GedankenraumWas kann das Völkerrecht?
Klare Normen, kaum Vollstreckung, ein Gericht, das seine eigenen Richter nicht schützen kann. Drei offene Fragen: Schreckt das Völkerrecht ab, ist es Siegerjustiz, und wer setzt es durch?
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Giorgio de Chirico — metaphysische Malerei, leere Piazza, lange Schatten, grünes Abendlicht. In der Mitte Justitia mit verbundenen Augen, die Waage im Gleichgewicht, ihr Schatten länger als sie selbst. Hinten fährt ein Zug vorbei, am Rand stehen zwei kleine Figuren mit Papieren und sehen zu. De Chiricos Plätze sind Bühnen, auf denen alles bereitsteht und nichts geschieht — das Bild für ein Recht, dessen Normen dastehen wie Statuen, während die Welt an ihnen vorbeifährt.
Prompt: Wide panoramic metaphysical painting in the style of Giorgio de Chirico, oil on canvas, smooth flat paint, deep green-blue evening sky fading to yellow at the horizon, long dramatic shadows. An empty Italian piazza with arcades on the left and a long classical courthouse facade on the right. In the center on a tall plinth stands a blindfolded marble statue of Justice holding scales, the scales perfectly level. Her shadow stretches enormously across the square. Far away in the background a small steam train passes with a plume of smoke, and two tiny human figures stand apart, one with a sheaf of papers. Behind the arcades a tall factory chimney and an empty flagpole. Silent, melancholic, enigmatic, no text, no letters, no realistic faces, no photorealism.
Klare Normen, kaum Vollstreckung, ein Gericht, das seine eigenen Richter nicht vor Sanktionen schützen kann. Seit Russland die Ukraine überfiel, die USA und Israel den Iran bombardieren und in Den Haag über Gaza verhandelt wird, heißt es oft, das Völkerrecht sei am Ende. Die einen halten es für ein Werkzeug der Starken, die anderen für das Einzige, was zwischen uns und dem Recht des Stärkeren steht. Dieses Panorama stellt drei Fragen, an denen sich die Stimmen der Gedankenwelten reiben: ob das Völkerrecht überhaupt etwas bewirkt, ob es nur die Verlierer trifft, und wer es durchsetzen soll, wenn die Mächtigsten es nicht wollen. Zu jeder Frage der Stand der Forschung, wo es einen gibt.
Die meisten Panoramen sind Momentaufnahmen. Dieses wächst: Wenn eine Note in ihrer Nachbesprechung eine dieser Fragen vertieft, kommt ihre Stimme hierher, und was sie an Forschung mitbringt, auch. Die erste war Christoph Safferling bei Jung & Naiv im Oktober 2026. Unten steht, welche Notes seither dazukamen.
Schreckt es ab?
Die Frage ist empirisch, und sie ist gut untersucht. Eine Meta-Analyse gibt es nicht, der Befund ist trotzdem bemerkenswert einheitlich: Das Völkerstrafrecht wirkt, aber unter Bedingungen. Es wirkt auf Akteure, die internationale Anerkennung brauchen — Regierungen, die Hilfe und Handel wollen, Rebellen, die eines Tages regieren möchten (Jo & Simmons 2016, Ländervergleich, doi:10.1017/S0020818316000114). Vertragsstaaten verletzen Menschenrechte seltener, und schon eine Ermittlung kostet (Appel 2018, doi:10.1177/0022002716639101). In Übergangsländern verbessern Prozesse die Lage, auch jenseits der Grenze (Kim & Sikkink 2010, rund 100 Länder, doi:10.1111/j.1468-2478.2010.00621.x). Die beste Übersicht sagt, das Gericht sei „more important for what it is than what it does“: Es wirkt als Stigma stärker als durch Strafen (Dancy 2017, doi:10.1163/15718123-01704007), und seine Ermittlungen lösen Prozesse im eigenen Land aus (Dancy & Montal 2017, doi:10.1017/ajil.2017.70).
Wenig wirkt es auf Großmächte und auf Armeen mitten im Krieg. Afrikanische Regierungstruppen ließen sich nicht abschrecken (McAllister 2023, doi:10.1080/14754835.2022.2156275); wo Strafe weder sicher noch schnell droht, fehlt die Grundbedingung jeder Abschreckung (Cronin-Furman 2013, doi:10.1093/ijtj/ijt016). Und es gibt einen Zielkonflikt: Seit es die internationale Strafjustiz gibt, gehen belastete Machthaber etwa sechsmal seltener ins Exil, was Gräuel abschreckt, aber Kriege verlängert (Krcmaric 2018, doi:10.1111/ajps.12352; Prorok 2017, doi:10.1017/s0020818317000078; früh schon Snyder & Vinjamuri 2003, doi:10.1162/016228803773100066).
