungen 2025 (bildungsklick, Destatis-Zahlen) · Leseprobe Kinder, bpb, S. 15
El-Mafaalani, 15:18: Bei der übernächsten Bundestagswahl seien Rentnerinnen und Rentner „die Mehrheit“ und würden Wahlen „nahezu alleine entscheiden“. 2025 waren alle über 60-Jährigen zusammen 42,6 Prozent der Wahlberechtigten, darunter viele noch Erwerbstätige; Fortschreibungen sehen die über 65-Jährigen bis 2037 bei gut einem Drittel. Rentner werden um 2033 grob 35 bis 40 Prozent stellen: die größte Gruppe, keine Mehrheit. In seinem Buch steht es vorsichtiger: „die größte Wählergruppe“. Sein Rechenbeispiel zum Wahlalter47:59 hält dagegen: Eine Absenkung um zwei Jahre verschiebt das Durchschnittsalter nur um Bruchteile eines Jahres. Quelle: Bundeswahlleiterin, Repräsentative Wahlstatistik 2025 · Bayerisches Landesamt für Statistik · Leseprobe Kinder, S. 16
El-Mafaalani, 9:09, 19:07: 1964 wurden rund 1,36 Millionen Kinder geboren, 2025 waren es 654.300, der niedrigste Stand seit 1946: 2,07 zu 1. 1964 ist der geburtenstärkste Jahrgang der Nachkriegszeit und der größte noch lebende, nicht der größte überhaupt; um 1900 lagen die Geburten im Reich bei rund zwei Millionen im Jahr. Quelle: Destatis: Geburten 2025 · Destatis WISTA: Die Babyboomer
El-Mafaalani, 16:05, vorsichtig formuliert („schätzen“, „noch nicht abgeschlossen“). Eine Studie für die Jahrgänge der Sechziger gibt es nicht. Ein Überschlag: Von den Frauen der Jahrgänge 1964 bis 1969 bleiben 20 bis 22 Prozent kinderlos, Männer häufiger, dazu Eltern, deren Kinder kinderlos bleiben — das ergibt eher 30 bis 35 Prozent; 40 nur, wenn die nächste Generation deutlich häufiger kinderlos bleibt. Die Forschung zur Demografie der Großelternschaft liefert keine Zahl für die Babyboomer (Leopold & Skopek 2015, doi:10.1093/sf/sov066; Skopek & Leopold 2017, doi:10.4054/DemRes.2017.37.29). Quelle: Destatis: Kinderlosenquote · DZA: Großeltern in Deutschland 2008–2020/21
El-Mafaalani, 12:13–12:59. Der Kern hält: Eltern minderjähriger Kinder stellen knapp 22 Prozent des Stimmgewichts (ifo 2019), und von den Erwachsenen mit Einwanderungsgeschichte ist nur ein Teil wahlberechtigt. Dass Eltern den höchsten Anteil Nicht-Wahlberechtigter haben, ist plausibel, eine amtliche Auswertung genau dazu fehlt. „Kleinste Gruppe“ ist Zuspitzung: Eltern sind eine Minderheit, nicht nachweisbar die kleinste. Quelle: Braml & Fuest, ifo Schnelldienst 11/2019 · Destatis: Wahlberechtigte mit Einwanderungsgeschichte
El-Mafaalani, 13:46: Der IQB-Bildungstrend 2024: „Alle 16 Länder … sind von dem Negativtrend betroffen“, die Rückgänge seit 2018 treffen Privilegierte „in etwa gleichem Ausmaß“. PISA 2022 war „viel schlechter als die erste“ nur teilweise: Lesen 480 gegenüber 484, Mathematik 475 gegenüber 490, Naturwissenschaften mit 492 sogar besser als 2000. Dass PISA 2022 „gar keinen“ Alarm auslöste, ist eine Deutung; medial gab es ihn, ein Reformschub wie 2001 blieb aus. Quelle: Deutsches Schulportal: IQB-Bildungstrend 2024 · PISA 2022, Zusammenfassung (TUM)
El-Mafaalani, 14:32. Der wichtigste Vergleich zeigt das Gegenteil: Im UNICEF Report Card 19 (2025) steht Deutschland bei der mentalen Gesundheit auf Rang 18 von 36, bei den Fähigkeiten auf Rang 34 von 41. Der Abwärtstrend stimmt: Die Lebenszufriedenheit Jugendlicher sank zwischen 2018 und 2022 von 75 auf 68 Prozent. Quelle: UNICEF Deutschland: Report Card 19
