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Gedankenraum
Zeitgeist·5. Oktober 2026·3:46 h·115 Belegstellen

Christoph Safferling — Nürnberg und die Ohnmacht des Völkerrechts (Jung & Naiv 826)

Nürnberg schrieb sieben Sätze, die für alle gelten sollten. Achtzig Jahre später fragt ein Völkerrechtler, wer sie noch ernst nimmt, und wo Berlin wegsieht.

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Künstler: Frans Masereel — Holzschnitt, harte Schwarz-Weiß-Kontraste, ein einziger Ockerton.

Warum: Die Note hat zwei Stockwerke. Oben der Saal von 1945/46 mit dem Zeugenstuhl vor der Leinwand, den Angeklagten mit Kopfhörern und der Dolmetscherkabine, in der eine neue Zunft geboren wurde. Unten der Keller, in dem Jahrzehnte später einer die Personalakten liest, die niemand lesen wollte. Masereel hat in Holz geschnitten, was Macht und Gewissen im 20. Jahrhundert miteinander machten; seine Linie verträgt den Ernst, ohne ins Pathos zu kippen.

Prompt: Wide panoramic banner, black and white woodcut in the expressive style of Frans Masereel, bold carved black lines, high contrast, rough wood grain texture, a single accent of deep ochre. The composition is split horizontally by a thick floor. Upper half: a stark courtroom seen from the side, a small empty witness chair on a raised platform in the center, behind it a large blank projection screen glowing pale; on the left a long bench of dark hunched silhouettes wearing headphones, in front of them a row of lawyers' backs; on the right high windows and a judges' bench; a glass interpreters' booth with tiny figures speaking into microphones. Lower half, beneath the floor: a deep cellar with endless shelves of file folders receding into darkness, one lone figure at a desk under a single hanging lamp (the ochre accent), reading an open personnel file, long shadows. Expressive, solemn, documentary, no text, no letters, no realistic faces.

Worum es geht

Nürnberg schrieb sieben Sätze, die für alle gelten sollten. Achtzig Jahre später fragt ein Völkerrechtler, wer sie noch ernst nimmt, und wo Berlin wegsieht. Christoph Safferling, Leiter der Akademie, die im Nürnberger Justizpalast direkt unter dem Saal des Hauptkriegsverbrecherprozesses sitzt, erzählt in fast vier Stunden drei Geschichten, die eine einzige sind: wie die Alliierten 1945 das Völkerstrafrecht erfanden, wie die junge Bundesrepublik es mit einem Ministerium voller ehemaliger NSDAP-Mitglieder wieder verdrängte, und warum die Maßstäbe von damals heute an Moskau, Washington, Jerusalem und Berlin selbst angelegt werden müssen. Wer die Note liest, bekommt den Prozess gegen Göring aus der Nähe, die „kalte Verjährung“ von 1968 aus den Akten und eine ehrliche Unterscheidung beim Völkermordvorwurf gegen Israel.

Quelle: Christoph Safferling über die Nürnberger Prozesse, Völkerrecht & Altnazis — Jung & Naiv: Folge 826 — 13.05.2026 (3:46 Std.)

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Wer spricht?

Christoph Safferling (*1971) ist Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der FAU Erlangen-Nürnberg und seit 2023 Direktor der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien. Promoviert bei Bruno Simma in München über das Prozessrecht des künftigen Internationalen Strafgerichtshofs, LL.M. an der London School of Economics, habilitiert in Erlangen, 2007–2015 Lehrstuhl in Marburg. Mit dem Zeithistoriker Manfred Görtemaker legte er 2016 „Die Akte Rosenburg“ über die NS-Belastung des Bundesjustizministeriums vor, mit Friedrich Kießling die Geschichte der frühen Bundesanwaltschaft. Sein jüngstes Buch: Ohnmacht des Völkerrechts. Die Rückkehr des Kriegs und der Menschheitsverbrechen (dtv 2025). Nebenbei spielt er sonntags Orgel im Gottesdienst; Gesang hätte er beinahe studiert.

→ DenkerVita


Ein Jurist, der lieber Verfahren mag als Urteile

3:50 Safferling ist in Erlangen aufgewachsen, Sohn eines Notars, in einer Stadt, die aus Universität und Siemens besteht. Der Vater riet ihm vom Gesangsstudium ab, und der Sohn studierte Jura. Zum Völkerrecht kam er eher aus Verlegenheit: In den Monaten zwischen Examensklausuren und mündlicher Prüfung meldete er sich bei einem Professor, dessen Seminar sich mit dem gerade gegründeten Jugoslawien-Tribunal befasste, und gestand, vom Völkerrecht keine Ahnung zu haben, wohl aber vom Strafprozess. Daraus wurde die Doktorarbeit über das Verfahrensrecht des künftigen Internationalen Strafgerichtshofs, ein Buch, das man in Den Haag heute benutzt.

6:07 Bemerkenswert ist, was ihn daran fesselt. Das materielle Strafrecht, auf dessen Verbote man sich schnell einigt, reizt ihn weniger. Ihn packt die Frage, wie man das Recht tatsächlich durchsetzt: Welche Beweise darf man vorlegen, wie weit darf der Staat in die Privatsphäre, darf er in die Cloud schauen? Am Weltstrafgericht kommt zu Richter, Anklage und Verteidigung eine vierte Partei hinzu, die Opfer, und die Fairness des Verfahrens muss zwischen allen vier ausbalanciert werden. Diese Vorliebe fürs Verfahren zieht sich durch das ganze Gespräch. Wo Tilo Jung nach Verurteilungen fragt, antwortet Safferling mit Zuständigkeiten, Vorsatz und Beweislast.

15:11 Über die eigene Zunft spricht er ungewohnt offen. Die deutsche Juristenausbildung stamme aus dem 19. Jahrhundert, sie bestehe aus „sehr viel Folklore“, sehr viel Druck und „sehr viel Kastenbildung“; wer durch zwei Staatsexamen gegangen sei, habe eine Prägung mitbekommen, die die Zunft zusammenschweiße. 25:05 Was dabei verloren gehe, sei der Blick auf die Menschen hinter den Akten:

„Wir lassen eigentlich häufig außer Betracht, dass es bei all diesen Fällen immer um Menschenschicksale geht.“ 25:05

Hören — 25:05

Darum erklärt er seinen Studierenden die historischen Hintergründe mit, gerade dort, wo Normen aus der NS-Zeit stammen. Die Bemerkung wirkt beiläufig, sie trägt aber den späteren Teil der Folge: Eine Justiz, die nur das Schema kennt, hat 1933 funktioniert und nach 1945 weitergearbeitet, als wäre nichts gewesen.

Sieben Sätze aus dem Justizpalast

34:14 Die Akademie, die Safferling leitet, ist eine Stiftung von Bund, Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg, und die drei Zuständigkeiten sagen schon, worum es geht: beim Auswärtigen Amt das Völkerrecht, beim bayerischen Justizministerium der Rechtsstaat, bei der Stadt die Erinnerung. Ihr Auftrag sind die Nürnberger Prinzipien, ein überschaubares Set von sieben Sätzen, die aus dem Hauptkriegsverbrecherprozess destilliert wurden. Die UN-Generalversammlung hat sie im Dezember 1946 als Grundsätze des Völkerrechts bekräftigt, die Völkerrechtskommission hat sie 1950 ausformuliert.

35:44 Der Inhalt in Kurzform: Für Völkerrechtsverbrechen haftet der Einzelne. Auch Staatsoberhäupter und Minister genießen keine Immunität. Handeln auf Befehl entlastet nicht. Auch der Angeklagte solcher Verbrechen hat ein Recht auf ein faires Verfahren. Strafbar sind Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und auch die Beteiligung daran. 42:41 Den eigentlichen Bruch benennt Safferling genau. Vorher kannte das Völkerrecht keine individuelle Verantwortung; Staatslenker und Militärs konnten sich hinter der Souveränität ihres Staates verstecken. Seit Nürnberg können sie das nicht mehr, zumindest auf dem Papier, und das sei „der revolutionäre Twist“.

37:17 Am Befehlsprinzip wird die Sache konkret. Woher soll ein Soldat wissen, welchen Befehl er verweigern muss? Safferling erzählt von seinem eigenen Grundwehrdienst bei den Fallschirmjägern, Anfang der Neunzigerjahre: An der Wand hing der letzte Tagesbefehl Adolf Hitlers an die Fallschirmjägertruppe, fürs Gelöbnis übte man die Nationalhymne mit einer alten Kassette, die alle drei Strophen abspielte. Unterricht im humanitären Völkerrecht gab es einmal, freitags von 11 bis 13 Uhr. Er geht davon aus, dass die Bundeswehr heute gründlicher ausbildet. Die Anekdote bleibt trotzdem hängen, weil sie zeigt, wie dünn die Schicht war, auf der das Prinzip „Befehl entlastet nicht“ in der Praxis lag.

Weitergedacht

Wenn ein Prinzip in der Ausbildung nur eine Doppelstunde bekommt — gilt es dann wirklich, oder nur für die, die es ohnehin geglaubt hätten?

Was man 1945 weglassen musste

43:27 Safferling hält nicht viel von der Vermutung, in den Prinzipien selbst stecke viel politischer Kuhhandel; der begann erst bei der Frage, ob und wie man sie anwendet. Er verschweigt aber nicht, wo die Sieger bei sich selbst haltmachten. Robert H. Jackson, Richter am Supreme Court und amerikanischer Chefankläger, prägte das Statut von 1945 maßgeblich. Bei den Verbrechen gegen die Menschlichkeit stand die Frage im Raum, ob sie auch in Friedenszeiten strafbar sein sollten. War das Novemberpogrom von 1938 ein solches Verbrechen, obwohl noch kein Krieg herrschte? Die Amerikaner drängten darauf, den Tatbestand an den Krieg zu knüpfen, und Jackson begründete das, so Safferling, mit den „bedauerlichen Zuständen“, die es auch im eigenen Land gebe. Gemeint waren Rassentrennung, die Behandlung der indigenen Bevölkerung, das Erbe der Sklaverei.

