GedankenraumWer bestimmt, wie erinnert wird?
Eine Gemeinde, ein Amt, eine Regierung: Drei offene Fragen danach, wem ein Gedenken gehört, was Macht an der Erinnerung ändern kann und ob Erinnerung überhaupt schützt.
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Max Beckmann — eine enge, gekippte Bühne in Kobaltblau, Säuregrün und Kadmiumorange, schwarz konturiert. In der Mitte ein leerer Gedenkstein mit Lorbeerkranz und Trauerschleife, davor heruntergebrannte Grablichter. Links drängen junge Leute an einer halb offenen Tür, während von draußen Hände um die Kante greifen. Rechts schneidet ein Beamter am Aktentisch die Schleife durch, neben ihm eine Waage aus Kerzen und Papier. Beckmann malte die Welt als Theater, das zu klein ist für die, die darin stehen — so ein Ort ist das Gedenken hier geworden: Wer darf hinein, wer bezahlt, und wie lange brennen die Kerzen noch?
Prompt: Wide panel painting by Max Beckmann, 1930s German expressionist allegory: a cramped, steeply tilted stage-room compressed into a narrow frieze, every form outlined in thick black brushstrokes, saturated flat colours of cobalt blue, acid green, cadmium orange, violet and lemon yellow, coarse visible oil brushwork. All faces are crude flat mask-like planes with black outlines, never realistic. Center: a pale blank stone slab, a dark laurel wreath hanging on it with one long plain black mourning ribbon, and a crowded row of small red grave candles at its foot, half of them burnt down to stubs and trailing smoke. Left: a narrow green wooden door half open, young figures in coats leaning their palms against it from inside, while grasping hands push in around its edge from outside. Right: a rigid official in a black suit at a small desk snipping the black ribbon of the wreath with long scissors; beside him a brass balance scale, its left pan sunk low under a thick bundle of grey file folders, its right pan raised high holding one small lit candle. Low dark ceiling, claustrophobic. No text, no letters, no signature.
Am 9. Oktober 2026 verwehren jüdische Studierende dem AfD-Landtagsvizepräsidenten von Sachsen-Anhalt den Weg zum Gedenken an den Anschlag von Halle; ein AfD-Lokalpolitiker droht danach, eine AfD-Regierung werde Fördergelder streichen und die Gedenkkultur ändern. Dahinter stehen drei Fragen, an denen sich die Stimmen der Gedankenwelten reiben: wem ein Gedenken gehört, was eine Regierung daran ändern kann, und ob Erinnerung überhaupt schützt, was sie schützen soll.
Gegründet aus der Nachbesprechung von Tillschneider vor der Synagoge in Halle. Wenn eine Note eine dieser Fragen vertieft, kommt ihre Stimme hierher, und was sie an Forschung mitbringt, auch.
Wem gehört ein Gedenken?
In Halle lag die Entscheidung bei drei Stellen zugleich. Die Gemeinde hielt die Feier öffentlich und sprach kein Hausverbot aus; Tillschneider „hätte kommen können“, sagt ihr Vorsitzender Max Privorozki (Jüdische Allgemeine). Die Jüdische Studierendenunion bildete die Kette. Der Zentralrat sprach vom Wunsch der Gemeinde, „keinerlei politische Instrumentalisierung zuzulassen“ (Schuster).
Der Präzedenzfall ist Buchenwald am 27. Januar 2017. Die Stiftung lud Björn Höcke schriftlich aus, er hielt dagegen, es stehe einer Gedenkstätte nicht zu, über die Teilnahme eines Verfassungsorgans zu entscheiden (epd). Die Grenze für staatliche Gedenkstiftungen zog das Verwaltungsgericht Weimar 2024: Warnen vor der AfD ist zulässig, der Aufruf, sie nicht zu wählen, verletzt das Neutralitätsgebot (NVwZ). Überlebende setzen eigene Mittel ein: Das Internationale Komitee Buchenwald-Dora drohte im Januar 2025, die Gedenkstunden des Thüringer Landtags zu boykottieren, falls der AfD-Abgeordnete Jörg Prophet Vizepräsident würde; er scheiterte mit 35 zu 41 Stimmen (epd; epd).