El-Mafaalani, 59:27. Es gibt einen Generationenunterschied, aber er ist gradueller. Zu Israel (Bertelsmann 2025): Unter 40 sehen 23 Prozent eine besondere Verantwortung für den Staat Israel, über 60 sind es 30 Prozent; die Gesamtbevölkerung steht keineswegs „auf Seiten Israels“, nur ein gutes Drittel sieht Israel positiv, und 83 Prozent hielten im August 2025 die Aussetzung von Waffenlieferungen an Israel für richtig. Zur Ukraine sind die Daten uneinheitlich: Mal stimmten Jüngere Angriffswaffen seltener zu, mal (Kampfpanzer 2023) häufiger als die über 65-Jährigen. Bei Israel deckt sich die Mehrheit eher mit den Jungen. Quelle: Bertelsmann Stiftung: Deutschland und Israel heute (2025) · Uni Hamburg Spotlight 6/2023 · t-online 2023
Von Scheliha, 26:00–41:56. Art. 24 der EU-Grundrechtecharta stützt sich laut den amtlichen Erläuterungen ausdrücklich auf Art. 12 der Kinderrechtskonvention, bindet die Mitgliedstaaten aber nur bei der Durchführung von EU-Recht. Die „wachsende Fähigkeit“ des Kindes ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 59, 360) und steht fast wörtlich in § 1626 Abs. 2 BGB. Art. 20a GG gibt keinen einklagbaren Anspruch, ist aber justiziabel und bindet den Gesetzgeber — ihr „nicht einfach so einklagen“ trifft das. Dass das Nachtragshaushalts-Urteil als „verpasste Chance“ gilt, ist in der Fachdebatte belegt. Ein Elternwahlrecht hält die überwiegende Literatur für unvereinbar mit Gleichheit und Höchstpersönlichkeit der Wahl; ihr „höchstwahrscheinlich“ ist eher vorsichtig. Quelle: FRA: Art. 24 GRCh · BVerfG, Klimabeschluss · Verfassungsblog: Eine verpasste Chance · Wissenschaftliche Dienste, WD 3-3000-257/19
Von Scheliha, 66:16. Baden-Württemberg ist mit § 41a GemO tatsächlich weit vorn (Jugendliche „muss“, Kinder „soll“). Nordrhein-Westfalen hat erst 2025 mit einer Soll-Regel (§ 27a GO NRW) nachgezogen. Verbindlicher sind Schleswig-Holstein (§ 47f GO, seit 1996, „muss“) und Brandenburg (§ 18a BbgKVerf, seit 2018). Das Hamburger Pilotprojekt mit Losverfahren ließ sich nicht unabhängig belegen; in Wandsbek entsteht ein gewählter Kinder- und Jugendbeirat. Quelle: § 41a GemO BW · LWL: § 27a GO NRW
Von Scheliha, 51:48. Die Befunde halten: Die COPSY-Studie zeigt deutlich mehr psychische Belastung (Ravens-Sieberer et al. 2021, doi:10.1007/s00787-021-01726-5); 2020 stellten die Jugendämter 9 Prozent mehr Kindeswohlgefährdungen fest. Ein systematisches Review verbindet Schulschließungen mit negativen Folgen, bei überwiegend schwacher Evidenz und schwer trennbar von der Pandemie selbst (Viner et al. 2022, doi:10.1001/jamapediatrics.2021.5840). Zwei Punkte sind überzeichnet: Die ersten Warnungen lagen schon 2020/21 vor, nicht erst „Jahre später“ — was ihr Argument eher stützt —, und „wäre verhindert worden“ ist eine Gegenwelt, die sich nicht prüfen lässt. Quelle: Destatis: Kindeswohlgefährdungen 2020
El-Mafaalani, 73:02–73:49. Für das durchschnittliche Kind trägt der Zeit-Satz nicht: Nur knapp die Hälfte der Drei- bis Fünfjährigen ist mehr als sieben Stunden am Tag in der Kita, und mit dem Wochenende bleibt mehr wache Zeit zu Hause; der Trend stimmt. Für den Familien-Satz ist nur die Richtung belegt, Kinder erleben in der Familie weit mehr Mitbestimmung als in der Schule. Im November 2025 nannte er denselben Satz selbst „zugespitzt“; hier verkauft er ihn als „empirisch belegbar“. Einzelheiten in der Nachbesprechung. Quelle: Nachhaltigkeitsindikator 4.2.ab · News4teachers 11/2025
Franz-Xaver Kaufmann prägte das Bild 1980 im Merkur („Kinder als Außenseiter der Gesellschaft“), Klaus Peter Strohmeier hat es weitergeführt. Das Deutsche Jugendinstitut wurde 1963 gegründet, das Bundesjugendkuratorium beruht auf der JWG-Novelle von 1961, beides in den Sechzigern. El-Mafaalani war bis 2025 Mitglied des Bundesjugendkuratoriums. Florence Gaub sprach auf der Utopie-Konferenz 2024; Finnlands Committee for the Future besteht seit 1993 und setzt sich aus Abgeordneten zusammen — genau das Modell, das der Fragesteller vorschlägt. Quelle: Merkur: Kaufmann 1980 · Leuphana: Utopie-Konferenz 2024 · Eduskunta: Committee for the Future