45:00 Dasselbe Muster sieht er in der Völkermordkonvention von 1948: Geschützt sind nationale, ethnische, rassische und religiöse Gruppen, aber keine politischen und sozialen. Wären politische Gruppen hineingekommen, hätte man sich in Washington die Frage nach der Kommunistenverfolgung gefallen lassen müssen, in Moskau die nach Stalins Terror. 46:31 Das Recht, das gegen die Deutschen geschrieben wurde, trägt also von Anfang an einen eingebauten blinden Fleck, ausgespart von denen, die es schrieben. Safferling erzählt das ohne Häme. Er empfiehlt Jacksons Eröffnungsrede trotzdem jedem zur Lektüre, gerade den Anfang, wo Jackson begründet, warum die Zivilisation nur überlebt, wenn Staatsführer für ihre Verbrechen persönlich haften.

„Das ist so eine ganz abstrakte Formel […], die mit Euphemismus kaum treffend beschrieben wird.“ 44:15

Im Gespräch — 44:15

Hier liegt der Keim des Vorwurfs, der das Gespräch drei Stunden später wieder einholt: dass das Völkerrecht nach der Identität von Täter und Opfer verschieden streng angewandt werde. Safferling bestreitet das nie. Er zieht daraus nur einen anderen Schluss als die Zyniker.

Vom Kaiser bis Moskau: Warum diesmal ein Prozess

49:33 Nach Kriegen, erinnert Safferling, reichte man sich früher die Hand auf Augenhöhe, tauschte Gefangene aus, zahlte vielleicht Reparationen, und über das Geschehene breitete man den Mantel des Schweigens. Versailles wollte das zum ersten Mal anders. Artikel 227 sah ein internationales Tribunal gegen Wilhelm II. vor, wegen eines Verstoßes gegen „die Heiligkeit der Verträge“ — eine Formulierung, an der man schon sehe, wie ernst es gemeint war. Der Kaiser hatte rechtzeitig abgedankt und lebte im niederländischen Exil; die Niederlande lieferten nicht aus. 50:18 Die Alliierten übergaben eine Liste mit rund 900 mutmaßlichen deutschen Kriegsverbrechern; Weimar handelte heraus, selbst zu verhandeln, und vor dem Reichsgericht in Leipzig standen am Ende eine Handvoll Angeklagte. Es gab milde Strafen, spätere Freisprüche und Zellentüren, die zufällig offenstanden. Die Angeklagten galten als Kriegshelden. Parallel liefen in Istanbul Verfahren wegen des Massenmords an den Armeniern, nach türkischem Recht, denn das Wort Völkermord gab es noch nicht.

48:02 1943, auf der Moskauer Außenministerkonferenz, erklärten Roosevelt, Churchill und Stalin, es diesmal nicht beim Schweigen zu belassen. 57:14 Wie man es machen sollte, war bis ins Frühjahr 1945 offen. Churchill hätte die Hauptverantwortlichen am liebsten ohne Prozess erschießen lassen, und Safferling liest das ohne Moralisieren:

„Er wusste, welche Gefahr in so einem Prozess schlummert.“ 57:59

Im Gespräch — 57:59

Ein echter Prozess verlangt Schuldnachweis jenseits vernünftiger Zweifel; misslingt er, hat man den Nationalsozialismus nicht delegitimiert, sondern ihm eine Bühne gegeben. Stalin wollte einen Schnellprozess mit feststehendem Ergebnis. 59:29 Durchgesetzt hat sich Jackson, der am 13. April 1945, einen Tag nach Roosevelts Tod, öffentlich erklärte: Wenn man einen Prozess führe, dann mit allen rechtsstaatlichen Kautelen, Unschuldsvermutung inklusive, auch für Göring. Im Londoner Church House einigten sich im Sommer 1945 Amerikaner, Briten, Franzosen und Sowjets auf ein Statut, gedrängt von den Exilregierungen der besetzten Länder; am 8. August war es unterschrieben.

Der Gerichtssaal als Bühne

1:03:21 Am Ende setzte sich das angloamerikanische Verfahren durch, und Safferling erklärt den Unterschied so, dass man ihn behält. Im deutschen Strafprozess sucht der Richter die Wahrheit, alle Zeugen sind Zeugen des Gerichts. Im amerikanischen treten Anklage und Verteidigung gegeneinander an wie in einem Wettkampf, und die Wahrheit soll sich aus dem Schlagabtausch ergeben, der Richter ist Schiedsrichter. 1:07:09 Daraus folgte die berühmteste Szene des Prozesses. Ein deutscher Angeklagter ist nie Zeuge; ein amerikanischer kann es werden, wenn sein Verteidiger ihn aufruft, dann ist er vereidigt und darf ins Kreuzverhör genommen werden. So kam es im März 1946 zum Duell Göring gegen Jackson.

1:21:35 Jackson verlor es. Er sei ein großer Jurist gewesen, aber kein Prozessanwalt; am Supreme Court werden keine Zeugen befragt. Ein Kreuzverhör verlangt Fragen, deren Antwort man kennt, und Antworten, die mit Ja oder Nein auskommen. Göring hielt Reden. 1:23:51 Jackson bat das Gericht, den Zeugen zu bremsen, und das Gericht weigerte sich — vielleicht auch, weil der amerikanische Richter Francis Biddle gern Präsident des Tribunals geworden wäre und Jackson ihm das ausgeredet hatte; den Vorsitz bekam der Brite Geoffrey Lawrence. Die Briten übernahmen, und mit Dokumenten statt Rhetorik ließ sich dann zeigen, dass Göring über die „Endlösung“ Bescheid wusste. 1:15:32 Görings Linie war politischer Auftritt: Er erinnerte die Amerikaner an ihre Rassentrennung und ihre Kommunistenverfolgung. 1:17:03 Das Tribunal ließ solche Gegenrechnungen grundsätzlich nicht zu, auch nicht das geheime Zusatzprotokoll zum Hitler-Stalin-Pakt, das die Verteidigung von Heß vorlegte: Ein Unrecht hebt das andere nicht auf.

1:14:01 Ganz durchgehalten wurde das nicht. Der Marinerichter Otto Kranzbühler verteidigte Großadmiral Dönitz und beschaffte sich eine eidesstattliche Erklärung des amerikanischen Admirals Nimitz: Die USA hatten im Pazifik den uneingeschränkten U-Boot-Krieg genauso geführt. In diesem Punkt wurde die Verletzung des Seekriegsrechts bei der Strafzumessung nicht berücksichtigt; verurteilt wurden beide dennoch, Dönitz zu zehn Jahren, Raeder zu lebenslanger Haft. Drei Angeklagte wurden freigesprochen. 1:37:35 Albert Speer kam mit zwanzig Jahren davon, weil er als einziger zugänglich wirkte, kollektive Verantwortung einräumte und die eigene klein redete. Whitney Harris, damals im Team Jacksons, hat Safferling später gestanden, Speer habe sie an der Nase herumgeführt.

1:26:08 Das Theater gehörte zur Sache. In der Mitte des Saals stand der Zeugenstuhl, dahinter die Leinwand, auf der die Ankläger Filme aus den befreiten Lagern zeigten, im Justizpalast eigens geschnitten. 1:27:40 Zum ersten Mal in großem Maßstab wurde simultan in vier Sprachen gedolmetscht; Safferling grüßt bei Vorträgen im Ausland die Kabine mit „Grüße aus Nürnberg“, und die Dolmetscher wissen, warum. 1:28:25 Göring nahm sich Stunden vor der Hinrichtung das Leben. Safferling vermutet, ohne es belegen zu können, dass er die Erschießung ertragen hätte, den Strang aber nicht: Das Hängen war bewusst als erniedrigendste Todesart gewählt, um die Verurteilten als gemeine Verbrecher zu kennzeichnen. Das Reichsstrafgesetzbuch hatte das Fallbeil vorgesehen, mit dem auch die Geschwister Scholl getötet wurden.

1:20:04 Den aktuellen Hollywood-Film Nürnberg findet er historisch nur lose verankert, die Botschaft aber richtig: Die Angeklagten waren keine Monster, sondern Menschen, und es kann wieder geschehen, wenn eine Bevölkerung es zulässt.

Weitergedacht

Das Tribunal wies Görings „Ihr auch“ zurück und ließ Kranzbühlers „Ihr auch“ gelten. Wo genau verläuft die Grenze zwischen einer unzulässigen Gegenrechnung und dem berechtigten Hinweis, dass eine Regel offenbar für niemanden galt?

„Man hat sich wechselseitig unglaublich viel verziehen“

1:33:00 Im Herbst 1946 befürworteten nach alliierten Umfragen rund vier Fünftel der Deutschen den Prozess; viele hörten die Urteilsverkündung am Volksempfänger. Gegen die Hauptkriegsverbrecher ließ sich gut zeigen: Der war schuld, dass mein Haus zerbombt ist. 1:33:47 Dann kamen die Fragebögen der Entnazifizierung, und plötzlich saß man selbst auf der Anklagebank. Ab da drehte die Stimmung, und das Wort „Siegerjustiz“ wurde geboren. 1:36:04 Weitere internationale Prozesse scheiterten am beginnenden Kalten Krieg; in Nürnberg folgten zwölf rein amerikanische Verfahren, in den anderen Zonen eigene, alle auf Grundlage des Kontrollratsgesetzes Nr. 10.

1:39:06 Dann die Frage, die Safferling als Forscher am meisten beschäftigt hat: Warum kehrten so viele NS-Juristen in die Justiz zurück? Neu gemacht, sagt er, wurde gar nichts. Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung, BGB, Gerichtsverfassung stammen aus dem 19. Jahrhundert, die Alliierten bürsteten einmal drüber und strichen das offen Rassistische, der Rest wurde wieder in Kraft gesetzt. 1:41:22 Bis heute stehen Paragrafen aus der NS-Zeit im Strafgesetzbuch. 1:42:55 Die Spruchkammern stuften die übergroße Mehrheit als Mitläufer oder Entlastete ein; als Belastete galt nur ein kleiner Rest, und bald saßen auch dort Deutsche über Deutsche.

„Der Effekt war, dass man sich da wechselseitig irgendwie unglaublich viel verziehen hat.“ 1:43:41

Im Gespräch — 103:41

1:45:13 Das gängige Entlastungsargument, ohne Parteibuch sei keine Karriere möglich gewesen, dreht Safferling um. Es sei kein einziger Fall überliefert, in dem einem Richter oder Staatsanwalt Schlimmes widerfuhr, weil er nicht mitmachte; der Vormundschaftsrichter Lothar Kreyssig, der die „Euthanasie“-Morde anzeigte, wurde suspendiert und in den Ruhestand geschickt, nicht ins Lager. 1:46:00 Die Nazis hätten die Justiz gebraucht, weil das Regime eine „Zustimmungsdiktatur“ gewesen sei und in Deutschland der Rechtsstaat älter sei als die Demokratie. Das erklärt eine Absurdität, die er besonders hervorhebt: Selbst die nach dem Nacht-und-Nebel-Erlass verschleppten Widerstandskämpfer bekamen Gerichtsverfahren, geheime, ohne Öffentlichkeit, mit Todesurteilen. Die Form wurde gewahrt, wo der Inhalt längst Terror war. 1:49:03 Sein Urteil über die eigene Zunft fällt entsprechend aus: ein Versagen, bis auf wenige Ausnahmen, und an den Sondergerichten vorauseilender Gehorsam, der selbst Freisler mitunter zu weit ging.