Die Fälle stützen beide Lesarten. Putin mied 2023 Südafrika, reiste aber 2024 in die Mongolei und 2025 nach Tadschikistan, beides Vertragsstaaten, die ihn nicht festnahmen (IStGH zur Mongolei). Netanjahu wurde seit dem Haftbefehl vom November 2024 nirgends festgenommen, plant aber seine Flugrouten um ihn herum. Rodrigo Duterte dagegen sitzt in Den Haag, sein Prozess soll am 30. November 2026 beginnen (IStGH).
Die Stimmen
- Christoph Safferling: Ein Haftbefehl, den alle Staaten vollstrecken würden, engt den Bewegungsraum eines Staatschefs so ein, dass er im Inneren nicht mehr repräsentieren kann.
- Helen Keller: Auch der unvollstreckte Haftbefehl ist ein Erfolg, als Legitimationsressource für die Opfer und als Reisebeschränkung für die Täter.
- Kai Ambos: Durchsetzungsprobleme kennt jedes nationale Recht; wird der Putin-Haftbefehl nicht vollstreckt, liegt die Schuld bei den Staaten, nicht beim Gericht.
- Alexander Schwarz: Die Beweise liegen im Netz; was fehlt, ist ihre Nutzung, und ohne Ermittlung lautet die Botschaft an die Täter: Straflosigkeit.
- Spur Israel-Gaza: Haftbefehle seit November 2024, keine einzige Festnahme; neu ist, dass schon das Anrufen eines Gerichts mit staatlichen Mitteln bestraft wird.
- Staiy: Netanjahu wird nicht verhaftet, ein Urteil wird es nicht geben; die Sanktionen verwandeln Recht in Politik.
- Diba Mirzaei: Lieber vor Gericht als tot: „Wenn uns Rechtsstaatlichkeit wichtig ist, dann muss das einfach immer gelten.“
- Felwine Sarr: Die Gegenstimme zur Strafe: Mandelas Amnestie und die ruandischen Gacaca-Gerichte verhinderten einen Krieg und gingen weiter als das Völkerrecht ihrer Zeit.
Keller nennt den unvollstreckten Haftbefehl einen Erfolg, Staiy eine Verwandlung von Recht in Politik, und Sarr erinnert daran, dass Südafrika den Frieden mit Amnestie erkaufte. Die Forschung sagt: Wer keinen Ausweg mehr hat, kämpft länger. Was ist uns wichtiger, dass der Täter vor Gericht kommt oder dass der Krieg früher endet — und wer entscheidet das für die, die in ihm leben?
Ist es Siegerjustiz?
Der Vorwurf ist so alt wie das Völkerstrafrecht. In Nürnberg sparten die Ankläger die eigenen Verbrechen bewusst aus: Robert Jackson begründete auf der Londoner Konferenz, warum Verbrechen gegen die Menschlichkeit an den Krieg gebunden sein sollten, mit den „regrettable circumstances at times in our own country in which minorities are unfairly treated“ (Avalon Project, Protokoll vom 23.07.1945). Die Deutschen hielten den Prozess im Oktober 1946 zu 78 Prozent für fair, vier Jahre später nur noch zu 38 Prozent (OMGUS-Umfragen, GHDI): Je näher die Prozesse an die eigene Biografie rückten, desto lauter wurde „Siegerjustiz“.
Der Internationale Strafgerichtshof erbte den Vorwurf in neuer Gestalt. Seine ersten 39 Angeklagten waren Afrikaner, die erste Ermittlung außerhalb Afrikas begann 2016 in Georgien (Dancy & Montal 2017). Die Feindseligkeit der Afrikanischen Union verdeckte allerdings tiefe Spaltungen unter den afrikanischen Staaten (Mills 2012, doi:10.1353/hrq.2012.0030), und viele Fälle hatten afrikanische Regierungen selbst nach Den Haag überwiesen, meist gegen Rebellen (Ba 2020, States of Justice, doi:10.1017/9781108771818). Die Selektivität steckt auch im Statut: Dass Angriffskriege von Nichtvertragsstaaten nur über den Sicherheitsrat verfolgt werden können, war ein Kompromiss, den die ständigen Mitglieder in Kampala 2010 durchsetzten (EJIL:Talk!). Mit den Haftbefehlen gegen Putin und Netanjahu traf das Gericht erstmals Regierungschefs, die mächtige Verbündete haben, und die Reaktion darauf — Sanktionen aus Washington, Austrittsdrohungen — ist selbst ein Befund über die Frage.
Die Stimmen
- Christoph Safferling: Seit Jugoslawien, Ruanda und Den Haag gelten die Kriterien für alle; mit jedem Fall wird der Vorwurf der Siegerjustiz kleiner, auch wenn die Selektivität das „massive Glaubwürdigkeitsproblem“ bleibt.