Weiterführende Quellen
Aus der Video-Beschreibung:
- Utopie-Konferenz der Leuphana Universität Lüneburg — Programm, Gäste und Mitschnitte der Konferenz 2026 „Großzügigkeit, eine Utopie?“
Im Gespräch erwähnt:
- UN-Kinderrechtskonvention, Art. 12, und EU-Grundrechtecharta, Art. 24 — Recht auf Gehör und Beteiligung
- Bundesverfassungsgericht, Klimabeschluss vom 24.03.2021 (1 BvR 2656/18) — intertemporale Freiheitssicherung
- Bundesverfassungsgericht, Urteil zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 (15.11.2023, 2 BvF 1/22)
- Bundesverfassungsgericht, Beschluss zu den Schulschließungen der Bundesnotbremse (19.11.2021, 1 BvR 971/21)
- Franz-Xaver Kaufmann und Peter Strohmeier — Kinder als „strukturelle Außenseiter“
- Florence Gaub — Finnlands Zukunftsausschuss (Utopie-Konferenz 2024)
- Henrike von Scheliha: „Zukunftsrat – Stimme der Zukunft bei Entscheidungen der Gegenwart“, Zeitschrift für Rechtspolitik 58 (2025), S. 121–125 — der Vorschlag in Aufsatzform
- Interview mit Henrike von Scheliha (taz FUTURZWEI, 31.03.2025) · ZEIT Online (08.04.2025)
- Aladin El-Mafaalani, Sebastian Kurtenbach, Klaus Peter Strohmeier: Kinder – Minderheit ohne Schutz (Kiepenheuer & Witsch 2025) — genialokal
Aus dem Faktencheck (Sherlock):
- Leseprobe Kinder – Minderheit ohne Schutz (bpb) — die Buchvorlage mit den vorsichtigeren Formulierungen
- UNICEF Report Card 19, deutsche Kompaktfassung — Ranglisten nach mentaler Gesundheit und Fähigkeiten
- Braml & Fuest: Wahlrecht mit Kinderbonus (ifo 2019) — Stimmgewicht der Eltern
- Wissenschaftliche Dienste: Zulässigkeit eines Elternwahlrechts
- Berlin-Institut: Jung, wahlberechtigt und in der Minderheit (2025)
- Verfassungsblog: Keine intertemporale Freiheitssicherung für den Sozialstaat — wie weit der Klimabeschluss über das Klima hinaus reicht
Verbindungen
→ Aladin El-Mafaalani — Kinder als diskriminierte Minderheit
Ein Jahr früher, dieselbe Demografie, derselbe Rat, aber noch ohne die Juristin: Dort sollten zehn- bis zwanzigjährige Jugendliche jede Entscheidung öffentlich kommentieren. Hier holt von Scheliha den Vorschlag in die Verfassung, mit Anhörung, Begründungspflicht und der Frage, was ein Gesetz und was eine Satzung braucht. El-Mafaalani will weiter jünger ansetzen.
→ Wie handelt eine Demokratie?
Die Frage „Beraten oder entscheiden?“ endet dort mit einer Reibung, auf die dieser Abend antwortet: Ist die Begründungspflicht der Weg zwischen entscheidenden Losgremien und einem folgenlosen Rat, oder nur die höflichere Form, ihn zu übergehen? Von Scheliha baut den Zukunftsrat ganz auf sie und nennt das prozedurale Generationengerechtigkeit. El-Mafaalani hat im Bundesjugendkuratorium erlebt, wie man ein Pflichtgremium anhört, ohne auf es zu hören; das erprobte Vorbild, Ostbelgien, wo Parlament und Regierung schriftlich begründen müssen, steht dort.
→ Was macht Schule mit uns?
In „Wer bestimmt über Kinder?“ war von Scheliha bisher mit einem einzigen Satz aus dem Quartett vertreten; hier steht die ganze Begründung dahinter, von Artikel 12 der Kinderrechtskonvention bis zur Murmelwahl in der Freiburger Kita. El-Mafaalanis Satz über die autoritären Familien findet dort die halbe Bestätigung: Laut ICCS 2022 ist die Bereitschaft der Jugendlichen hoch, die Gelegenheit selten.
→ Wie kann Demokratie funktionieren?