1:50:35 Tilo Jung fragt, ob die Justiz heute besser gewappnet wäre, käme die AfD an die Macht. Safferling hofft es, eine Garantie gibt er nicht. Er verweist auf breitere Mehrheiten bei der Wahl von Verfassungsrichtern und auf europäische Kontrollmechanismen, und er nennt die Reihenfolge, in der Autokraten vorgehen: 1:52:52 zuerst die Justiz, dann die Pressefreiheit, dann die Schulbücher. Polen und Ungarn haben es gezeigt, die USA zeigen es gerade.

Im Keller der Rosenburg

1:55:08 Der Anruf kam unter Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, als Safferling noch in Marburg lehrte. Mit dem Potsdamer Zeithistoriker Manfred Görtemaker bekam er den Auftrag, die Geschichte des Bundesjustizministeriums zwischen 1949 und 1974 zu untersuchen, nach dem Vorbild der Studie zum Auswärtigen Amt. Im Haus war das nicht unumstritten, man habe doch längst aufgearbeitet. 2:00:25 Dann der Keller, die Personalakten, und darin auf Seite fünf eines jeden Bogens die Mitgliedschaften in NSDAP, SA und SS. Jeder hatte sie wahrheitsgemäß angegeben, was für sich schon ein Befund ist: Es war offenbar kein Problem, Mitglied gewesen zu sein.

1:44:27 Das Ergebnis ist inzwischen bekannt: 1957 waren 77 Prozent der Führungskräfte des Ministeriums ehemalige NSDAP-Mitglieder. Safferling warnt davor, die Zahl allein zu lesen; es gebe Nichtmitglieder, die stramme Nazis waren, und Mitglieder, die es nicht waren. 2:01:58 Die Personalpolitik verantwortete ausgerechnet Staatssekretär Walter Strauß, Sohn jüdischer Eltern, unter den Nazis selbst verfolgt, Gründungsmitglied der Berliner CDU. Er holte die Belasteten, weil er sie für gute Handwerker hielt:

„Wenn man denen politische Vorgaben macht, dann setzen die das perfekt um. Mit denen kann ich arbeiten.“ 2:04:14 (Safferling über Strauß' Haltung)

Im Gespräch — 124:14

Gerade dieser Satz ist der Kern der Sache. Der Beamte, der jede Vorgabe perfekt umsetzt, war 1933 das Problem und galt 1950 als Lösung.

2:08:03 Was diese Kontinuität bewirkte, zeigt Safferling an zwei Fällen. Franz Maßfeller, Kommentator der Nürnberger Rassegesetze, sollte im Bonner Ministerium das Gesetz zur Gleichberechtigung von Mann und Frau vorbereiten; Entwürfe verschwanden nach Safferlings Lesart in seiner Schublade, die Akten sind da nicht eindeutig. Das Gesetz kam 1957, vier Jahre nach der Frist, die das Grundgesetz gesetzt hatte. 2:08:48 Schwerer wiegt die „kalte Verjährung“ von 1968. Eine unscheinbare Änderung im Strafgesetzbuch führte dazu, dass der Bundesgerichtshof 1969 die meisten Beihilfetaten zum NS-Mord für verjährt erklärte. Zuständig im Ministerium war Unterabteilungsleiter Eduard Dreher, im Krieg Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck. 2:13:25 Eine „Smoking Gun“ fand die Kommission nicht. Aber die Akten zeigen, dass die Abteilung Mitte September 1968, Tage vor Inkrafttreten, von dem Problem erfuhr und es nicht an Minister Gustav Heinemann weitergab, der das Gesetz wohl noch hätte stoppen lassen; stattdessen findet sich ein Vermerk über eine Besprechung am 7. Oktober. 2:10:21 Und im Bundesgerichtshof wollte der Berichterstatter des 5. Strafsenats, den die DDR selbst als Kriegsrichter gesucht hatte, am liebsten alle NS-Verfahren pauschal beenden.

2:14:57 Daneben steht Fritz Bauer, der den Frankfurter Auschwitz-Prozess fast konspirativ vorbereitete, weil er der eigenen Justiz misstraute, und der den Hinweis auf Eichmann in Argentinien am Apparat vorbei an Israel gab. Die Zentrale Rechtsschutzstelle des Auswärtigen Amts warnte derweil NS-Täter vor Reisen in Länder, in denen Haftbefehle gegen sie vorlagen. 2:18:45 Wer dennoch ermittelte, waren meist junge Staatsanwälte, die über Zeugen in New York und Haifa Mosaikarbeit leisteten, ohne diplomatische Beziehungen nach Polen. 2:19:32 In den Akten sieht man, wie der Krankenstand mit der Dauer der Verfahren steigt. 2:23:22 Und 1962 wurde Wolfgang Fränkel Generalbundesanwalt, bis die DDR eine Broschüre mit Faksimiles vorlegte, die zeigte, wie er bei der Reichsanwaltschaft per „Nichtigkeitsbeschwerde“ Haftstrafen in Todesurteile verwandelt hatte. Er musste nach wenigen Monaten gehen.

Weitergedacht

Walter Strauß, selbst Verfolgter, holte die Täter ins Haus, weil sie zuverlässig arbeiteten. Was sagt das über eine Verwaltung, die Loyalität zur Aufgabe höher stellt als die Frage, welcher Aufgabe man früher loyal war — und gilt das nur für 1950?

Die Rückkehr des Angriffskriegs

2:28:43 Der Titel seines Buches, sagt Safferling, beschreibe ein Gefühl: Wir sehen täglich Kriegsverbrechen auf unseren Bildschirmen, und die Mechanismen, die sie verhindern sollen, greifen nicht. 2:30:16 „Rückkehr“ meint vor allem den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Dass ein Staat einen anderen einfach überfällt, habe man sich im Völkerrecht kaum noch vorgestellt.

2:31:01 Tilo Jung widerspricht: 2003, der Irakkrieg. Safferling gibt ihm recht. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2005 einem Bundeswehrmajor recht gegeben, der die Mitarbeit an einem Softwareprojekt mit Bezug zum Irakkrieg verweigert hatte, und dabei „gravierende völkerrechtliche Bedenken“ gegen den Krieg formuliert. Safferling liest daraus die Feststellung eines Angriffskriegs, das Urteil selbst bleibt vorsichtiger (→ Faktencheck). Safferling nennt den Krieg einen „unglaublichen Sündenfall“: 2:32:31 Er führe zum „Islamischen Staat“, zum Leid in Syrien, zu einem Land, das bis heute kaum regierbar sei.

2:33:17 Von dort aus kommt er zum Iran, wo Israel und die USA bombardieren und ein Regimewechsel zumindest mitgedacht wird. Darf das Völkerrecht das nicht erlauben, gegen ein Regime, das Hunderte aus politischen Gründen tötet? Nein, sagt er, und die Vorsicht habe Gründe: Irak, Afghanistan, und in Teheran ein Regime, das geopolitisch eher gestärkt dastehe, seit es mit der Straße von Hormus ein Druckmittel in der Hand hält.

„Die Durchsetzung solcher Prinzipien mit Waffengewalt löst halt eine Kaskade an weiteren Problemen aus, die man nicht mehr einfängt.“ 2:34:02

Im Gespräch — 154:02

2:34:48 Das Völkerrecht habe dabei eine klare Antwort auf das Regime: Was es tut, sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, auch in Friedenszeiten. Das Problem ist die Durchsetzung. Diese Unterscheidung — die Norm ist klar, nur ihr Arm reicht nicht hin — ist der Kern seines Buches.

Haftbefehle, die nicht greifen

2:35:33 Tilo Jung wendet die Nürnberger Prinzipien direkt an: Bush und Blair für den Irak, Putin für die Ukraine, Trump und Netanjahu für den Iran — müssten sie nicht alle wegen Angriffskriegs angeklagt werden? 2:37:04 Safferling erklärt, warum der Internationale Strafgerichtshof genau das nicht kann. Als die Staaten 2010 in Kampala den Tatbestand der Aggression ins Römische Statut schrieben, glaubte niemand, dass er je gebraucht würde, und man baute ihm eine Zuständigkeitsregel ein, nach der Angriffskriege von Nichtvertragsstaaten nur über den UN-Sicherheitsrat verfolgt werden können, wo die Angreifer selbst ihr Veto haben.

„Ja, schön. Ja, dumm gelaufen.“ 2:37:49

Im Gespräch — 157:49

2:37:49 Bleiben die anderen Tatbestände. Gegen Putin erließ das Gericht den Haftbefehl wegen der Verschleppung ukrainischer Kinder, 2:40:04 weil sie sich allein durch Open-Source-Recherche lückenlos belegen ließ: Russische Familien hatten sich in sozialen Netzwerken gerühmt, ukrainische Kinder „umzuerziehen“. Man wählte, was schnell beweisbar war, um Handlungsfähigkeit zu zeigen. 2:40:52 Bei den Hamas-Führern könne man „die Reihe der Kriegsverbrechen durchgehen und überall einen Haken dranmachen“, von der Geiselnahme bis zu den Massenvergewaltigungen. 2:41:37 Bei Netanjahu und Gallant sei es „subtiler“. Die israelische Armee sei eine demokratische, im humanitären Völkerrecht ausgebildete Armee mit eigenem Disziplinarsystem; die Massenzerstörung, die Angriffe auf zivile Ziele und die mangelnde Versorgung der Bevölkerung seien Dinge, die nicht sein dürften und den Verdacht von Verbrechen gegen die Menschlichkeit begründeten.

2:42:23 Zum 7. Oktober sagt Safferling einen Satz, der in deutschen Debatten selten fällt: Das Massaker der Hamas sehe „durchaus wie ein Völkermord aus“ und müsse untersucht werden. Israel habe das Recht, sich zu verteidigen; die Art, wie der Krieg geführt wurde, verstoße gegen das humanitäre Völkerrecht. Beides steht bei ihm nebeneinander, ohne dass das eine das andere aufrechnet.