In Hanau verliefen die Konflikte zwischen Angehörigen und demokratischer Stadtpolitik. Die Familien wollten das Mahnmal auf dem Marktplatz, die Stadt lehnte ab; im November 2024 stimmte eine Mehrheit der Familien dem Kanaltorplatz zu, gegen einen Teil der Angehörigen (hessenschau; OP). Nach einer unbequemen Rede 2025 kündigten CDU, SPD und FDP ein kleineres Gedenken an; 2026 gab es kein offizielles städtisches Gedenken mehr (hessenschau; taz). Ob das eine aus dem anderen folgte, ist nicht belegt. Die Gedächtnisforschung beschreibt Initiativen von Betroffenen als memory activism (Gutman & Wüstenberg 2023, Handbuch, doi:10.4324/9781003127550). Wer entscheiden soll, ist eine normative Frage; empirisch lässt sie sich nicht beantworten.
Die Stimmen
- Jüdische Studierendenunion: „Wir lassen unser Gedenken nicht kapern“ — wer die Erzählung des Täters teilt, soll nicht noch einmal durch diese Tür.
- Josef Schuster: Wer den antisemitischen Charakter der Tat bestreitet, verhöhnt die Opfer und kann nicht Teil ihres Gedenkens sein.
- Hans-Thomas Tillschneider: Er kam in Vertretung des Landtagspräsidenten und sieht in der Abweisung fehlenden Respekt vor der Volksvertretung.
- Arnd Henze: Die AfD erklärt sich zur Erbin des Widerstands gegen beide Diktaturen, und wer die Toten beerbt, beansprucht auch ihr Gedenken.
- Eva von Redecker: Auch die Erinnerungskultur kann zum „Phantombesitz“ werden, und die Rechte benutzt den Kampf gegen Antisemitismus als Schild für das eigene Projekt.
- Jihan Alomar: Für die Überlebende ist der Gedenktag der Tag ihrer Verschleppung; fertig ist ihre Arbeit erst, wenn Shingal wiederaufgebaut ist.
Schuster beruft sich auf die Gemeinde, Tillschneider auf sein Amt; die Gemeinde ließ die Tür offen, die Studierenden schlossen sie, und in Hanau verkleinerte ein demokratischer Stadtrat das Gedenken nach einer unbequemen Rede. Wenn die Betroffenen bestimmen sollen — welche Betroffenen, wenn sie sich uneinig sind, und was bleibt dem Staat, der das Gedenken bezahlt?
Was kann eine Regierung an der Erinnerung ändern?
In Sachsen-Anhalt sind die Instrumente unterschiedlich fest. Am festesten ist der Staatsvertrag mit der jüdischen Gemeinschaft: rund zwei Millionen Euro im Jahr, an die Besoldung gekoppelt, ab 2027 zehn Prozent mehr, Laufzeit zehn Jahre, Kündigung nur mit einem Jahr Frist zum Laufzeitende, dazu eine Freundschaftsklausel (Staatsvertrag, Art. 13, 16, 18; Staatskanzlei, 22.04.2026). Ein zweiter Vertrag bezahlt seit dem Anschlag die Wachleute vor den Synagogen (MZ). Ob ein späteres Landesgesetz einen solchen Vertrag innerstaatlich aushebeln könnte, ist hier noch nicht geprüft.
Weicher ist die Stiftung Gedenkstätten: sieben Orte, darunter Bernburg, Langenstein-Zwieberge, der Rote Ochse und Marienborn, mit dem Auftrag, an die NS-Verbrechen und an das Unrecht von SBZ und SED zu erinnern. Ihr Geld fließt „nach Maßgabe des Landeshaushaltes“, im Stiftungsrat führt das Kulturministerium den Vorsitz, den Direktor kann der Rat „aus wichtigem Grund“ abberufen, und das Gesetz lässt sich mit einfacher Mehrheit ändern (GedenkStiftG §§ 2, 5, 7, 9). Am weichsten ist die Landeszentrale für politische Bildung, errichtet per Kabinettsbeschluss (LpB).