- Sham Jaff: Die Ordnung nach 1945 lief neben Kolonialkriegen her; für 85 Prozent der Menschheit war die Welt nie in Ordnung.
- Wolfgang Kaleck: Seit Guantánamo fühlt sich der Westen dem Völkerrecht selbst nicht mehr verpflichtet; es taugt noch, „aber ohne Illusionen“.
- Ronen Steinke: Doppelmoral wirkt demokratiezersetzend, auf beiden Seiten: Südafrika beherbergte Bashir, Deutschland sieht bei Putin hin und bei Israel weg.
- Alexander Schwarz: Die Bundesanwaltschaft ermittelte zur Ukraine binnen Wochen, zu Gaza bis heute nicht.
- Sergey Lagodinsky: Der Irakkrieg war der Sündenfall; das Doppelmoral-Argument wird nicht falsch, weil Russland es benutzt.
- Torsten Heinrich: Der Doppelmoral-Vorwurf ist oft eine Technik, dem Gegenüber das Recht zur Kritik zu nehmen.
- Vijay Prashad: Die UN-Charta ist „wie Poesie“ und wird ständig gebrochen, aber nicht von Sambia, Simbabwe oder Jamaika.
Weitere Stimmen (3)
- Christoph Safferling: Schon die Gründer sparten die eigenen Verbrechen aus, von Jim Crow bis zu den politischen Gruppen der Genozidkonvention.
- Diba Mirzaei: „Bei Russland sagen wir klar ‚Völkerrechtsbruch‘. Beim Iran heißt es plötzlich ‚kompliziert‘. Das spüren die Menschen.“
- Konstantin Flemig: Selektivität durch Schweigen: Die Emirate rüsten die RSF auf, und kaum jemand nennt sie beim Namen.
Jaff und Prashad sehen in der Selektivität das Wesen des Systems, Heinrich in ihrem Vorwurf vor allem eine Waffe, Safferling eine Wunde, die mit jedem Fall kleiner wird. Woran würde man erkennen, dass sie wirklich heilt — an einem Haftbefehl gegen einen westlichen Regierungschef, an seiner Vollstreckung, oder an etwas ganz anderem?
Wer setzt es durch?
Das Völkerrecht hat keine Polizei. Durchgesetzt wird es durch Staaten, die mitmachen, oder durch den UN-Sicherheitsrat, in dem fünf Mächte ein Veto haben. Zwei Reformen gibt es schon: Seit 2022 muss die Generalversammlung binnen zehn Arbeitstagen über jedes Veto debattieren; der Vetostaat ist eingeladen zu sprechen, verpflichtet ist er nicht (Res. 76/262). Und seit 1950 kann die Generalversammlung nach der Resolution „Uniting for Peace“ tätig werden, wenn der Rat blockiert ist (Res. 377 A), mit Empfehlungen, nicht mit bindenden Beschlüssen.
Wer sich dem Gericht unterwirft, bindet sich selbst: Am ehesten treten die Staaten bei, die am wenigsten zu befürchten haben, und die, die eine glaubwürdige Selbstbindung am dringendsten brauchen (Simmons & Danner 2010, doi:10.1017/s0020818310000044). Umgekehrt wird die Durchsetzung inzwischen aktiv bekämpft. Die USA haben seit Februar 2025 Richter, Ankläger und die Präsidentin des Gerichts mit Sanktionen belegt (Executive Order 14203); fünf Staaten haben 2026 ihren Austritt notifiziert (→ Spur Israel-Gaza), Ungarn hat seinen zurückgenommen. Wie weit solche Sanktionen reichen, zeigt ein Detail: Im Mai 2025 berichtete AP, Microsoft habe das E-Mail-Konto des damaligen Chefanklägers Karim Khan abgeschaltet; Microsoft bestreitet, die Dienste für das Gericht eingestellt zu haben, spricht aber selbst davon, den sanktionierten Beamten „getrennt“ zu haben (heise, Dementi; → Simanowski). Ein Gericht, dessen Post über amerikanische Server läuft, ist für Washington erreichbar, ohne dass sich ein Soldat bewegt. Die Forschung zur Wirksamkeit von Reformvorschlägen — EU-Sitz, Veto-Verzicht, Stärkung der Generalversammlung — fehlt hier noch; es gibt Vorschläge und Gründe, kaum Evidenz.
Die Stimmen
- Christoph Safferling: Großbritannien und Frankreich sollen ihre Sitze für einen EU-Sitz räumen, und die Generalversammlung soll schon handeln, wenn ein Veto blockiert.
- Kai Ambos: Der Sicherheitsrat ist ein „postkoloniales Produkt“; Europa soll Sitze abgeben, was fehlt, ist der Wille.
- Nicole Deitelhoff: Mittelmächte haben das Recht oft am Sicherheitsrat vorbei durchgesetzt; gefährlich wird es, wenn sie Brüche nicht mehr benennen.