Gaza, die Verhinderungspflicht und Deutschland

2:43:09 An dieser Stelle legt Tilo Jung seine eigene Position offen: Er hält das Geschehen in Gaza für Völkermord und stützt sich auf die vorläufigen Maßnahmen des Internationalen Gerichtshofs vom Januar 2024, die Israel aus seiner Sicht nicht umgesetzt hat, auf israelische und internationale Menschenrechtsorganisationen und auf die UN-Untersuchungskommission. 2:44:41 Dann die Frage nach der deutschen Mitverantwortung. Deutschland ist vor dem Internationalen Gerichtshof von Nicaragua verklagt, wegen der Waffenlieferungen.

2:45:26 Safferlings Antwort ist eine Unterscheidung, und sie ist das juristisch Ehrlichste der ganzen Folge. Den Vorwurf, Israel als Staat begehe Völkermord, also verfolge als Staatspolitik die Vernichtung der Palästinenser, hält er für schwer belegbar:

„Da tue ich mir echt schwer, das zu glauben.“ 2:46:58

Im Gespräch — 166:58

2:47:43 Dass einzelne Soldaten oder Generäle mit Vernichtungsabsicht handeln, hält er dagegen für sicher. Und genau dort setzt die Konvention an, die ja Verhinderungs-Konvention heißt: Der Staat muss alles tun, damit niemand unter dem Deckmantel militärischer Einsätze seinen „Völkermordgelüsten“ freien Lauf lassen kann. 2:46:12 Bei der Pflicht zur Verhinderung, und beim Versagen darin, sei er „ganz bei“ Tilo. Was er damit leistet, ist bemerkenswert: Er nimmt den schärfsten Vorwurf aus der Debatte, ohne die Sache zu verharmlosen, und verlagert die Frage dorthin, wo Deutschland selbst Pflichten hat.

2:50:44 Ob deutsche Politiker strafrechtlich haften könnten, beantwortet er als Strafrechtler. Denkbar sei Beihilfe, aber nur mit Vorsatz: Der Gehilfe müsse die Verbrechen nicht nur gekannt, sondern gewollt haben. 2:51:29 Und jeder Minister werde belegen können, dass er sich von Israel habe zusichern lassen, die Waffen nicht für Verbrechen einzusetzen. Tilo hält dagegen: Nach den IGH-Maßnahmen habe man es gewusst. 2:53:45 Safferling ist überzeugt, dass die Frage früher oder später untersucht werden wird, zuständig wäre der Generalbundesanwalt. 2:55:16 Das Völkerstrafgesetzbuch von 2002 gelte auch für Deutsche, nicht nur für Russen oder Afrikaner; nach Kundus wurde gegen einen deutschen Offizier ermittelt. 2:56:03 Weil der Internationale Strafgerichtshof nur ergänzend zuständig ist, würde Deutschland eigene Staatsbürger selbst anklagen, statt sie nach Den Haag zu überstellen. Für Tilo ist das ein Aha-Moment: Darum ermittelt Den Haag gegen Netanjahu, weil Israel es nicht selbst tut.

Weitergedacht

Safferling verlegt die Frage vom Vorsatz Israels auf die Pflicht zur Verhinderung — und damit nach Berlin. Ist das eine Entlastung Israels oder eine Belastung Deutschlands? Oder bleibt beim Wort „Völkermord“ am Ende nur, ob man es aussprechen darf, während die Pflicht unbeachtet bleibt?

Washington, Den Haag und die Zurückhaltung Berlins

2:57:34 Die USA sind kein Mitglied des Strafgerichtshofs, ihre Bürger fallen aber unter dessen Zuständigkeit, wenn sie auf dem Gebiet eines Mitgliedstaats Verbrechen begehen, Venezuela etwa. Washington hat dafür vorgesorgt: Der „Hague Invasion Act“ von 2002 erlaubt, amerikanische Angeklagte notfalls aus Den Haag zu befreien. 2:58:19 Die Richter sind inzwischen persönlich sanktioniert — keine Kreditkarte, kein Amazon, kein Zugriff auf die iCloud. 2:59:07 Die EU könnte Abwehrgesetze erlassen; sie hält sich verbal zurück und arbeite hinter den Kulissen.

2:59:53 Bei Südlibanon, wo Außenminister Wadephul Israel „jedes Recht“ zugesprochen hat, bleibt Safferling vorsichtig: Selbstverteidigung gegen Hisbollah-Raketen sei möglich, auch eine zeitweise Präsenz. 3:02:08 Aber eine Besatzungsmacht hat Pflichten — Schulen, Krankenhäuser, Versorgung —, und Vertreibung ist das Gegenteil dessen, was das Völkerrecht verlangt. 3:03:38 Im Auswärtigen Amt kenne er etliche, die „sehr peinlich berührt“ seien, wie Berlin sich völkerrechtlichen Bewertungen entziehe. 3:04:24 Bei seinen Lesungen sei die Empörung groß, jedes Mal frage jemand, warum Kanzler und Außenminister schweigen. Tilo erinnert an den Iran-Angriff 2025, für den Merz das Wort „Drecksarbeit“ fand. Safferling: „sicherlich keine Sternstunde unseres Kanzlers“. 3:07:25 Dazu die tödlichen US-Angriffe auf mutmaßliche Drogenboote, die er „himmelschreiend völkerrechtswidrig“ nennt, in einer Linie mit den Drohnentötungen in Pakistan und Somalia, für die Ramstein als Relaisstation diente. 3:09:41 Das Bundesverfassungsgericht hat dazu jüngst eine Schutzpflicht anerkannt, aber nur bei massiven, offensichtlichen Verletzungen.

3:05:09 Und doch zieht Safferling aus all dem Hoffnung. Die Erwartung an das Völkerrecht sei heute höher als je zuvor:

„Wir sprechen alle Nürnbergerisch.“ 3:05:54

Im Gespräch — 185:54

Gemeint ist: Wenn ein Krieg beginnt, reden wir am nächsten Tag in Rechtskategorien. Als Russland die Ukraine überfiel, war binnen einer halben Stunde klar, dass das ein Verbrechen ist. Dass die Bundesregierung beim Angriff auf den Iran bis heute keine Bewertung hat, fällt gerade deshalb auf.

Fiktion oder Recht: Carney und der Sicherheitsrat

3:10:27 Zum Schluss liest Tilo aus der Davoser Rede des kanadischen Premiers Mark Carney vor: Die regelbasierte Ordnung sei eine „teilweise falsche“ Erzählung gewesen, die Starken nahmen sich aus, das Völkerrecht wurde je nach Identität von Täter und Opfer verschieden streng angewandt — eine „nützliche Fiktion“. 3:11:57 Safferling stimmt der Analyse zu. Die Selektivität sei das „massive Glaubwürdigkeitsproblem“, und Deutschland habe jahrzehntelang mitgespielt, aus Loyalität zu den Amerikanern und weil es davon profitierte. Den Schluss aber lehnt er ab:

„Es ist keine Fiktion, es ist kein Narrativ, ist nicht nur eine Erzählung, sondern das ist tatsächlich ein Rechtssystem.“ 3:13:29

Im Gespräch — 193:29

3:14:14 Die Begründung ist historisch. Ausgangspunkt des heutigen Völkerrechts sei der Zweite Weltkrieg: Nürnberg schuf die individuelle Verantwortung, die Vereinten Nationen das Gewaltverbot. 3:15:00 Das habe Millionen Menschenleben gekostet. Wenn sich die Staaten, die 1945 beteiligt waren, davon verabschieden, sollten die anderen umso mehr darauf bestehen.

3:16:32 Bleibt das Veto. Safferling verweist auf die Regel von 2022, nach der die Generalversammlung über jedes Veto debattieren muss (er nennt sie eine Begründungspflicht, der Vetostaat ist aber nur eingeladen zu sprechen), und hat einen Vorschlag: 3:17:19 Großbritannien und Frankreich verzichten auf ihre ständigen Sitze zugunsten eines EU-Sitzes. Damit wäre die Debatte über eine gerechtere Zusammensetzung eröffnet, in der Afrika und Lateinamerika bisher nicht vorkommen. 3:18:51 Tilo bringt eine Idee, die er Carlo Masala zuschreibt: Alle Nicht-Vetomächte verlassen die UN und gründen eine neue. Safferling hält das für politisch nicht durchsetzbar und fragt zurück, ob es das nicht schon gibt, in der Generalversammlung. 3:21:08 Man könne die „Uniting for Peace“-Regel ausweiten: Die Generalversammlung soll schon handeln dürfen, wenn der Sicherheitsrat durch ein Veto blockiert ist, statt erst dann, wenn er sich einer Lage gar nicht annimmt. „Diesen Kompromiss gehe ich ein“, sagt Tilo.

Einordnung

Safferling nimmt die Kritik an der Doppelmoral des Westens vollständig an und zieht daraus einen Schluss, den man selten hört: dass das Recht strenger gelten muss, auch gegen die eigenen Verbündeten und gegen Berlin. Die Gegenposition, dass Völkerrecht immer nur Machtpolitik in Rechtsform gewesen sei, kommt in der Folge vor allem durch Carneys Zitat zu Wort. Safferlings Antwort darauf ist eine Wette auf die Zukunft, belegt durch die Geschichte Nürnbergs: Der Vorwurf der Siegerjustiz verlor an Kraft, je öfter das Recht auch andere traf. Ob dieselbe Wette aufgeht, wenn die Gründungsmächte selbst aussteigen, kann auch er nicht sagen.


Publikumsfragen

Die Zuschauerfragen stellt Kira, die Hausjuristin des Formats. Viele Fragen kreisen um Gaza, die Siegerjustiz und darum, wie man dem Völkerrecht wieder Geltung verschafft.

Sollte Völkerrecht Examensstoff werden? 3:21:54 — Mehr Völkerrecht im Studium begrüßt Safferling ausdrücklich, dazu Sprachkompetenz in Englisch und Französisch, ohne die kein internationaler Einsatz möglich sei. Ob das Staatsexamen noch mehr Stoff verträgt, lässt er offen.