In „Wer gehört zum Demos?“ fallen die, die Gesetzen unterworfen sind, und die, die wählen, um ein Drittel auseinander, Kinder und Nichtdeutsche zusammengenommen. El-Mafaalani verknüpft beides, weil gerade Eltern kleiner Kinder überproportional keinen deutschen Pass haben. Von Scheliha will das Wahlrecht nur beim Alter öffnen und legt die fehlende Stimme in ein Verfahren neben der Wahl; damit umgeht sie die Frage nach dem Staatsvolk, an der das Ausländerwahlrecht in Karlsruhe gescheitert ist.
→ Markus Gabriel — Kann es eine universelle Moral geben?
Gabriel will ein Kinderwahlrecht, damit Erwachsene auf Kinder zugehen müssen, und lässt offen, wer es ausüben soll. Von Scheliha beantwortet die institutionelle Frage und kommt woanders an: Ein Eltern- oder Familienwahlrecht verstoße höchstwahrscheinlich gegen die Wahlgrundsätze, das Zugehen lasse sich über Anhörung und Begründungspflicht erzwingen. Gabriels Gespräche mit Sechs- bis Elfjährigen über KI sind die Probe auf El-Mafaalanis Kanzler, der vor Kindern mit klugen Fragen bestehen muss.
→ MONITOR — Sparhammer gegen Jugendliche
Der Fall, an dem sich „Minderheitenschutz darf nicht von Großzügigkeit abhängen“ messen lassen muss: Die Jugendhilfe ist nach SGB VIII ein Rechtsanspruch und soll trotzdem um Milliarden gekürzt werden. Kathinka Beckmann warnt vor einer Lotterie nach Wohnort, sobald Systeminteressen vor den Anspruch des Einzelnen rücken. Ein Recht hält nur so weit wie das Verfahren, in dem über seinen Haushalt entschieden wird, und dort fehlen die Betroffenen.
→ Herfried Münkler — Die Sehnsucht nach Ordnung
Die Zuhörerin, die fragt, ob der Rat symbolisch bleibt, hat die Nachbesprechung dort auf ihrer Seite: Der Bürgerrat Ernährung wurde angehört, umgesetzt wurde nichts, und ein übergangener Rat senkt das Vertrauen unter das Niveau, das es ganz ohne Rat hätte. Münkler will darum, dass Geloste entscheiden. Von Scheliha bleibt beim Anhören, schiebt aber die Pflicht zur Begründung dazwischen und hält für Kommunen ein aufschiebendes Veto per Satzung für möglich.
→ Alexander Thiele — Rechtspopulismus und der demokratische Verfassungsstaat
Zwei Verfassungsjuristen, dieselbe Sorge: Thiele sagt, eine Demokratie ohne Zukunft habe keine Zukunft, von Scheliha liest aus dem Grundgesetz ein Recht auf Zukunft. Thiele verlangt eine gemeinsame Erzählung für 2050, auf die sich alle demokratischen Parteien einigen. Von Scheliha versucht das gar nicht: Die Ergebnisse dürfen umstritten bleiben, nur soll die Zukunft im Verfahren eine Stimme haben.
→ Carsten Brosda — Nächste Demokratie?
Das Hamburger Kinderkulturmanifest mit seinem Steuerungsrat aus Jugendlichen ist ein gelebter kleiner Zukunftsrat.
→ Harald Welzer und Barbara Bleisch — Großzügigkeit und Gegenwärtigkeit
Welzer nennt die Bildungspolitik der Siebziger großzügig; Bleisch und von Scheliha würden darin einen eingelösten Anspruch sehen.
→ Was ist Großzügigkeit?
Das wachsende Panorama zur Großzügigkeit führt diese Note als Stimme unter „Beginnt Großzügigkeit, wo der Anspruch endet?“ und „Kann eine Gesellschaft großzügig sein?“.
Weiterdenken
- Von Scheliha will Verfahren statt Großzügigkeit, El-Mafaalani hat erlebt, dass Verfahren niemand hören muss. Welche Bedingung entscheidet, ob ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium gehört wird — und lässt sie sich überhaupt verordnen?
- Wenn der Zukunftsrat vor allem junge Männer vertritt, die AfD wählen, bleibt er dann Minderheitenschutz — oder wird er Teil der Mehrheit, vor der er schützen sollte?
- Die Umfragen sollen die Meinung der Jungen gesondert zeigen. Was wäre, wenn sie zeigten, dass die Jungen in vielen Fragen härter urteilen als die Alten — wäre der Vorschlag dann noch so sympathisch?
- El-Mafaalani sagt, die autoritärsten Familien beteiligten ihre Kinder mehr als die Grundschule. Was dürfte ein Kind in deiner Grundschule entscheiden — und was hättest du damals entscheiden wollen?
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