- Herfried Münkler: Europa braucht eine Führungsgruppe statt Einstimmigkeit, um in der neuen Weltordnung handlungsfähig zu werden.
- Vijay Prashad: Wer mit „multipolar“ antwortet, übernimmt die Machtprämisse; nötig sind Multilateralismus und Respekt vor der Charta.
- Wolfgang Kaleck: Durchgesetzt wird es von Menschen, nicht von Institutionen, von den Demonstranten in Buenos Aires bis zu den Anwälten der Opfer.
- Mithu Sanyal: Mehr Recht statt mehr Militär: zurück zum Völkerrecht und dasselbe Verhalten bei Verbündeten verurteilen wie bei Gegnern.
- Maja Göpel: Wenn eine Großmacht die Institutionen bewusst zerstört, zuletzt den Strafgerichtshof, bleibt die Frage „Wie setzen wir es durch?“ — und dafür sei die eigene Stärke nicht irrelevant.
Weitere Stimmen (5)
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Helen Keller: Die Vetomächte blockieren jede Reform; dass der Globale Süden nicht vertreten ist, senkt dort die Bereitschaft, sich an das Recht zu halten.
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Elmar Theveßen: Renovieren statt zerstören, mit Europa und den Mittelmächten von Südafrika bis Indien.
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Kai Ambos: Der Weg über die Generalversammlung existiert, ist aber durch die Polarisierung über Gaza selbst blockiert.
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Kai Ambos: Neu ist der „komplette Disregard“, und den können sich nur die USA und China leisten.
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Helen Keller: Ohne die Zivilgesellschaft gäbe es den Strafgerichtshof nicht.
Safferling und Ambos setzen auf Europa, das Sitze abgibt, Kaleck auf Menschen statt Institutionen, Prashad auf den Süden, der die Charta ernster nimmt als ihre Gründer. Sanyal will mehr Recht statt mehr Militär, Göpel hält dagegen, dass ein Gericht, das man mit Sanktionen lahmlegen kann, Stärke hinter sich braucht. Alle Reformvorschläge brauchen die Zustimmung derer, deren Macht sie beschneiden. Kann sich ein Recht selbst von seinen Gründern befreien — oder braucht es dafür jedes Mal eine Katastrophe wie 1945? Und wenn es Stärke braucht: wessen Stärke, und wer hält sie an dasselbe Recht?
Nachbesprechungen, die hierher führen
| Datum | Note | vertieft |
|---|---|---|
| 05.10.2026 | Christoph Safferling — Nürnberg und die Ohnmacht des Völkerrechts | Gründungsnote. Schreckt es ab: Jo & Simmons 2016, Kim & Sikkink 2010, Appel 2018, Dancy 2017, Dancy & Montal 2017, McAllister 2023, Cronin-Furman 2013, Krcmaric 2018, Prorok 2017, Snyder & Vinjamuri 2003 · Siegerjustiz: Mills 2012, Ba 2020, OMGUS · Durchsetzung: Simmons & Danner 2010, Res. 76/262 |
Verbindungen
→ Wie werden gewöhnliche Menschen zu Tätern?
„Handeln auf Befehl entlastet nicht“ war die Antwort des Rechts; das Schwester-Panorama fragt, was Menschen überhaupt dazu bringt, auf Befehl zu handeln, und was einige davon abhielt.
→ Wie umgehen mit Russland?
Das Nachbar-Panorama fragt, warum der Globale Süden Moskau zuhört; ein Teil der Antwort steht hier, in der Selektivität, die der Westen selbst einräumt.
→ Wie handelt eine Demokratie?
Dort die Frage nach dem Neuanfang mit altem Personal, hier die nach dem Recht zwischen den Staaten. Beide gehen auf Nürnberg zurück: das eine auf das, was danach in Bonn geschah, das andere auf das, was im Saal versprochen wurde.
→ Autoritärer Internationalismus
Wie autoritäre Bewegungen sich weltweit vernetzen, auch gegen die Institutionen, um die es hier geht.
Weiterdenken
- Wenn der Strafgerichtshof als Stigma mehr wirkt als durch Strafen — was bleibt von ihm, wenn die mächtigsten Staaten das Stigma nicht mehr fürchten?
- Ein Haftbefehl schreckt Gräuel ab und verlängert Kriege. Würde ich auf einen Haftbefehl verzichten, wenn er einen Krieg um ein Jahr verkürzte?
- Die Gründer von 1945 nahmen sich aus, und trotzdem wurde daraus ein Recht für alle. Gibt es andere Rechte, die so entstanden sind — und wie lange hat es dort gedauert?
- Welche Doppelmoral fällt mir leichter zu sehen, die der anderen oder die meiner eigenen Regierung?
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