Sollte Fahnenflucht ein Menschenrecht sein? 3:23:25 — Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen hält er für richtig. Desertion völlig freizugeben, gefährde aber das System von Befehl und Gehorsam, auf dem jede Armee beruhe. Was auf keinen Fall gehe, sei die Praxis der NS-Zeit, Zehntausende junger Männer wegen Fahnenflucht hinzurichten; sein Kompromiss: milde Verfolgung.

Hätten Außerirdische Menschenrechte? 3:24:56 — Die Scherzfrage lenkt er auf eine ernstere: Ab wann hätte eine künstliche Intelligenz Rechte, und ab wann könnte sie strafrechtlich verantwortlich sein? Darüber werde man ernsthaft streiten. Grundsätzlich verlangten Grundgesetz und Völkerrecht Respekt vor dem Leben als solchem, was sich schon heute im Tierschutz zeige.

Wie siehst du die neu eingeführte Todesstrafe für Palästinenser in Israel? 3:26:29 — Hier „lehnt er sich aus dem Fenster“, und zwar deutlich: ein „schwerer Fehler“. Israel habe die Todesstrafe bislang nur gegen Adolf Eichmann vollstreckt. Eine Todesstrafe nur für palästinensische Terroristen mache Eichmann kleiner und beschädige damit die Gründungserzählung des Staates selbst. Kiras Einwand, damit entstehe auch ein Apartheidsystem, lässt er gelten, hält seinen Punkt aber für tiefer.

Müssten Netanjahu und Gallant in Deutschland verhaftet werden? 3:28:00 — „Ja. Nächste Frage.“

Lässt sich bei der Pressesituation in Gaza überhaupt feststellen, ob ein Völkermord begangen wurde? 3:28:45 — „Nein.“ Und ob Einzelne oder der Staat? Im Strafverfahren zähle nur die individuelle Absicht; vor dem IGH müsste nachgewiesen werden, dass die Vernichtungsabsicht Staatspolitik ist (siehe oben).

Untergraben gezielte Tötungen wie die Osama bin Ladens den Anspruch von Nürnberg? 3:29:32 — „Ja, doch, tut's.“ Auch bin Laden hätte nur nach einem rechtsstaatlichen Strafverfahren sanktioniert werden dürfen; seine Tötung sei menschenrechts- und völkerrechtswidrig gewesen. Kira entschuldigt sich halb dafür, ihn zu so eindeutigen Aussagen zu bringen; er mache das gern.

Siegerjustiz: Ist der Vorwurf des Richters Radhabinod Pal, es gehe um rückwirkendes Strafrecht, überwunden? 3:31:02 — Das Rückwirkungsargument hält Safferling für zweitrangig, zumal im angloamerikanischen Recht, das aus Präzedenzfällen lebt. Der eigentliche Kern des Vorwurfs sei ein anderer gewesen: dass das Völkerstrafrecht nur erfunden wurde, um Deutsche und Japaner zu demütigen, und danach vergessen würde. 3:32:33 Seit Jugoslawien-Tribunal, Ruanda-Tribunal und Internationalem Strafgerichtshof sei klar, dass die Kriterien für alle gelten sollen; Deutschland und Japan sind dem Gericht beigetreten. Mit jedem Fall in Den Haag werde der Vorwurf kleiner.

Was ist deine Sicht auf die Tokioter Prozesse? 3:33:19 — Er sei dort kein Experte, nennt aber drei Schwächen: Grundlage war ein amerikanisches Militärdekret statt eines völkerrechtlichen Vertrags; der Kaiser wurde aus Respekt vor seiner Autorität nicht angeklagt; und unter den elf beteiligten Staaten waren die Kolonialmächte der Region. In Japan werde der Prozess entsprechend schlecht rezipiert, der historische Saal liege hinter einer Schranke im Verteidigungsministerium. In Nürnberg dagegen könne jeder hineingehen.

Warum wurden die NS-Urteile gegen Sinti und Roma erst so spät aufgehoben, und wäre Reparation fällig? 3:35:35 — Viele Verfolgtengruppen hätten lange um Anerkennung gerungen, zuletzt die Opfer der „Euthanasie“; bei den als „Asoziale“ Verfolgten fehle sie bis heute. Die „unangenehme Wahrheit“ sei ein Antiziganismus, der auch die Nachkriegsjustiz prägte: Der Bundesgerichtshof schrieb 1956 in einem Urteil, die Sinti und Roma seien nicht rassisch verfolgt, sondern wegen angeblich angeborener Kriminalität belangt worden. Da gebe es noch viel aufzuarbeiten.

Chomsky 1990: Wären die Nürnberger Gesetze angewandt worden, wäre jeder amerikanische Nachkriegspräsident gehängt worden. Stimmst du zu? 3:37:09 — Gehängt nicht, weil die Todesstrafe abgeschafft sei. Widersprechen will er nicht: Gerade weil es so ist, täten sich die USA so schwer, das Völkerstrafrecht mitzutragen und dem Strafgerichtshof beizutreten.

Was hältst du von einer Allianz der Willigen des Völkerrechts, mit Brasilien, Südafrika und anderen statt mit den USA? 3:37:55 — Sehr viel. Er erwartet eine stärkere Regionalisierung und ein Zusammengehen der Staaten mit gleichem Rechtsverständnis: in Lateinamerika, in Asien Japan, Australien, Südkorea, dazu Kanada und afrikanische Staaten. Mit der amerikanischen Regierung sehe er derzeit keine Basis für Zusammenarbeit; „vielleicht ein bisschen zu radikal“, räumt er ein, ohne endgültig das Tischtuch zerschneiden zu wollen.

Wäre eine Weltpolizei sinnvoll? 3:40:13 — Klinge nach Star Wars und sei unrealistisch; nicht einmal die EU hat eine gemeinsame Polizei. Wirksamer sei, wenn möglichst viele Staaten bestehende Instrumente ernst nähmen: Ein Haftbefehl, den alle vollstrecken würden, engt den Bewegungsraum eines Putin oder Netanjahu so ein, dass es auch im Inneren Folgen hat.

Kann eine neutrale Durchsetzungsmacht entstehen? 3:41:45 — Er wünscht es sich. Eine komplett neue UN hält er für unrealistisch, ernsthafte Reformen nach dem Ende der aktuellen Kriege nicht: den Stillstand im Sicherheitsrat strukturell beseitigen und die Weltregionen gerecht vertreten.


Nachbesprechung

Zwei Fragen, die Safferling an diesem Abend aufwirft und offen lässt, noch einmal mit dem, was die Forschung dazu weiß.

Schreckt das Recht ab?

Safferlings ganze Zuversicht hängt an einer Wette: dass das Völkerstrafrecht wirkt, auch wenn kaum jemand verhaftet wird. Mit jedem Fall in Den Haag schrumpfe der Vorwurf der Siegerjustiz, und ein Haftbefehl, den alle vollstrecken, engt den Bewegungsraum eines Staatschefs so ein, dass es auch im Inneren Folgen hat. Ob das stimmt, hat die Politikwissenschaft in den letzten fünfzehn Jahren ziemlich genau untersucht. Eine Meta-Analyse gibt es nicht, aber der Befund ist erstaunlich einheitlich: Das Recht schreckt ab, nur unter Bedingungen und kaum dort, wo Safferling es sich am meisten wünscht.

Die erste systematische Prüfung fand eine Wirkung bei Regierungen und Rebellengruppen, die auf internationale Legitimität angewiesen sind (Jo & Simmons 2016, Ländervergleich, doi:10.1017/S0020818316000114). Führungen von Vertragsstaaten verletzen Menschenrechte seltener, und schon eine Ermittlung kostet sie etwas (Appel 2018, doi:10.1177/0022002716639101). In Übergangsländern verbessern Prozesse die Lage der Menschenrechte, auch in den Nachbarländern (Kim & Sikkink 2010, rund 100 Länder, doi:10.1111/j.1468-2478.2010.00621.x); Kathryn Sikkink nennt das die Justice Cascade, und Safferlings „Wir sprechen alle Nürnbergerisch“ ist deren Alltagsform. Die beste Übersicht kommt zu einem Satz, der Safferling gefallen dürfte: Das Gericht sei „more important for what it is than what it does“, es wirke als Stigma mehr als durch Strafen (Dancy 2017, doi:10.1163/15718123-01704007). Und Ermittlungen in Den Haag lösen messbar mehr Prozesse im eigenen Land aus (Dancy & Montal 2017, doi:10.1017/ajil.2017.70) — die Komplementarität, die Tilo Jung in der Folge als Aha-Moment erlebt, ist also auch ein Hebel.

Dagegen steht, was auf Großmächte und laufende Kriege zielt. Afrikanische Regierungstruppen ließen sich nicht abschrecken (McAllister 2023, doi:10.1080/14754835.2022.2156275), im Kongo wirkten Anklagen mal gar nicht, mal anheizend, mal verhindernd (Broache 2016, doi:10.1093/ijtj/ijw020). Wo Strafe weder sicher noch schnell ist, fehlt die Grundbedingung jeder Abschreckung (Cronin-Furman 2013, doi:10.1093/ijtj/ijt016). Am unbequemsten für Safferlings Bild vom „Bewegungsraum“: Seit es die internationale Strafjustiz gibt, gehen belastete Machthaber etwa sechsmal seltener ins Exil — das schreckt Gräuel ab, verlängert aber Kriege, weil der Ausweg fehlt (Krcmaric 2018, doi:10.1111/ajps.12352; ähnlich Prorok 2017, doi:10.1017/s0020818317000078). Der Klassiker der Gegenposition hielt schon 2003 Amnestien für den sichereren Weg zum Frieden, wo Institutionen schwach sind (Snyder & Vinjamuri 2003, doi:10.1162/016228803773100066).

Die Fälle seit der Aufzeichnung geben beiden Seiten Material. Putin mied 2023 den BRICS-Gipfel in Johannesburg, reiste aber 2024 in die Mongolei und 2025 nach Tadschikistan, zwei Vertragsstaaten, die ihn nicht festnahmen (IStGH zur Mongolei, 24.10.2024). Netanjahus Flugzeug umfliegt Teile Europas, festgenommen wurde er nirgends; Ungarn kündigte bei seinem Besuch den Austritt aus dem Gericht an und nahm ihn im Mai 2026 unter neuer Regierung wieder zurück (ASIL). Und Rodrigo Duterte, der frühere Präsident der Philippinen, wurde im März 2025 nach Den Haag überstellt, obwohl sein Land das Statut verlassen hatte; sein Prozess soll am 30. November 2026 beginnen (IStGH). Ein Echo steht in Safferlings eigener Erzählung: Die Zentrale Rechtsschutzstelle warnte NS-Täter vor Reisen in Länder mit Haftbefehl. Der Bewegungsraum wurde also schon in den Sechzigern eng, und genau deshalb half Bonn, ihn wieder zu weiten.