Das AfD-Regierungsprogramm 2026 will die Landeszentrale durch ein „Landesinstitut für staatspolitische Bildung und kulturelle Identität“ ersetzen, Kriegerdenkmäler über einen Landesbeauftragten fördern, die Förderung für „Schule ohne Rassismus“ einstellen, „mehr 1813 und 1871“ in die Lehrpläne bringen und Vereine nur noch mit „Patriotismuserklärung“ fördern; die bisherige Erinnerung nennt es eine „Verewigung eines Schuldkomplexes“ (Programm, S. 55–61, 135 f.; Kai Langer, Gedenkstättenrundbrief 222). Gedenkstätten kommen darin nicht vor. Im April 2026 warnten mehr als zwanzig Kulturinstitutionen des Landes gemeinsam vor einer „nationalistisch ausgerichteten Kulturpolitik“ (Stellungnahme). Zur Wirkung von Gedenkstätten gibt es bisher nur einen Preprint: Neue Gedenkorte zu NS-Verbrechen senken danach den Stimmenanteil der extremen Rechten um 0,55 bis 0,89 Punkte, getragen vom opferzentrierten Gedenken (Lüssenheide 2025, Preprint, doi:10.31219/osf.io/eg59f).
Die Stimmen
- Fabian Keubel: Wer die AfD nicht hereinlässt, verliert die Förderung, und über die Gedenkkultur entscheidet dann die neue Regierung.
- Jens-Christian Wagner: Keine Schließung über Nacht, sondern die leisere Variante — Direktor entlassen, Etat kürzen, Bildungsarbeit entkernen; „die Gräber dürfen weiter gepflegt werden“.
- Carsten Brosda: Gute Tradition war, über Regierungswechsel hinweg an den Konsensen der Vorgänger weiterzubauen — nur sieht Kontinuität für den, der anders gewählt hat, wie eine folgenlose Wahl aus.
- Isabel Wilkerson: Das Mahnmal ohne Beschilderung funktioniert, weil jedes Kind die Geschichte in der Schule lernt; wer den Lehrplan schreibt, schreibt am Mahnmal mit.
- Philipp Blom: Am schiefgestellten Lueger-Denkmal erklärt er seinem Sohn einen Antisemiten, der zugleich ein wichtiger Bürgermeister war; eine Stadt kann ihr Denkmal umdeuten, ohne es zu stürzen.
Weitere Stimmen (1)
- Björn Höcke (zitiert): 2017 verlangte er eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“; Keubel wendet das auf einen konkreten Fall an.
Wagner sieht in der Kürzung einen Angriff, Brosda in der Kontinuität einen Wert, und auch Wien hat sein Lueger-Denkmal per Beschluss schief gestellt. Darf eine gewählte Mehrheit die Erinnerung eines Landes ändern wie einen Haushalt — und wenn nicht, wer hat ihr das entzogen: das Grundgesetz, ein Vertrag oder nur eine Gewohnheit?
Schützt Erinnerung, oder nutzt sie sich ab?
Der Erinnerungsmonitor MEMO, im Oktober 2024 bei 3.000 Menschen erhoben, misst zum ersten Mal etwas mehr Zustimmung (38,1 Prozent) als Ablehnung (37,2 Prozent) für die Aussage, es sei Zeit für einen Schlussstrich; 2018 und 2022 stimmten je etwa 25 Prozent zu. Die Frage wurde leicht umformuliert, der Vergleich trägt also nur eingeschränkt. Zugleich halten drei Viertel das Erinnern für wichtig, und wer sich intensiver mit dem Nationalsozialismus beschäftigt hat, sieht die AfD etwas kritischer (MEMO 2025, IKG Bielefeld/EVZ). Das Familiengedächtnis verschönert: In der eigenen Familie werden mehr Helfer und weniger Täter vermutet, als es geben kann (Rees, Papendick & Zick 2021, doi:10.1177/1834490921991424).
Die räumlichen Studien widersprechen einander. Wo früher ein Konzentrationslager stand, wählen mehr Menschen rechtsradikal, mit der Hypothese einer „Erinnerungssättigung“ (Hoerner, Jaax & Rodón 2019, doi:10.1177/2053168019891376); Homola, Pereira und Tavits finden dort mehr Intoleranz (2020, doi:10.1017/S0003055419000832); Pepinsky, Goodman und Ziller finden keinen beständigen Effekt, sobald man die Bundesländer berücksichtigt (2023, doi:10.1017/S0003055423000072), und der Methodenstreit läuft weiter (Replik 2024, doi:10.1017/S0003055423001351). Der Preprint von Lüssenheide (oben) zeigt in die Gegenrichtung. Ob Erinnerung schützt, ist nicht entschieden. Für den Übergang vom kommunikativen zum kulturellen Gedächtnis bleibt Jan Assmann der Grundtext (1995, doi:10.2307/488538).