→ Weiter im Panorama: Schreckt das Völkerrecht ab?, mit Helen Keller, Kai Ambos, Alexander Schwarz, Felwine Sarr und der Spur zu Gaza.

Mit wem fängt eine Demokratie neu an?

Walter Strauß holte die belasteten Juristen ins Bonner Ministerium, weil man mit ihnen arbeiten konnte. Safferling erzählt das mit einer gewissen Fassungslosigkeit, und hinter ihr steht eine Frage, die jede Gesellschaft nach einer Diktatur beantworten muss: Säubert man den Apparat und riskiert, dass nichts mehr funktioniert, oder integriert man die alten Eliten und riskiert, dass sie weitermachen wie bisher? Hermann Lübbe hat 1983 die Bonner Antwort verteidigt. Das „kommunikative Beschweigen“ sei die Bedingung gewesen, unter der die junge Demokratie Millionen Belastete einbinden und stabil bleiben konnte (Lübbe 1983, doi:10.1524/hzhz.1983.236.jg.579). Norbert Frei hat dagegen gezeigt, dass Amnestie und Integration eine aktive Politik waren, bezahlt mit der Strafverfolgung (Vergangenheitspolitik, 1996).

Was das kostete, lässt sich inzwischen messen. An westdeutschen Gerichten, an denen mehr NS-belastete Richter saßen, kamen angeklagte NS-Täter deutlich öfter ohne Verurteilung davon, und die Berufungsinstanz korrigierte das nicht (Kern & Vanberg 2024, Journal of Politics, doi:10.1086/729959). Wie stark ein Richter der Ideologie verpflichtet war, sagte schon am Volksgerichtshof die Zahl seiner Todesurteile voraus (Geerling et al. 2018, doi:10.1111/ecoj.12497). Strauß' Handwerker-Argument trägt also nicht: Die Haltung reiste mit ins neue Amt. Die kalte Verjährung von 1968 war kein Ausrutscher, sie war die Rechnung.

Der Ländervergleich spricht eher für den Wechsel. In postkommunistischen Staaten gingen umfassende Säuberungen mit deutlich mehr Demokratie und beständigerem Vertrauen in die Institutionen einher, verbindliche Personalwechsel wirkten stärker als symbolische (Horne 2014, zwölf Länder, doi:10.1093/ijtj/iju011). Am besten wirken Prozesse und Amnestien zusammen; eine Wahrheitskommission allein schadet eher (Olsen, Payne & Reiter 2010, doi:10.1353/hrq.2010.0021). Und es gibt einen dritten Weg, den Bonn nie ging: In Umfrage-Experimenten stärkten Entlassung und Geständnis das Vertrauen, sogar in belastete Beamte, die bleiben durften; bloße Offenlegung senkte es (Choi & David 2012, doi:10.1086/662648). Integration gegen ein Bekenntnis, das hat es in der Bundesrepublik nicht gegeben.

Lübbe ist damit nicht widerlegt, die Bonner Demokratie blieb ja stabil. Aber ihr Preis ist nun beziffert, und er wurde von den Opfern bezahlt, nicht von den Tätern. Den umgekehrten Fall kennt der Bestand aus dem Osten nach 1990: Dort wurden die Eliten ausgetauscht, und die Folge ist ein Misstrauen, das bis heute nachwirkt.

→ Weiter im Panorama: Mit wem fängt eine Demokratie neu an?, mit Götz Aly, Heinz Bude, Jens-Christian Wagner, Hannah Arendt und Steffen Mau.


Faktencheck

Bestätigt — Der lange Weg nach Nürnberg

Die Vorgeschichte stimmt in allen Stationen. Artikel 227 des Versailler Vertrags klagte Wilhelm II. wegen eines „supreme offence against international morality and the sanctity of treaties“ an; die Niederlande lieferten ihn nicht aus. Die Auslieferungsliste umfasste 888 Namen, später auf 45 gekürzt; vor dem Reichsgericht in Leipzig standen 1921 zwölf Angeklagte, sieben wurden verurteilt, die Strafen waren mild und wurden zum Teil nie verbüßt. Die Istanbuler Verfahren von 1919/20 wegen der Verbrechen an den Armeniern gab es, oft in Abwesenheit der Angeklagten. Die Moskauer Erklärung vom 30.10.1943 begründete die Strafabsicht, Churchill wollte die Hauptverantwortlichen ohne Prozess erschießen lassen, Jackson sprach am 13.04.1945 vor der American Society of International Law, das Londoner Statut folgte am 08.08.1945. Die UN-Generalversammlung bekräftigte die Grundsätze im Dezember 1946 (Res. 95(I)), die ILC fasste sie 1950 in sieben Prinzipien. Quelle: Leipzig war crimes trials · Peace Palace Library: Art. 227 und Wilhelm II. · Robert H. Jackson Center: Nuremberg Timeline

Bestätigt — Jacksons „bedauerliche Zustände“

Auf der Londoner Konferenz wollten die USA Verbrechen gegen die Menschlichkeit an den Krieg binden, und das aus eigenem Interesse. Jackson sagte am 23.07.1945: „we have some regrettable circumstances at times in our own country in which minorities are unfairly treated.“ Das Protokoll belegt Safferlings Anekdote wörtlich. Quelle: Avalon Project: Minutes of Conference Session of July 23, 1945

Vereinfacht — Wer politische Gruppen aus der Genozidkonvention strich

Tilo Jung sagt, „die Amerikaner und die Sowjets“ hätten die politischen Gruppen herausverhandelt; Safferling nennt als Motiv die amerikanische Kommunistenverfolgung. Die Verhandlungsprotokolle zeigen ein anderes Bild: Im Sechsten Ausschuss 1948 blockierten vor allem die Sowjetunion und ihre Verbündeten, dazu ein breites Bündnis anderer Staaten (u. a. Großbritannien, Polen, Brasilien, Schweden). Stalins Interesse, die eigenen Säuberungen nicht unter den Begriff fallen zu lassen, ist gut belegt; dass die USA die treibende Kraft gewesen wären, nicht. Die Verkürzung passt zur Gesprächslinie „die Mächtigen schützen sich“, verteilt aber die Rollen schief. Quelle: Genocide Convention (Wikipedia) · Van Schaack: The Crime of Political Genocide

Vereinfacht — Das Simultandolmetschen wurde in Nürnberg nicht „erfunden“

Safferling sagt, simultan gedolmetscht habe man „noch nie vorher in der Menschheitsgeschichte“. Das Filene-Finlay-System von IBM lief aber schon am 04.06.1927 auf der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf. Nürnberg war der erste große Einsatz in vier Sprachen und gilt als Geburtsstunde des modernen Berufsstands. Der Direktor der Nürnberger Akademie erzählt hier eine lokale Gründungslegende, harmlos, aber zu glatt. Quelle: Gaiba (1998): The Origins of Simultaneous Interpretation. The Nuremberg Trial, doi:10.1353/book6604 (Monografie, Standardwerk) · AIIC: Early history of SI equipment

Bestätigt — Szenen aus dem Prozess

Kranzbühler holte die eidesstattliche Antwort von Admiral Nimitz ein: Die US-Marine hatte im Pazifik den uneingeschränkten U-Boot-Krieg ebenso geführt. Das Gericht stellte Verstöße fest, ließ sie aber bei der Strafzumessung außer Betracht. Jacksons Kreuzverhör Görings im März 1946 misslang, danach übernahm der Brite Maxwell Fyfe; Präsident des Gerichts war Lord Lawrence. Ley nahm sich im Oktober 1945 das Leben, Göring am 15.10.1946 wenige Stunden vor der Hinrichtung. Es gab drei Freisprüche. Quelle: USNI: German Admirals on Trial · List of defendants at the IMT

Bestätigt — Die Deutschen hielten den Prozess damals mehrheitlich für fair

Laut den OMGUS-Umfragen vom Oktober 1946 hielten rund 78 % den Prozess für fair, Safferling sagt „80 %“. Was er nicht sagt: Bis 1950 sank die Zustimmung auf 38 %, 30 % hielten ihn nun für unfair. Die Momentaufnahme stimmt; über die Wirkung von Nürnberg sagt erst der Verlauf etwas, und der fällt nüchterner aus. Quelle: GHDI: OMGUS Survey on the Public Response to the Nuremberg Trials (9.10.1946) · National WWII Museum: The Nuremberg Trial and its Legacy

Bestätigt — Entnazifizierung als „Mitläuferfabrik“

In den drei Westzonen wurden 3,66 Mio. Fälle bearbeitet; nur 0,7 % landeten in den beiden schwersten Gruppen (1.667 Hauptschuldige, 23.060 Belastete), mit den Minderbelasteten knapp 5 %. Safferlings Faustregel „97 zu 3“ trifft die Größenordnung. Quelle: Wikipedia: Spruchkammerverfahren · Historisches Lexikon Bayerns: Entnazifizierung

Bestätigt — Die Akte Rosenburg

Hier spricht Safferling über die eigene Studie; jeder Punkt wurde gegen fremde Quellen geprüft und hält. 1957 waren 77 % der Führungskräfte im Bundesjustizministerium ehemalige NSDAP-Mitglieder. Franz Maßfeller hatte den Kommentar zum Blutschutzgesetz mitverfasst und saß bei den Folgekonferenzen zu Wannsee; bis 1964 leitete er im BMJ das Familienrecht. Walter Strauß stammte aus einer jüdischen Familie, seine Eltern kamen in Theresienstadt ums Leben; Staatssekretär war er von 1949 bis 1963. Die Zentrale Rechtsschutzstelle warnte im Ausland verurteilte NS-Täter vor Reisen. Wolfgang Fränkel war vom 23.03. bis 24.07.1962 Generalbundesanwalt und musste nach einer DDR-Broschüre über seine Nichtigkeitsbeschwerden gehen. Ludwigsburg entstand 1958. Einschränkung zu Maßfeller: Dass er das Gleichberechtigungsgesetz „hintertrieben“ habe, belegt die Aktenlage nach Safferlings eigener Aussage nicht eindeutig; das Gesetz kam 1957. Quelle: LTO: BMJV stellt Rosenburg-Akte vor · Wikipedia: Zentrale Rechtsschutzstelle · Generalbundesanwalt: Wolfgang Fränkel

Bestätigt — Die „kalte Verjährung“ von 1968

Das EGOWiG trat am 01.10.1968 in Kraft. Am 20.05.1969 entschied der 5. Strafsenat des BGH, Beihilfe zum Mord ohne eigene niedrige Beweggründe sei seit 1960 verjährt; der RSHA-Prozesskomplex brach zusammen. Eduard Dreher bekam am 26.09.1968 einen Vermerk über die Folgen und versah ihn mit einer beruhigenden Notiz, statt die Hausleitung zu alarmieren. Bundesrichter Dr. Börker, ein früherer Kriegsgerichtsrat, ist als Senatsmitglied belegt. Safferling widerspricht ausdrücklich der These einer großen Verschwörung; das entspricht der Fachdebatte (Rottleuthner: „Hat Dreher gedreht?“, dagegen die These von der „urbanen Legende“). Quelle: Wikipedia: Verjährungsskandal · bpb: Das Dreher-Gesetz von 1968 · De legibus: Die urbane Legende von Eduard Dreher

Bestätigt im Kern — „Keinem Richter geschah etwas Schlimmes“

Der überlieferte Fall ist Lothar Kreyssig, Vormundschaftsrichter in Brandenburg an der Havel. Er zeigte wegen der „Euthanasie“-Morde Philipp Bouhler an, wurde von Reichsjustizminister Gürtner einbestellt, im Dezember 1940 suspendiert, im März 1942 in den Ruhestand gezwungen. Safferling spielt den Fall etwas herunter: Die Gestapo versuchte, Kreyssig ins KZ zu bringen, und scheiterte. Die Kernaussage hält: Kein Richter kam wegen Verweigerung in Haft oder ins Lager. Quelle: Lothar Kreyssig (Wikipedia) · T4-Denkmal: Juristen

Vereinfacht — Das BVerwG hat den Irakkrieg nicht ausdrücklich zum „Angriffskrieg“ erklärt

Safferling sagt, im Pfaff-Urteil (2 WD 12.04, 21.06.2005) stehe „völkerrechtswidriger Angriffskrieg“. Tatsächlich spricht der Senat von „gravierenden völkerrechtlichen Bedenken“ gegen den Krieg und die deutschen Unterstützungsleistungen und hält abstrakt fest, wer ohne Rechtfertigung gegen das Gewaltverbot verstoße, „begeht eine militärische Aggression“. Eine förmliche Feststellung trifft er bewusst nicht. Die Mehrheit der Völkerrechtler hält den Krieg für rechtswidrig, die Wertung ist also gut vertretbar; als Gerichtsfeststellung ausgegeben, wird sie stärker, als das Urteil hergibt. Quelle: IALANA: Das Urteil des BVerwG zum Irakkrieg 2003 · German Law Journal: Was the War on Iraq Illegal?

Bestätigt — Merkel und der Irakkrieg (Tilo Jung)

Am 20.02.2003 schrieb Oppositionsführerin Merkel in der Washington Post „Schroeder Doesn't Speak for All Germans“ und stellte sich an die Seite der US-Linie. In der Bundespressekonferenz am 28.07.2016 fragte Tilo Jung sie danach; Merkel antwortete sinngemäß, sie unterstütze nie einen Krieg. Ob der Text von 2003 Unterstützung des Krieges oder Ablehnung eines deutschen Sonderwegs war, ist Deutungssache; den Widerspruch gibt es. Merz' Rolle 2003 wurde nicht gesondert geprüft. Quelle: Tagesspiegel: Die drei Traumata der Angela Merkel · YouTube: BPK-Mitschnitt vom 28.07.2016

Vereinfacht — Warum der IStGH beim Aggressionsverbrechen gefesselt ist

Den Mechanismus erklärt Safferling richtig: Nach Art. 15bis(5) des Römischen Statuts darf der Gerichtshof bei Nichtvertragsstaaten (Russland, USA, Israel) nicht wegen Aggression verfolgen, außer auf Überweisung des Sicherheitsrats, wo die Betroffenen oder ihre Schutzmacht ein Veto haben. Die Begründung stimmt nicht. Man habe das so geschrieben, weil man „sicher war, das passiert nicht mehr“ — tatsächlich war die Ausnahme ein gezielter politischer Kompromiss von Kampala 2010 (aktiviert 2018), durchgesetzt vor allem von den ständigen Sicherheitsratsmitgliedern. Keine Naivität, sondern Absicht der Mächtigen. Quelle: Opinio Juris: Amending the Kampala Amendments · EJIL:Talk!: What Exactly was Agreed in Kampala?

Bestätigt mit Korrektur — Die IStGH-Haftbefehle

Putin (17.03.2023): Kriegsverbrechen der rechtswidrigen Deportation und Überführung ukrainischer Kinder, keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit; veröffentlicht wurde nur die Existenz des Haftbefehls. Die Open-Source-Belegbarkeit trifft zu. Netanjahu und Gallant (21.11.2024): Aushungern als Methode der Kriegführung sowie Mord, Verfolgung und andere unmenschliche Handlungen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie Safferling sagt. Hamas: Erlassen wurde nur der Haftbefehl gegen Mohammed Deif, das Verfahren endete am 26.02.2025 mit der Bestätigung seines Todes; die Anträge gegen Sinwar und Haniyeh wurden nach deren Tötung zurückgezogen. Quelle: Lawfare: ICC Issues Arrest Warrants for Netanyahu, Gallant, and Deif · EJIL:Talk!: The ICC Arrest Warrants against Putin and Lvova-Belova · The New Arab: ICC nixes warrant for Deif

Bestätigt — 7. Oktober, Massenvergewaltigungen und die Genozidfrage

„Neulich erst wieder belegt“ ist wörtlich zu nehmen: Am 12.05.2026, einen Tag vor der Aufzeichnung, legte die israelische Civil Commission ihren Bericht „Silenced No More“ vor (über 430 Zeugen, mehr als 10.000 Fotos, rund 2.000 Stunden Video) und spricht von „deliberate, coordinated“ sexueller Gewalt. Der Bericht der UN-Sonderbeauftragten Patten hatte schon 2024 „reasonable grounds“ für Vergewaltigungen, auch Gruppenvergewaltigungen, festgestellt — die wichtige zweite, nicht-israelische Stimme. Dass der 7. Oktober „wie ein Völkermord aussieht“, ist eine vertretbare Rechtsmeinung; rund 240 Völkerrechtler schrieben im Oktober 2023, es handle sich „most probably“ um Genozid. Ein Gericht hat das nicht festgestellt, Safferling sagt selbst: „müsste man untersuchen“. Quelle: Washington Post: Sexual violence was systematic and integral to Oct. 7 attacks (12.05.2026) · Wikipedia: Allegations of genocide in the October 7 attacks

Vereinfacht — Tilo Jungs Gaza-Zuspitzung

Vieles ist richtig: Der IGH ordnete am 26.01.2024 vorläufige Maßnahmen an (weitere im März und Mai 2024). Die UN-Untersuchungskommission unter Navi Pillay fand am 16.09.2025 vier der fünf Tathandlungen der Konvention und schloss auf Völkermordabsicht. Bei Srebrenica stützte der IGH 2007 den Genozid auf zwei Tathandlungen. Nicaragua gegen Deutschland ist anhängig; vorläufige Maßnahmen lehnte der IGH am 30.04.2024 mit 15:1 ab. Die Zuspitzung liegt im Vergleich „4 von 5 gegenüber 2 von 5“, der Gaza „stärker“ erscheinen lässt als Srebrenica: Rechtlich genügt eine einzige Tathandlung, entscheidend ist die besondere Zerstörungsabsicht, und über die hat der IGH in der Hauptsache nicht entschieden. Dass Israel die Maßnahmen nicht umgesetzt habe, sagen HRW, Refugees International und Südafrika; Israel bestreitet es, ein Gericht hat darüber nicht geurteilt. Zur Abwägung gehört beides: Hamas trägt die Verantwortung für das Massaker und für den Einsatz ziviler Schutzschilde, die Zivilbevölkerung in Gaza ist doppelt getroffen, durch Hamas und durch die Art der israelischen Kriegführung. Quelle: OHCHR: UN Commission finds genocide (16.09.2025) · HRW: Israel Not Complying with World Court Order · ASIL Insights: Bosnia v. Serbia (2007) · Verfassungsblog: Nicaragua Comes Up Empty

Vereinfacht — Der Rüstungsexport-Stopp für Israel

Merz stoppte am 08.08.2025 nur Exporte, die im Gazastreifen eingesetzt werden können; zwischen dem 08.08. und dem 12.09.2025 wurden tatsächlich null Genehmigungen erteilt. Tilos Satz, es habe in der Zeit „einfach auch keine Anfragen“ gegeben, ist in keiner Quelle belegt. Nach Aufhebung des Stopps am 24.11.2025 folgten binnen vier Wochen 65 Genehmigungen über 54 Mio. Euro — eher ein Hinweis auf einen Antragsstau. Der Satz entwertet den Stopp stärker, als die Belege tragen. Quelle: Heidenheimer Zeitung/dpa: Rüstungsexport-Genehmigungen für Israel auf null gesunken · ZDFheute: Bundesregierung hebt Beschränkungen auf

Bestätigt — Die Gegenwart des Völkerrechts

Der American Service-Members' Protection Act stammt von 2002; seit EO 14203 (Februar 2025) haben die USA neun der 18 IStGH-Richter und Ankläger sanktioniert. Beim „Drogenboot“-Angriff vom 02.09.2025 tötete ein zweiter Schlag die Überlebenden. Nach der Festnahme Maduros am 03.01.2026 nannte Merz die Rechtslage „komplex“. Wadephul sagte im Mai 2026 zum Südlibanon: „every right for Israel to be there“. Das BVerfG (2 BvR 508/21, 15.07.2025) erkennt eine allgemeine Schutzpflicht an, verdichtet zu einer konkreten nur unter engen Voraussetzungen, für Ramstein verneint. Carney sprach in Davos am 20.01.2026 von einer „partially false“ Ordnung und einer nützlichen „fiction“ — das Zitat stimmt. Quelle: Executive Order 14203 · ABC News: Sept. 2 strike · bpb: US-Militärintervention in Venezuela · Times of Israel: Wadephul „every right“ · BVerfG, Urteil vom 15.07.2025 · WEF: Special address by Mark Carney