Die Stimmen
- Philipp Blom: Vermeidungshaltungen halten zwei, drei Generationen; was danach trägt, entscheidet sich an Denkmal, Schule, Partei und Kampagne.
- Harald Welzer: Das Familiengedächtnis macht aus den Großeltern Helden, und bei den Urenkeln reißt die Erzählung ganz ab.
- Arolsen Archives: Die Schulfakten sitzen, alles darüber hinaus nicht; gefährlicher als die radikalisierte Jugend sind die, die faktenferner werden.
- Susanne Boshammer: Die heutige Generation hat nichts zu verzeihen, aber Grund zu erinnern — Erinnerung ist Wissen über die Möglichkeiten menschlicher Grausamkeit.
- Paul Lance: Den Amerikaner erschüttert, dass Berlin seine Mahnmale mitten in die Stadt stellt — ein Land, das beschlossen hat, nicht wegzusehen.
- Düzen Tekkal: Ihre Generation hielt sich für die erste außerhalb der Reihe, bis der IS kam; in ihrer Gemeinschaft spricht niemand von „Vergangenheit“.
Hoerner findet Sättigung, Lüssenheide Schutz, Pepinsky nichts Messbares; Blom gibt dem „Nie wieder“ eine Frist, Tekkal kennt keine. Wenn sich nicht zeigen lässt, ob Erinnerung schützt — erinnert ein Land dann um der Wirkung willen oder um der Toten willen, und genügt das zweite als Grund für Steuergeld?
Nachbesprechungen, die hierher führen
| Datum | Note | vertieft |
|---|---|---|
| 10.10.2026 | Tillschneider vor der Synagoge in Halle | Gründungsnote. Staatsvertrag und GedenkStiftG Sachsen-Anhalt, AfD-Programm 2026, Höcke/Buchenwald 2017, Buchenwald-Komitee 2025, VG Weimar 2024, Hanau 2024–26 · MEMO 2025, Rees/Papendick/Zick 2021, KZ-Nähe-Debatte (Hoerner 2019, Homola 2020, Pepinsky 2023), Lüssenheide 2025 (Preprint) |
Das AfD-Programm will das „soldatische Opfer ehren“, „ohne kleingeistige politische Wertungen“; Höcke beklagte 2017, es habe „keine deutschen Opfer mehr“ gegeben, nur Täter. Das Landesgesetz schreibt das Gedenken an die Opfer von SBZ und SED längst vor. Im Bestand ist die Frage noch dünn besetzt — sie wächst, wenn eine Note sie aufnimmt.
Verbindungen
→ Wie werden gewöhnliche Menschen zu Tätern?
Dort die Frage, wie Menschen zu Tätern werden, hier die, wie ein Land sich an sie und ihre Opfer erinnert. Welzers verschönerndes Familiengedächtnis steht in beiden.
→ Wie handelt eine Demokratie?
„Mit wem fängt eine Demokratie neu an?“ fragt nach dem Beschweigen nach 1945; dieses Panorama fragt, was eine Regierung heute am Erinnern ändern darf.
→ Warum wählen Menschen Autoritäre?
Die Wähler, die hier eine „geänderte Gedenkkultur“ möglich machen würden, stehen dort im Mittelpunkt — und ob Gedenkorte sie beeinflussen, ist hier die offene Frage.
→ Spur: AfD an der Macht
Die Spur misst, ob eine AfD mit Machtmitteln einlöst, was das Gutachten befürchtet; die Erinnerungspolitik ist eines ihrer Prüffelder.
Weiterdenken
- Die Gemeinde in Halle hätte Tillschneider hereingelassen, die Studierenden nicht. Wer hatte recht — und muss es darauf überhaupt eine Antwort geben?
- Wenn sich nicht nachweisen lässt, dass Gedenkstätten vor Extremismus schützen: Würde ich sie trotzdem bezahlen wollen, und warum?
- Höcke und Tillschneider sagen, eine Gedenkstätte dürfe einem Verfassungsorgan den Zutritt nicht verwehren. Was wäre das stärkste Argument dafür, und wo bricht es?
- In Hanau haben demokratische Parteien ein Gedenken verkleinert, nachdem eine Mutter sie anklagte. Ist das dieselbe Bewegung wie eine „geänderte Gedenkkultur“, nur leiser — oder etwas grundsätzlich anderes?
- Welches Gedenken in meinem eigenen Leben würde ich verteidigen, wenn jemand es mir nehmen wollte?
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