Nicht eindeutig — Iran „gestärkt“ und der Tod bin Ladens

Beides sind Wertungen. Zum Iran: Seit dem 28.02.2026 führen USA und Israel Krieg gegen den Iran; Iran sperrte im Frühjahr die Straße von Hormus. Bis Ende September 2026 sehen Analysen dieses Druckmittel schwinden, die Ölflüsse liegen nahe Vorkriegsniveau, Iran steht unter US-Seeblockade. Im Mai trug die These, heute ist sie offen. Zu bin Laden: Safferlings „eindeutig völkerrechtswidrig“ ist eine verbreitete Position, die Fachwelt aber ist gespalten; die USA berufen sich auf Selbstverteidigung im bewaffneten Konflikt mit al-Qaida. Quelle: Al Jazeera: Is Iran losing its leverage over Hormuz? (30.09.2026) · UK House of Commons Library: Killing Osama bin Laden

Vereinfacht — Was die UN-Reform schon kann

Eine „Begründungspflicht“ für ein Veto gibt es nicht. Res. 76/262 (April 2022) verpflichtet die Generalversammlung, binnen zehn Arbeitstagen nach einem Veto zu debattieren; der Vetostaat wird nur eingeladen, als Erster zu sprechen. Safferling stellt die Reform wirksamer dar, als sie ist. „Uniting for Peace“ geht auf 1950 zurück (Res. 377 A). Quelle: Security Council Report: A/RES/76/262

Bestätigt — Todesstrafe in Israel, Tokio, Sinti und Roma, Chomsky

Die Knesset beschloss das Todesstrafengesetz am 30.03.2026 mit 62:48; in der Praxis trifft es nur Palästinenser. Gerichtlich vollstreckt wurde die Todesstrafe in Israel bisher nur an Eichmann (Meir Tobianski wurde 1948 von einem Feldgericht erschossen und 1949 rehabilitiert). Das Tokio-Tribunal beruhte auf MacArthurs Proklamation vom 19.01.1946, nicht auf einem Vertrag; elf Richter, Hirohito nicht angeklagt. Das BGH-Urteil gegen Sinti und Roma stammt vom 07.01.1956, BGH-Präsidentin Limperg distanzierte sich 2015/16. Safferlings „keine wirkliche Anerkenntnis“ der „Asozialen“ ist zu knapp: Der Bundestag erkannte sie im Februar 2020 als NS-Opfer an, bei der Entschädigung bleibt wenig. Das Chomsky-Zitat stammt aus einem Vortrag um 1990. Quelle: Times of Israel: Knesset passes death penalty law · Wikipedia: IMTFE · Zentralrat Deutscher Sinti und Roma: BGH arbeitet Umgang auf · Tagesspiegel: Anerkennung weiterer NS-Opfergruppen · chomsky.info: If the Nuremberg Laws were Applied…


Weiterführende Quellen

Aus der Video-Beschreibung:

Im Gespräch erwähnt:

Weitere Quellen (Sherlock):


Verbindungen

→ Hannah Arendt — Die Banalität des Bösen

Walter Strauß holte die Belasteten ins Ministerium, weil sie Vorgaben „perfekt umsetzen“ — Arendts Verwaltungsmensch, diesmal als Personalkonzept einer Demokratie. Ihr Satz, dass Gehorsam unter Erwachsenen Zustimmung ist („Kein Mensch hat bei Kant das Recht zu gehorchen“), ist der philosophische Kern des Nürnberger Prinzips „Befehl entlastet nicht“, und Safferling liefert die Gegenprobe aus den Akten: Kein Richter hatte Schlimmes zu fürchten, wenn er nicht mitmachte. Der Eichmann-Prozess, über den Arendt schrieb, kam nur zustande, weil Fritz Bauer am eigenen Apparat vorbei handelte.

→ Jens-Christian Wagner — Buchenwald und deutsche Erinnerung

Beide zerlegen den Mythos vom Befehlsnotstand, Wagner mit Brownings Polizeibataillon, dessen Verweigerer folgenlos blieben, Safferling mit dem suspendierten Richter bei vollen Bezügen. Wagners westdeutsche Entlastungserzählung von der „kleinen Clique“ ist die gesellschaftliche Seite dessen, was Safferling im Keller der Rosenburg fand.

→ Ronen Steinke — Meinungsfreiheit, Völkermord & Verfassungsschutz

Gleicher Gastgeber, fast dieselbe Unterscheidung: Steinke nennt den 7. Oktober genozidal und Israels Kriegsführung verbrecherisch, hält die Schwelle zum Genozid aber für „verdammt hoch“. Safferling geht einen Schritt weiter und verlegt die Frage auf die Verhinderungspflicht, also nach Berlin. Fritz Bauer steht hinter beiden.

→ Schwarz & Obermaier — Vom Smartphone ins Gericht

Der Widerspruch dort, wo Safferling am zuversichtlichsten ist. Er erwartet, dass der Generalbundesanwalt die deutsche Mitverantwortung „früher oder später“ prüft; Schwarz zeigt dieselbe Behörde zu Gaza mit einem bloßen „Beobachtungsvorgang“, während sie zur Ukraine binnen Wochen ein Strukturermittlungsverfahren eröffnete. Gemeinsam ist beiden die Open-Source-Beweisführung, mit der auch der Putin-Haftbefehl zustande kam.

→ Helen Keller — Völkerrecht: Ein zahnloser Tiger?

Dieselbe Figur gegen den Abgesang: Die Norm ist klar, die Durchsetzung schwach. Keller liest unvollstreckte Haftbefehle als Reisebeschränkung und sieht die Sicherheitsratsreform blockiert; Safferling verlangt, dass alle Staaten vollstrecken, und hält mit EU-Sitz und ausgeweitetem „Uniting for Peace“ zwei konkrete Hebel dagegen.

→ WDR Europaforum — Out of order? Wenn das Völkerrecht den Bach runtergeht

Das Panel nimmt Safferlings Spannung vorweg. Kalecks „Die Welt war nie in Ordnung“ entspricht Carneys Analyse, der Safferling zustimmt; Ambos’ „nicht so tot, wie man fürchtet“ entspricht dem Schluss, mit dem er Carney widerspricht. Ambos’ EU-Sitz-Vorschlag deckt sich fast wörtlich mit Safferlings, und das Berliner Schweigen zum Irankrieg beschreibt Safferling von innen: Leute im Auswärtigen Amt seien „sehr peinlich berührt“.

→ Israel und Gaza — Völkerrecht im Schatten der Aufmerksamkeit

Die Spur verfolgt die Verfahren vor IGH und IStGH. Safferling bringt eine Achse hinein, die sie noch nicht misst: die Verhinderungspflicht der Vertragsstaaten, Deutschland eingeschlossen, und sein nüchternes „Nein“ auf die Frage, ob sich unter den Pressebedingungen in Gaza ein Völkermord feststellen lässt. Behält er recht, wird Rechenschaft eher über den Generalbundesanwalt greifbar als über Den Haag.

→ Wie umgehen mit Russland?

Safferling nennt den Irakkrieg einen „unglaublichen Sündenfall“ wie Lagodinsky im Panorama, gibt Carney in der Diagnose der Selektivität recht und setzt auf eine Allianz der Völkerrechtstreuen mit Brasilien, Südafrika, Japan und Kanada. Das ist eine Antwort auf die Frage „Warum hört der Globale Süden zu?“, die die Doppelmoral eingesteht, ohne daraus Whataboutism oder Systemabsage zu machen.

→ Susanne Boshammer — Was heißt verzeihen?

Was Safferling „wechselseitig verziehen“ nennt, ist in Boshammers Begriffen Schwamm drüber, Nachsicht und Vergessen: Verzeihen kann nur, wer das Unrecht vorher ausspricht. Ihre Antwort auf die Erinnerungskultur: Verzeihen heißt nicht vergessen.

→ Philipp Felsch und Eva Geulen — Arendt und die Ursprünge totaler Herrschaft

Dass Menschenrechte ohne eine Gemeinschaft, die sie garantiert, leer bleiben, ist Arendts These von 1951, das „Recht, Rechte zu haben“.


Weiterdenken

Was Sokrates vielleicht gefragt hätte
  • Nürnberg sparte 1945 die eigenen Verbrechen der Ankläger bewusst aus, und trotzdem wurde daraus ein Recht für alle. Kann ein Recht, das selektiv entsteht, durch spätere Anwendung seine Herkunft abstreifen — oder trägt es sie immer mit?
  • Safferling sagt, in Deutschland sei der Rechtsstaat älter als die Demokratie, und gerade das habe die Diktatur stabilisiert. Woran würde man heute erkennen, dass eine Justiz wieder nur die Form wahrt?
  • Er weist Carneys „Fiktion“ zurück, gibt ihm aber in der Analyse recht. Wie lange bleibt eine Norm Recht, wenn die Mächtigsten sie dauerhaft nicht anwenden — und wer entscheidet, ab wann sie nur noch Erzählung ist?
  • Beim Völkermordvorwurf verlegt er die Frage von der Absicht Israels auf die Verhinderungspflicht aller Vertragsstaaten. Was hätte die Bundesregierung konkret anders tun müssen, wenn sie diese Pflicht ernst genommen hätte? (→ Wie umgehen mit Russland? stellt dieselbe Frage nach dem Maßstab für einen anderen Krieg.)
  • Die jungen Staatsanwälte der Sechzigerjahre wurden krank an dem, was sie ermittelten, und ihre Vorgesetzten legten ihnen Steine in den Weg. Wer trägt heute die Last, die Akten zu lesen, die niemand lesen will?

Von hier einen Faden gehen7 Stationen, rückwärts durch den Bestand

Im Bestand

Was kann das Völkerrecht?Wie handelt eine Demokratie?Christoph SafferlingDenkerVitaHannah ArendtDie Banalität des BösenJens-Christian WagnerBuchenwald und deutsche ErinnerungRonen SteinkeMeinungsfreiheit, Völkermord &…Schwarz & ObermaierVom Smartphone ins GerichtHelen KellerVölkerrecht: Ein zahnloser Tiger?WDR EuropaforumOut of order? Wenn das…Israel und GazaVölkerrecht im Schatten der…Wie umgehen mit Russland?Susanne BoshammerWas heißt verzeihen?Philipp Felsch und Eva GeulenArendt und die Ursprünge totaler…Wie werden gewöhnliche…

14 gedachte Verweise

verlinktdieselbe Quelle, nie verlinkt
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